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   OLG Frankfurt, 15.07.2002 - 20 W 478/2001   

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https://dejure.org/2002,7965
OLG Frankfurt, 15.07.2002 - 20 W 478/2001 (https://dejure.org/2002,7965)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.2002 - 20 W 478/2001 (https://dejure.org/2002,7965)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 20 W 478/2001 (https://dejure.org/2002,7965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 719 BGB, § 875 BGB, § 892 BGB, § 46 Abs 2 GBO, § 53 Abs 1 S 2 GBO
    Grundeigentum: Gutgläubiger Eigentumserwerb an einem wegen Nichtmitübertragung auf ein neues Grundbuchblatt lastenfrei gewordenes Grundstück durch eine BGB-Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestand des materiellen Rechts nach Löschung durch (irrtümliche) Nichtmitübertragung; Zulässigkeit einer Wiedereintragung; Zulässigkeit eines Widerspruchs; Zwischenzeitlicher gutgläubiger Erwerb; Verkehrsgeschäft; Anforderung an die Bösgläubigkeit mehrerer Gesamthänder; ...

  • Judicialis

    BGB § 892; ; BGB § 719; ; GBO § 46 II; ; GBO § 53 I 2; ; GBO § 71 II 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgen einer irrtümlichen Nichtmitübertragung gem. § 46 Abs. 2 GBO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2002 - 20 W 478/01
    Für den Ausschluss eines gutgläubigen Erwerbs ist ausreichend, dass der Erwerber weiß, dass die durch den Inhalt des Grundbuchs verlautbarte Rechtslage nicht mit der wirklichen übereinstimmt (BayObLG Rpfleger 1987, 101, 103; OLG Hamm OLG Report 1997, 193, 194; Staudinger/Gursky: BGB, 13. Aufl., § 892, Rdnr. 105).
  • OLG Frankfurt, 15.04.1996 - 20 W 516/94

    Unentgeltliche Übertragung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2002 - 20 W 478/01
    Ihre Eintragung als weitere Gesellschafter erfolgte nur zur Berichtigung der außerhalb des Grundbuchs mittels Abtretung der Gesellschaftsanteile eingetretenen Änderung im Gesellschafterbestand (Senatsbeschluss vom 14.05.1996 NJW-RR 1996, 1123, 1124 m.w.H.; Meikel/Ebeling: Grundbuchrecht, § 22 Rdnr. 39 b).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 234/95

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Veräußerung von Anteilen an einer BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2002 - 20 W 478/01
    Auf die Gutgläubigkeit von M. und V. W. kommt es schon deshalb nicht an, weil diese lediglich einen Gesellschaftsanteil und damit ein Mitgliedschaftsrecht (BGH NJW 1997, 860, 861; Erman: BGB, 10 Aufl., § 719 Rdnr. 7; Ulmer im Münchener Kommentar, 3. Aufl., § 719 BGB, Rdnr. 26), nicht aber unmittelbar das Eigentum an dem Grundbesitz der Gesellschaft durch Rechtsgeschäft erworben haben und sich der Eigentumserwerb außerhalb des Grundbuchs vollzieht.
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