Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.2011 - 2 U 192/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6690
OLG Frankfurt, 15.04.2011 - 2 U 192/10 (https://dejure.org/2011,6690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2011 - 2 U 192/10 (https://dejure.org/2011,6690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2011 - 2 U 192/10 (https://dejure.org/2011,6690)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 566a S 1 BGB
    Verwertung der Kaution nach Veräußerung des Mietobjekts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Vermieter kann eine in seinem Vermögen befindliche Kaution auch noch nach Veräußerung und Übereignung des Mietobjekts zur Deckung seiner rechtskräftig festgestellten Forderung verwerten; Schutzzweck des § 566a BGB bzgl. der Schlechterstellung eines Mieters nach ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Inanspruchnahme der Mietkaution durch Vorvermieter auch nach Veräußerung des Mietobjekts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kautionsverwertung durch ehemaligen Vermieter

  • meinmietrecht.de

    Verwertung der Mietkaution nach Veräußerung des Mietobjekts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566a S. 1
    Verwertung der Mietkaution nach Veräußerung des Mietobjekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kautionsverwendung nach Veräußerung des Mietobjekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Kaution kann auch nach dem Verkauf noch zurückgegriffen werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Befriedigung aus Kaution trotz Veräußerung des Mietobjekts

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Der Vermieter kann die Barkaution selbst nach Veräußerung des Mietobjekts verwenden

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Der Vermieter kann die Barkaution selbst nach Veräußerung des Mietobjekts verwenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertung der Kaution durch den Veräußerer ist auch nach Eigentumswechsel zulässig! (IMR 2011, 234)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 870
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Wuppertal, 27.11.2003 - 9 S 194/03

    Befugnis des Vermieters zur Auflösung eines ihm als Mietkaution verpfändeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2011 - 2 U 192/10
    Ein Vermieter kann bereits während der Mietzeit jedenfalls dann auf die Kaution zugreifen, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist (vgl. Palandt/Weidenkaff, a.a.O., Einf. v. § 535, Rdnr. 123; LG Wuppertal, NJW-RR 2004, 1309).
  • BGH, 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98

    Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird alleiniger Vermieter, auch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2011 - 2 U 192/10
    Sinn und Zweck des gesetzlich in § 566 a BGB bestimmten Eintritts des Erwerbers in die Pflichten gegenüber dem Mieter, welche durch die Leistung der Sicherheit begründet wurden, ist der Schutz des Mieters, der durch die Veräußerung des Mietobjekts nicht schlechter gestellt werden soll, als er vor der Veräußerung stand (vgl. BGH, NJW 99, 2177 ff.; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 566, Rdnr. 1 § 566a, Rdnrn. 1, 5).
  • BGH, 25.07.2012 - XII ZR 22/11

    Gewerberaummiete: Eintritt des Grundstückserwerbers in den Anspruch auf

    Erst danach tritt der Erwerber in den dann noch bestehenden Anspruch ein (Staudinger/Emmerich [2011] § 566 BGB Rn. 4, 11; Palandt/Weidenkaff BGB 71. Aufl. Einf. vor § 535 Rn. 122, § 566 Rn. 17, Scheuer in: Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. Kap. V Rn. 268; für § 566 a BGB OLG Frankfurt ZMR 2011, 870).
  • LG Köln, 14.05.2021 - 14 O 99/20

    Darf Verkäufer nach Veräußerung die Mietsicherheit noch verwerten?

    Insoweit ändert auch der zwischenzeitliche Erwerb des vermieteten Objekts durch den Kläger nichts an der Rechtslage (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2011 - 2 U 192/10, BeckRS 2011, 10901: hier wurde eine Zugriffsmöglichkeit des Veräußerers auf eine Barkaution nach Veräußerung des vermieteten Objekts nur im Falle rechtskräftig festgestellter Ansprüche gegen den Mieter gestattet; wegen der zeitlich nachfolgend ergangenen Entscheidung des BGH, Az. VIII ZR 234/13, NJW 2014, 2496, kommt eine Erstreckung dieser Rechtsprechung auf streitige bzw. nicht rechtskräftig titulierte Forderungen nicht in Betracht).
  • LG Berlin, 06.03.2014 - 67 S 425/13

    Wann besteht Anspruch des Mieters auf insolvenzfeste Anlage einer Mietkaution?

    Denn § 566 a BGB dient allein dem Ziel, einer Schlechterstellung des Mieters durch den Verkauf des Mietobjekts vorzubeugen; es ist jedoch nicht Sinn und Zweck der Vorschrift, das Mietverhältnis insgesamt zu verändern, aus rein formellen Gründen unnötig kompliziert zu gestalten (BGH, Beschl. v. 28. April 1999 - VIII ARZ 1/98, NJW 1999, 2177 (zu § 571 BGB a. F.) oder den Mieter durch den Eigentumsübergang sogar besser zu stellen (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 15. April 2011 - 2 U 192/10, ZMR 2011, 870).
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