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   OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 23 U 281/03   

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https://dejure.org/2004,2762
OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 23 U 281/03 (https://dejure.org/2004,2762)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.12.2004 - 23 U 281/03 (https://dejure.org/2004,2762)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 23 U 281/03 (https://dejure.org/2004,2762)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Beratungsfehlers bei einem Anlageberatungsvertrag; Zurechnung einer falschen Einschätzung eines Mitarbeiters hinsichtlich der Rückzahlung einer Anleihe; Voraussetzungen der anlegergerechten und objektgerechten Beratung; Schadensersatz wegen ...

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 288; ; ZPO § 513; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 249; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; WPHG § 31 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 280; BGB § 254; WpHG § 31
    Bankenhaftung wegen fehlerhafter Empfehlung der Zeichnung einer Argentinien-Anleihe

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlageberatungsvertrag; Mitverschulden; Argentinien-Anleihe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzung auf Grund einer fehlerhaften Beratung über den Kauf einer Anleihe; Voraussetzungen einer aufklärungsrichtigen Beratung; Berufung auf die Vermutung eines aufklärungsrichtigen Verhaltens

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    PVV
    Anleger- und anlagegerechte Beratung bei Argentinien-Anleihen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Argentinien-Anleihe -, Anlageberatungsvertrag, Mitverschulden, Beratungspflichten einer Bank

  • weimann.de (Leitsatz)

    Argentinien-Anleihen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Zur Frage der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Empfehlung zur Zeichnung einer Argentinien-Anleihe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Argentinische Staatsanleihen - Verjährung -

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 280
    Beratungspflichten der Bank bei Kapitalanlagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 797
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 23 U 281/03
    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass zwischen den Parteien zumindest konkludent ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen ist, was der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 123, 126 (128); 100, 117 (118 f.)) entspricht und von den Parteien nicht in Zweifel gezogen wird.

    Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH zu Inhalt und Umfang pflichtgemäßer Anlageberatung (BGHZ 123, 126 (128 f.)) hat die Bank ihrer Beratung insbesondere den Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft und Anlageziel zugrunde zu legen.

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 23 U 281/03
    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass zwischen den Parteien zumindest konkludent ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen ist, was der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 123, 126 (128); 100, 117 (118 f.)) entspricht und von den Parteien nicht in Zweifel gezogen wird.
  • OLG Stuttgart, 28.10.1998 - 9 U 69/98

    Worüber muß der Vermittler beim geschlossenen Immobilienfonds aufklären?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 23 U 281/03
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung ein nach § 254 BGB zu berücksichtigendes Mitverschulden des Kunden möglich ist, allerdings nur bei Vorliegen besonderer Umstände (BGH NJW-RR 1993, 114 (115 m.w.N.); OLG Braunschweig, ZIP 1996, 1242; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 210; OLG Stuttgart OLGR 1999, 73; OLG Celle, Urteil vom 14.9.2000, Az.: 11 U 206/98 bei Juris).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 23 U 281/03
    Aufgrund des Vorliegens einer Beratungspflichtverletzung durch die Beklagte kann sich der Kläger auf die Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen, wie der BGH mehrfach entschieden hat (BGHZ 124, 159; 72, 106; 61, 118; Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl. 2004, § 280 Rdn. 50 a und 39).
  • OLG Braunschweig, 12.06.1996 - 3 U 78/95

    Streit um Ansprüche auf Schadensersatz wegen pflichtwidriger Anlageberatung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 23 U 281/03
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung ein nach § 254 BGB zu berücksichtigendes Mitverschulden des Kunden möglich ist, allerdings nur bei Vorliegen besonderer Umstände (BGH NJW-RR 1993, 114 (115 m.w.N.); OLG Braunschweig, ZIP 1996, 1242; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 210; OLG Stuttgart OLGR 1999, 73; OLG Celle, Urteil vom 14.9.2000, Az.: 11 U 206/98 bei Juris).
  • OLG Celle, 14.09.2000 - 11 U 206/98

