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   OLG Frankfurt, 15.06.2020 - 17 U 272/19   

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https://dejure.org/2020,18264
OLG Frankfurt, 15.06.2020 - 17 U 272/19 (https://dejure.org/2020,18264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2020 - 17 U 272/19 (https://dejure.org/2020,18264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 17 U 272/19 (https://dejure.org/2020,18264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 675 BGB, § 328 BGB, § 270 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1 Abs 3 DepotG, § 5 DepotG, § 9 DepotG, § 48 BörsenZulV
    Keine Haftung der Clearstream Banking AG gegenüber dem Anleger bei Mängeln der verwahrten Globalurkunde

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Börsenrecht: Keine Haftung der Clearstream Banking AG gegenüber dem Anleger bei Mängeln der verwahrten Globalurkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Keine Haftung der Clearstream Banking AG gegenüber dem Anleger bei Mängeln der verwahrten Globalurkunde

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichten der Clearstream Banking AG gegenüber den Erwerbern neu emittierter Inhaberschuldverschreibungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1373
  • WM 2020, 1973
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 01.03.2019 - 21 O 149/18
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2020 - 17 U 272/19
    Die Berufung des Klägers gegen das am 01.03.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-21 O 149/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 01.03.2019, Az.: 2-21 O 149/18, aufzuheben (abzuändern),.

    wird der Kläger darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 01.03.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-21 O 149/18) gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 272/13

    Verpfändung von Inhaberaktien; Verwertung von an einen Dritten verpfändeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2020 - 17 U 272/19
    Ein Vertragsverhältnis in Bezug auf die verwahrte Globalurkunde bestand daher nur im Verhältnis zur Depotbank und nicht auch zum Kläger (vgl. zu den zu unterscheidenden Besitzmittlungsverhältnissen zwischen Wertpapiersammelbank und Depotbanken und zwischen Depotbanken und Anlegern auch BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 272/13 -, BGHZ 207, 23-40, Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2023 - 11 U 180/21

    Zum Verhältnis US-Sekundärsanktionen - EU-Blocking-VO bei noch nicht beschiedenem

    Vertragspartner der Klägerin ist die Bank3, die über die Bank4 und die Bank5 eine Verwahrkette zur Beklagten unterhält (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.6.2020 - 17 U 272/19).
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