Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.12.2015 - 6 W 95/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG
Wettbewerbsverhältnis zwischen Elektroinstallationsunternehmen und Stromnetzbetreiber; Absatzförderungszusammenhang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsverhältnis zwischen Elektroinstallationsunternehmen und Stromnetzbetreiber; Absatzförderungszusammenhang
- Betriebs-Berater
Wettbewerbsverhältnis zwischen Elektroinstallationsunternehmen und Stromnetzbetreiber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1
Wettbewerbswidrigkeit der Weigerung des Stromnetzbetreibers, einen Stromzähler zu installieren wegen angeblicher Mängel des Zählerschranks - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsverhältnis zwischen Elektroinstallationsunternehmen und Stromnetzbetreiber, Absatzförderungszusammenhang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche bei Verweigung der Installation eines Stromzählers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche bei Verweigung der Installation eines Stromzählers
Verfahrensgang
- LG Gießen, 14.09.2015 - 8 O 38/15
- OLG Frankfurt, 15.12.2015 - 6 W 95/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11
Standardisierte Mandatsbearbeitung
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2015 - 6 W 95/15
Dieser objektive Zusammenhang zwischen der Handlung und der Absatzförderung ist nur anzunehmen, wenn die Handlung bei objektiver Betrachtung jedenfalls auch darauf gerichtet ist, den eigenen oder fremden Absatz zu fördern (vgl. BGH GRUR 2013, 945 [BGH 10.01.2013 - I ZR 190/11] - Standardisierte Mandatsbearbeitung, Tz 17). - BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12
Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2015 - 6 W 95/15
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht zum einen dann, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (BGH, GRUR 2014, 573 [BGH 17.10.2013 - I ZR 173/12] Tz. 15 - Werbung für Fremdprodukte). - BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie" …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2015 - 6 W 95/15
Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn die Maßnahme den anderen nur irgendwie in seinem Marktstreben betrifft (BGH, GRUR 2014, 1114, [BGH 10.04.2014 - I ZR 43/13] Tz. 32 -nickelfrei).