    - AWD 36 -, Anlageberatervertrag mit der Strukturvertriebsgesellschaft, Hinweis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 23 U 281/03
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung ein nach § 254 BGB zu berücksichtigendes Mitverschulden des Kunden möglich ist, allerdings nur bei Vorliegen besonderer Umstände (BGH NJW-RR 1993, 114 (115 m.w.N.); OLG Braunschweig, ZIP 1996, 1242; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 210; OLG Stuttgart OLGR 1999, 73; OLG Celle, Urteil vom 14.9.2000, Az.: 11 U 206/98 bei Juris).
  • OLG Hamm, 08.10.2003 - 31 U 117/03

    Anlegergerechte und objektgerechte Beratung bei Wertpapieren (Auslands-Anleihen)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 23 U 281/03
    Die Revision war nicht zuzulassen, da der Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 ZPO); im Gegensatz zur Auffassung der Beklagten liegt insoweit auch kein Widerspruch zur Entscheidung des OLG Hamm vom 8.10.2003 (Az. 31 U 117/03) vor, bei der die Beratung über die X-Anleihe bereits am 8.2.2001 stattgefunden hatte, die Anleihe andere Konditionen hatte und ein abweichendes Risikoprofil des Anlegers gegeben war.
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Privatgläubiger - auch solche, die Staatsanleihen mit ungünstigen Risikobewertungen und entsprechend günstigen Zinsversprechen bewusst als spekulative Anlage gekauft haben (als Anschauungsmaterial dazu siehe OLG Frankfurt am Main, VersR 2005, S. 797 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, S. 1689 f.; LG Münster, BKR 2003, S. 762 ff. und S. 764 ff.) - können ihre Forderungen danach von nun an in Deutschland auch angesichts katastrophaler innerer Zusammenbrüche des Schuldnerstaates nicht nur titulieren lassen, sondern bei entsprechendem Immunitätsverzicht in den Anleihebedingungen auch mit Vollstreckung in für hoheitliche Zwecke bestimmtes Vermögen des Schuldnerstaates durchsetzen.
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07

    Empfehlung von Aktien des Neuen Marktes sowie von Argentinien-Anleihen als

    Im Hinblick auf die im Jahr 2000 erzielte Rendite von 7%, deren Höhe von der geschätzten Solvenz des Emittenten abhängt, und den Umstand, dass die Anleihe unter 100% notiert wurde, wäre hier eine besondere Aufklärung über die damit verbundenen Risiken erforderlich gewesen (BGH NJW-RR 2000, 1497 ff. - zitiert nach juris Rz. 16 ff.), auch wenn zu diesem Zeitpunkt (August 2000) diese fortschreitende Verschlechterung der Anlage noch nicht absehbar war (OLG Frankfurt OLGR 2005, 543 ff. - zitiert nach juris Rn. 28 f. für den Zeitpunkt Juli 2001).

    c. Die Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen waren auch kausal für die Anlageentscheidung der Eheleute V. Nach der Lebenserfahrung ist nämlich davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers ist (BGH WM 2000, 426 ff. - zitiert nach juris Rn. 30 m. w. N.; KG Berlin KGR 2005, 785 ff. - zitiert nach juris Rn. 36; Saarländisches Oberlandesgericht OLGR Saarbrücken 2003, 136 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2005, 543 ff. - zitiert nach juris Rn. 32; Thüringer OLG WM 2005, 1946 ff. - zitiert nach juris Rn. 40).

  • OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 23 U 121/06

    Kapitalanlage: Prospekthaftung bei einem Filmfonds

    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass auch im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung ein nach § 254 BGB zu berücksichtigendes Mitverschulden des Kunden möglich ist, allerdings nur bei Vorliegen besonderer Umstände (vgl. Senat OLGR Frankfurt 2005, 543 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 30.06.2009 - 26 O 68/09
    Zwar ist ein solches nach der einschlägigen Rechtsprechung grundsätzlich möglich und anerkannt, allerdings nur bei Vorliegen besonderer Umstände (vgl. OLGR Frankfurt 2005, 543 m.w.N.).
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