Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.12.2014 - 3 W 50/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 411 ZPO
Erforderlichkeit der Anhörung des Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Sachaufklärung im selbständigen Beweisverfahren; Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens
- RA Kotz
Selbstständiges Beweisverfahren - mündliche Anhörung des Sachverständigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 411
Erforderlichkeit der Anhörung des Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren - rechtsportal.de
ZPO § 411
Anforderungen an die Sachaufklärung im selbständigen Beweisverfahren - rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gericht muss Gutachten prüfen und bei Widersprüchen den Sachverständigen laden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Gericht muss Gutachten von Amts wegen überprüfen! (IBR 2015, 175)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 29.09.2014 - 14 OH 77/13
- OLG Frankfurt, 15.12.2014 - 3 W 50/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.01.1996 - VI ZR 70/95
Würdigung von gerichtlichen und privaten Sachverständigengutachten
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2014 - 3 W 50/14
Dies ergibt sich aus der allgemeinen Pflicht des Gerichts, das Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit in sich und im Verhältnis zu anderen vorliegenden Gutachten zu prüfen (BGH NJW 1996, 1597). - BGH, 21.01.2009 - VI ZR 170/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Anforderungen an die Würdigung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2014 - 3 W 50/14
Dies gilt auch für vorliegendes Privatgutachten (BGH VersR 2009, 499 und 975).
- LG München I, 24.08.2017 - 36 T 8948/17
Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens innerhalb WEG ohne …
Zwar ist im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich eine Kostenentscheidung nicht veranlasst, weil eine Kostenerstattung nur und erst im Hauptsacheverfahren möglich ist; etwas anderes gilt jedoch im Beschwerdeverfahren (Zöller/Herget, § 490 Rn. 5, OLG Frankfurt, BauR 2015, 725). - LG München I, 17.11.2015 - 36 T 15903/15
Instandsetzungmaßnahme - Einholung eines Gutachtens
Etwas anderes gilt jedoch im Beschwerdeverfahren (Zöller/Herget, a.a.O., OLG Frankfurt, BauR 2015, 725). - OLG Naumburg, 05.04.2023 - 2 W 46/22
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Ladung des gerichtlichen …
a) Der Senat verkennt nicht, dass mehrere Oberlandesgerichte auch nach der ZPO-Reform von der Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen den in einem selbständigen Beweisverfahren erlassenen Beschluss des erstinstanzlichen Gerichts, mit dem die Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen abgelehnt wird, ausgehen und dies aus § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO herleiten (vgl. nur jeweils OLG Köln, Beschluss v. 18.11.2019, I-5 W 33/19 sowie Beschluss v. 12.09.2016, I-17 W 261/15; OLG Frankfurt, Beschluss v. 15.12.2014, 3 W 50/14; OLG Stuttgart, Beschluss v. 02.01.2014, 10 W 34/13; jeweils nach juris).