Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 16 U 92/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
823 Abs 1 BGB, 100 Abs 1 S 2 BGB, 266b StGB
Zulässigkeit einer Meldung des Kreditkartenmissbrauchs durch den rechtmäßigen Karteninhaber an die SCHUFA bei wiederholter Überschreitung des Kreditrahmens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Meldung des Kreditkartenmissbrauchs durch den rechtmäßigen Karteninhaber an die SCHUFA bei wiederholter Überschreitung des Kreditrahmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesdatenschutzbeauftragte (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Eine Meldung des Kreditkartenmissbrauchs durch den rechtmäßigen Karteninhaber an die SCHUFA ist bei wiederholter Überschreitung des Kreditrahmens zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ende der Geschäftsbeziehungen und Schufa-Mitteilung bei Überziehung des Girokontos
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1 § 1004 Abs. 1 S. 2
Zulässigkeit einer Meldung an die SCHUFA; Begriff des Missbrauchs eines Kontos oder einer Karte durch den rechtmäßigen Kontoinhaber
Besprechungen u.ä.
- Bundesdatenschutzbeauftragte (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Eine Meldung des Kreditkartenmissbrauchs durch den rechtmäßigen Karteninhaber an die SCHUFA ist bei wiederholter Überschreitung des Kreditrahmens zulässig
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.04.2002 - 14 O 84/02
- OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 16 U 92/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 283