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   OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03   

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https://dejure.org/2005,7612
OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03 (https://dejure.org/2005,7612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2005 - 12 U 241/03 (https://dejure.org/2005,7612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2005 - 12 U 241/03 (https://dejure.org/2005,7612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 § 634; VOB/B § 13 Nr. 6
    Unverhältnismäßigkeit der Neuherstellung eines Werkes nur wegen eines optischen Mangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grünlich verfärbte Dachziegel berechtigen nicht zur Neueindeckung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme der Fehlerhaftigkeit einer Werkleistung bei nicht nur unerheblicher Abweichung des Werkes von der vereinbarten oder typischerweise vorauszusetzenden Beschaffenheit ; Unterlassung einer Beweisaufnahme und Zurückweisung des Beweismittels wegen zu spät eingezahltem ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grünlich verfärbte Dachziegel berechtigen nicht zur Neueindeckung! (IBR 2007, 20)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 598
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 17 U 88/02

    Abnahmefähigkeit trotz optischen Mangels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • OLG Celle, 29.06.1995 - 14 U 132/94

    Prüfungs- und Anzeigepflicht des Auftragnehmers (Nr. 3); Inhalt der Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Mit der Zurückweisung des Beweismittels ist auch keine Überbeschleunigung des Verfahrens verbunden (vgl. BVerfGE 75, Seite 302).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1998 - 21 U 194/97

    Mängel des Rohbaus als Ursache für Unebenheiten des Außenputzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • OLG Celle, 08.10.1997 - 6 U 85/96

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsaufwandes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1993 - 22 U 59/93

    Minderung wegen unverhältnismäßig aufwendiger Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die verspätete Einzahlung des Vorschusses verzögert die Erledigung des Rechtsstreits absolut gesehen (vgl. BGHZ 75, 138; BGHZ 86, 31), weil das Gutachten erst nach der mündlichen Verhandlung vom 15. September 2005 eingeholt werden kann.
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03
    Die verspätete Einzahlung des Vorschusses verzögert die Erledigung des Rechtsstreits absolut gesehen (vgl. BGHZ 75, 138; BGHZ 86, 31), weil das Gutachten erst nach der mündlichen Verhandlung vom 15. September 2005 eingeholt werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07

    Kaufvertrag: Sachmangel bei kaum erkennbaren Farbunterschieden und einer geringen

    Daher ist die aufgetretene Farbabweichung und damit auch das Interesse des Bauherrn an einem Austausch der Ziegel nach objektiver Einschätzung als geringfügig zu werten (vgl. hierzu OLG Frankfurt, BauR 2007, 598 m. w. N. (Grünverfärbung von Dachziegeln), OLG Celle, OLGR 2006, 234 ff (Rostentwicklung bei Wandpaneelen); OLG Hamm, NJW-RR 2003, 965 ff (Haustürschwellen aus kleingeschnittenen Platten statt aus bestellten großen Platten).
  • OLG Bamberg, 16.10.2018 - 3 U 117/18

    Kein Anspruch auf Neueindeckung des Dachs wegen verändertem Farbton der

    Eine komplette Neuherstellung des Daches mit einem Aufwand von über 20.000,00 EUR würde in keinem Verhältnis zu der allenfalls geringen und nur bei bestimmter Wetterlage zu bemerkenden farblichen Veränderung stehen (vgl. vierzu etwa OLG Frankfurt Urt. v. 15.9.2005 - 12 U 241/03, IBRRS 2007, 0059 - grünliche Verfärbung von Dachziegeln, OLG Düsseldorf, NZBau 2015, 485 mwN; OLG Bamberg, Schlussurteil v. 16.4.2007 - 4 U 198/05, BeckRS 2008, 21342; OLG Celle, Urt. v. 11.10.2007 - 6 U 40/07, IBRRS 2008, 2719; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, Teil 3 U 117/18 - Seite 8 - 6 Rn. 98; Bröker in Ganten/Kindereit, Typische Baumängel, 2. Aufl. 2014, Rn. 862).
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