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   OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93   

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https://dejure.org/1994,4746
OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93 (https://dejure.org/1994,4746)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.1994 - 3 Ss 342/93 (https://dejure.org/1994,4746)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 3 Ss 342/93 (https://dejure.org/1994,4746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. a, Abs. 3, § 240

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 365
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 14.09.1993 - 2 Ss 257/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Positiv wird die Formel weiter dahin bestimmt, daß die konkrete Gefahr gegeben ist, wenn der Täter die von ihm geschaffene Verkehrssituation von sich aus nicht mehr meistern kann (BGH, VRS 11, 62) oder wenn der Eintritt eines Schadens wahrscheinlicher ist als sein Ausbleiben (BGHSt 18, 271 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW 1993, 3212 ).

    Gegen dieses Verfahren der Tatsachenfeststellung ist in letzter Zeit in der Rechtsprechung eingewandt worden, auf normative, von Zeugen benutzte Begriffe zur Beschreibung einer Gefahrensituation sei kein Verlaß; vielmehr müßten Beschreibungen, die mit normativen Begriffen - z.B.: notwendiges, schnelles Bremsen, Vollbremsung - arbeiteten, in deskriptive Begriffe - Entfernung in Metern oder Zentimetern, Bewegungen in Kilometern pro Stunde, naturwissenschaftlich klare Prognosen Ober Alternativen, die die beteiligten Fahrer hatten - überführt werden, um in der Revision nachvollziehbar zu sein (OLG Hamm, NZV 1991, 158 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 3212 ).

    War bisher im Prinzip der Begriff der konkreten Gefahr gleichbedeutend mit der bedrohlichen Nähe eines Schadens, wird die konkrete Gefahr nunmehr in einer "hochgradigen Existenzkrise" für das Rechtsgut gesehen, deren Vorliegen durch präzise Feststellungen belegt sein muß (OLG Düsseldorf, NJW 1993, 3212 ).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 262/71
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Als h.M. wird die Formel akzeptiert, eine Gefahr sei dann "konkret", wenn der Eintritt eines Unfalls, also der Eintritt eines Schadens, in bedrohliche, nächste Nähe gerückt ist (BGHSt 13, 66, 70; OLG Karlsruhe, NJW 1972, 962; erk. Senat, Beschluß v. 7. Juli 1993 - 3 Ss 212/93).

    Für ähnlich gelagerte Sachverhalte haben frühere Entscheidungen in den Aufdrängen einer bestimmten Fahrweise durch rechtswidriges Verkehrsverhalten nicht nur ein Verkehrsdelikt, sondern zugleich auch ein Willensbeugungsdelikt gesehen (OLG Celle, VRS 68, 43 f.; OLG Karlsruhe, NJW 1972, 962).

  • OLG Hamm, 11.10.1990 - 1 Ss 1077/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    In verschiedenen Entscheidungen findet sich die Erwägung, der Verkehrsteilnehmer, der sich verkehrswidrig-gefährlich verhalte, d.h. z.B., wie hier, ein Rotlicht überfahre, könne mit "einer verkehrsüblichen Reaktion" des anderen, gefährdeten Verkehrsteilnehmers rechnen (OLG Hamm, NZV 1991, 158 ; erk. Senat, aa0.; vgl. auch Berz, aa0., 414).

    Gegen dieses Verfahren der Tatsachenfeststellung ist in letzter Zeit in der Rechtsprechung eingewandt worden, auf normative, von Zeugen benutzte Begriffe zur Beschreibung einer Gefahrensituation sei kein Verlaß; vielmehr müßten Beschreibungen, die mit normativen Begriffen - z.B.: notwendiges, schnelles Bremsen, Vollbremsung - arbeiteten, in deskriptive Begriffe - Entfernung in Metern oder Zentimetern, Bewegungen in Kilometern pro Stunde, naturwissenschaftlich klare Prognosen Ober Alternativen, die die beteiligten Fahrer hatten - überführt werden, um in der Revision nachvollziehbar zu sein (OLG Hamm, NZV 1991, 158 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 3212 ).

  • BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Als h.M. wird die Formel akzeptiert, eine Gefahr sei dann "konkret", wenn der Eintritt eines Unfalls, also der Eintritt eines Schadens, in bedrohliche, nächste Nähe gerückt ist (BGHSt 13, 66, 70; OLG Karlsruhe, NJW 1972, 962; erk. Senat, Beschluß v. 7. Juli 1993 - 3 Ss 212/93).
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Positiv wird die Formel weiter dahin bestimmt, daß die konkrete Gefahr gegeben ist, wenn der Täter die von ihm geschaffene Verkehrssituation von sich aus nicht mehr meistern kann (BGH, VRS 11, 62) oder wenn der Eintritt eines Schadens wahrscheinlicher ist als sein Ausbleiben (BGHSt 18, 271 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW 1993, 3212 ).
  • OLG Frankfurt, 18.12.1974 - 2 Ss 425/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Es ist nur eine selbstverständliche Ergänzung, wenn in einigen Entscheidungen festgestellt wird, daß das Ausbleiben des Schadens ohne Erkenntniswert für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer konkreten Gefahr ist (BGH, VRS 45, 38; OLG Frankfurt am Main, NJW 1975, 840 f.).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.1989 - 5 Ss 365/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Negativ wird die Formel mit der Erwägung weiter abgegrenzt, eine konkrete Gefahr sei nicht schon dann gegeben, wenn Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert in die "Gefahrenzone" gerieten, die ein unvorschriftsmäßig fahrender Täter bilde (OLG Düsseldorf, NZV 1990, 80 ).
  • OLG Celle, 24.10.1984 - 1 Ss 448/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Für ähnlich gelagerte Sachverhalte haben frühere Entscheidungen in den Aufdrängen einer bestimmten Fahrweise durch rechtswidriges Verkehrsverhalten nicht nur ein Verkehrsdelikt, sondern zugleich auch ein Willensbeugungsdelikt gesehen (OLG Celle, VRS 68, 43 f.; OLG Karlsruhe, NJW 1972, 962).
  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73

    Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Es ist nur eine selbstverständliche Ergänzung, wenn in einigen Entscheidungen festgestellt wird, daß das Ausbleiben des Schadens ohne Erkenntniswert für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer konkreten Gefahr ist (BGH, VRS 45, 38; OLG Frankfurt am Main, NJW 1975, 840 f.).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine "hochgradige Existenzkrise" für das bedrohte Rechtsgut verlangt wird (OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 [OLG Düsseldorf 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 60/93 III]), darf dies jedenfalls nicht zu einer Überspannung der Anforderungen führen, die an die Annahme einer konkreten Gefahr zu stellen sind (vgl. auch OLG Frankfurt NZV 1994, 365, 366).
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05

    Straßenverkehrsgefährdung; Feststellungen; konkrete Gefahr; rücksichtslos;

    Erforderlich, aber auch ausreichend, sei vielmehr eine besonders sorgfältige, die Gefahren ungenauer Beschreibungen und ihren geringeren Beweiswert berücksichtigende richterliche Beweiswürdigung (BGH NJW 1995, 3131, 3132; vgl. auch OLG Frankfurt NZV 1994, 365, 366; LK/König, StGB, 11. Aufl. 2001, § 315 Rn. 65).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 5 Ss 33/96
    Wie das Amtsgericht zunächst zutreffend angenommen hat, verletzt auch derjenige die Vorfahrt, der bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in eine Kreuzung einfährt und dadurch den Querverkehr gefährdet (BayObLGSt Bd 58, 252 = VM 59, 78; OLG Frankfurt NZV 1994, 365 ).
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