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   OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11   

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https://dejure.org/2012,13039
OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11 (https://dejure.org/2012,13039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2012 - 7 U 221/11 (https://dejure.org/2012,13039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 7 U 221/11 (https://dejure.org/2012,13039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 FamFG, § 343 FamFG, § 7 BGB, § 130 BGB, § 27 BeurkG
    Zur Frage der Wirksamkeit einer amtsempfangsbedürftigen Anfechtungserklärung eines Erbvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit der amtsempfangsbedürftigen Anfechtungserklärung eines Erbvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ehefrau als Alleinerbin

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inverkehrbringen einer Anfechtungsklärung hinsichtlich eines Erbvertrages bedarf keiner notariellen Beurkundung

  • spiegel.de (Pressemeldung, 15.06.2012)

    Erbstreit: Witwe des "Bierkönigs" siegt erneut vor Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 150
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.2002 - IV ZR 39/02

    Umfang der Beweiskraft von Privaturkunden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11
    Bei empfangsbedürftigen schriftlichen Willenserklärungen muss zur Niederschrift hinzukommen, dass sie mit dem Willen des Erklärenden in Verkehr gebracht worden sind (BGH NJW-RR 2003, 384; vgl. BGHZ 65, 13, 14).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. NJW-RR 2003, 384; MDR 2006, 1181) wird der Begebungswille - obgleich er keinen Niederschlag in der Urkunde gefunden hat - gemäß § 416 ZPO vermutet.

  • BGH, 16.04.1953 - IV ZB 25/53

    Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11
    Insofern sei zwischen formbedürftiger Erklärungshandlung und deren Vollzug zu unterscheiden, wie auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW 1953, 938 belege.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von jenem vom Bundesgerichtshof in NJW 1953, 938 entschiedenen Fall, in welchem der Erblasser den beurkundenden Notar bereits zum Zeitpunkt der Protokollierung mit der Zustellung einer Ausfertigung der notariellen Urkunde nach seinem Tode an seine Ehefrau beauftragt hatte.

  • BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75

    Wirksamkeit der Handlungen eines international unzuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH FamRZ 1977, 786) ist die Vorschrift des § 7 FGG jedoch analog anzuwenden, da das Nachlassgericht, dem gegenüber die Anfechtung erklärt wird, tätig werden muss und es verpflichtet ist, seine Zuständigkeit zur Entgegennahme zu überprüfen und die Anfechtungserklärung dem Dritten mitzuteilen (§ 2281 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 29.10.1987 - IX ZR 181/86

    Pflichten des Notars bei vorbehaltenem Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11
    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Notar eine rechtswirksame Urkunde über den wahren Willen der Beteiligten errichtet (vgl. BGH NJW 1988, 1143).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11
    Dies spricht aus der Sicht eines objektiven Beobachters - auf den abzustellen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 85) - gegen einen Aufgabewillen.
  • BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97

    Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11
    Zwar liegen den Entscheidungen zur analogen Anwendung des § 7 FGG teilweise schwierig zu beantwortende Rechtsfragen zur internationalen Zuständigkeit zugrunde (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1998, 798).
  • BGH, 30.05.1975 - V ZR 206/73

    Rechtsscheinwirkung einer abhandengekommenen Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11
    Bei empfangsbedürftigen schriftlichen Willenserklärungen muss zur Niederschrift hinzukommen, dass sie mit dem Willen des Erklärenden in Verkehr gebracht worden sind (BGH NJW-RR 2003, 384; vgl. BGHZ 65, 13, 14).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1999 - 3 Wx 354/99

    Anmeldung einer zukünftigen Bestellung zum Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11
    Das zeitliche Auseinanderfallen von notarieller Protokollierung der Anfechtungserklärung und Begebung derselben, ist unschädlich (vgl. zum Fall einer antizipiert beurkundeten Anmeldeerklärung eines GmbH-Geschäftsführers OLG Düsseldorf DNotZ 2000, 529 sowie Auer, DNotZ 2000, 498).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2009 - 13 U 98/08

    Feststellungsklage: Rechtsschutzbedürfnis bei einem Antrag auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11
    Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ergibt sich daraus, dass Rechtsklarheit zwischen den Parteien darüber, wer Alleinerbe des am ....10.2010 verstorbenen A geworden ist, nur im Feststellungsrechtsstreit, nicht im Erbscheinsverfahren, hergestellt werden kann (vgl. Palandt/Weidlich, 71. Aufl., § 2353 BGB Rn. 23; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1610).
  • BGH, 25.02.1983 - V ZR 290/81

    Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit einem Vertreter ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11
    Da empfangsbedürftige, schriftliche Willenserklärungen nicht schon mit der Niederschrift, sondern erst dann abgegeben sind, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden zielgerichtet auf einen bestimmten Erklärungsempfänger in den Verkehr gelangen, er sich mithin ihrer begeben hat (vgl. BGH DNotZ 1983, 624), lag in diesem Zeitpunkt noch keine wirksame Willenserklärung vor.
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05

    Begebung einer schriftlichen Willenserklärung; Führung des Gegenbeweises

  • BGH, 10.07.2013 - IV ZR 224/12

    Zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags

    Das Berufungsgericht hat ausgeführt (ZEV 2012, 542 m. Anm. Keim 548), die Klägerin sei aufgrund letztwilliger Verfügung des Erblassers vom 7. August 2009 dessen Alleinerbin geworden.
  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11

    Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen

    Gegen dieses Urteil hat die Beteiligte zu 3) durch eine am 20.Oktober 2011 eingegangene Berufungsschrift Berufung eingelegt (OLG Frankfurt am Main, Az. 7 U 221/11).
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