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   OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09   

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https://dejure.org/2009,5198
OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09 (https://dejure.org/2009,5198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2009 - 6 U 106/09 (https://dejure.org/2009,5198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 6 U 106/09 (https://dejure.org/2009,5198)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • markenmagazin:recht

    - Zur Frage der markenmäßigen Benutzung eines Begriffs, der auch zur Beschreibung dienen kann

  • openjur.de

    §§ 49, 50, 26, 14, 22 MarkenG

  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG, § 22 MarkenG, § 26 MarkenG, § 49 MarkenG, § 50 MarkenG
    Bindungswirkung der Eintragung - Markenmäßige Benutzung - Rechtsmissbräuchliche Markenbenutzung

  • aufrecht.de

    Kein Rechtsmissbrauch bei überhöhtem Streitwert in Markensachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Verletzungsgerichts an die Eintragung einer Marke; Markenmäßige Benutzung eines zur Beschreibung dienenden Begriffs; Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche bei Ansatz überhöhter Gegenstandswerte

  • kanzlei.biz

    Von Bindungswirkungen und Rechtsmissbräuchen im Markenrecht

  • info-it-recht.de

    Bei überhöhtem Streitwert in Markensachen kein Rechtsmissbrauch

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 22; ; MarkenG § 26; ; MarkenG § 49; ; MarkenG § 50

  • kanzlei.biz

    Von Bindungswirkungen und Rechtsmissbräuchen im Markenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Verletzungsgerichts an die Eintragung einer Marke; Markenmäßige Benutzung eines zur Beschreibung dienenden Begriffs; Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche bei Ansatz überhöhter Gegenstandswerte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5; 19 Abs. 7 MarkenG
    Überhöhte Streitwerte in Markensachen sind kein Indiz für Rechtsmissbräuchlichkeit

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verletzungsgericht an Markeneintragung gebunden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch nach Ablauf der Löschungsfrist darf Verletzungsgericht nicht über Schutzfähigkeit einer Marke entscheiden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09
    Dies ergibt sich - auch in Abgrenzung zu einem bloßen "Bestellzeichen" (vgl. hierzu BGH, GRUR 2009, 484, Tz. 61 - METROBUS) - eindeutig aus den im Tenor genannten Verletzungsbeispielen, ausweislich derer "Princess" das Wort darstellt, mit dem das jeweilige Schmuckstück benannt wird (die Kette "Princess", das Armband "Princess").
  • OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 6 U 215/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09
    Im einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem eine Aussetzung bis zur Entscheidung im Löschungsverfahren nicht möglich ist, kann unter Umständen der Verfügungsgrund zu verneinen sein, wenn ein gleichzeitig anhängiger Löschungsantrag nach der Einschätzung des Verletzungsgerichts hohe Erfolgsaussicht hat (vgl. zum Patentrecht: Senat, GRUR-RR 2003, 263 f. - mini flexiprobe).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09
    Die markenmäßige Benutzung einer Bezeichnung für Waren setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. BGH, Urteil v. 30.04.2009 - I ZR 42/07, Tz. 55 - DAX m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06

    POST/RegioPost

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09
    Der Bindungsgrundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, GRUR 2008, 798 Tz. 14 - POST I; BGH, GRUR 2009, 672 Tz. 17 - OSTSEE-POST; BGH, GRUR 2009, 678 Tz. 15 - POST/RegioPost; Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, § 14 Rn 18 ff. m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06

    OSTSEE-POST

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09
    Der Bindungsgrundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, GRUR 2008, 798 Tz. 14 - POST I; BGH, GRUR 2009, 672 Tz. 17 - OSTSEE-POST; BGH, GRUR 2009, 678 Tz. 15 - POST/RegioPost; Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, § 14 Rn 18 ff. m.w.N.).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 6 U 106/09
    Der Bindungsgrundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, GRUR 2008, 798 Tz. 14 - POST I; BGH, GRUR 2009, 672 Tz. 17 - OSTSEE-POST; BGH, GRUR 2009, 678 Tz. 15 - POST/RegioPost; Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, § 14 Rn 18 ff. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 6 U 114/09

    Erlaubte Benutzung einer fremden Marke als Museumsname ("Fabergé"

    20 Danach wäre der Eilantrag wegen des Fehlens eines Verfügungsgrundes zurückzuweisen, wenn mit der Löschung der Verfügungsmarke unmittelbar zu rechnen wäre ( Senat, Urt. v. 15.10.2009 - 6 U 106/09 - juris-Tz 5; OLG Hamburg, Urt. v. 21.06.20007 - 3 U 252/06 - GRUR-RR 2008, 293 - juris-Tz 42).
  • LG Hamburg, 04.03.2021 - 312 O 338/19

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen "One" und "Lightyear One" als Zeichen

    Die von den Parteien aufgeworfene Frage, ob die Beklagte ihre Schutzrechtsposition innerhalb der Zehnjahresfrist des § 50 II Satz 3 MarkenG, also bis zum 31.3.2011 hätte erwerben müssen, um die Voraussetzungen nach § 22 I Nr. 2 MarkenG vom DPMA überprüfen lassen zu können (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2009, 6 U 106/09 Rz 9) oder ob das Verletzungsgericht nach Ablauf dieser zehn Jahre die Überprüfung hätte vornehmen müssen (so BGH, GRUR 2003, 1040, 1941, Kinder), muss vorliegend daher nicht entschieden werden.
  • OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12

    Bindung an Markeneintragung und Verfügungsgrund; markenmäßige Benutzung;

    7 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (a.a.O., Tz. 20; Urteil vom 15.10.2009 - 6 U 106/09, juris-Tz. 5) wäre der Eilantrag allerdings wegen Fehlens eines Verfügungsgrundes zurückzuweisen, wenn mit der Nichtigerklärung der Verfügungsmarke unmittelbar zu rechnen wäre, der hierauf gerichtete Antrag der Antragsgegnerin also so große Erfolgsaussicht hätte, dass die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes aus der Verfügungsmarke nicht mehr in Betracht kommt.
  • OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 U 14/12
    6 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (a.a.O., Tz. 20; Urteil vom 15.10.2009 - 6 U 106/09, juris-Tz. 5) wäre der Eilantrag allerdings wegen Fehlens eines Verfügungsgrundes zurückzuweisen, wenn mit der Nichtigerklärung der Verfügungsmarke unmittelbar zu rechnen wäre, der hierauf gerichtete Antrag der Antragsgegnerin also so große Erfolgsaussicht hätte, dass die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes aus der Verfügungsmarke nicht mehr in Betracht kommt.
  • LG Köln, 08.06.2017 - 81 O 103/16
    Dieser Schutz erfordert aber zumindest die Berufung auf ein - auch nicht eingetragenes - Kennzeichenrecht, wobei die bloße Benutzung ohne eigenen Rechtserwerb wie im vorliegenden Fall nicht genügt (OLG Frankfurt am Main BeckRS 2009 88691 - Princess-Schliff; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 22, Rn. 16).
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