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   OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02   

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https://dejure.org/2003,3774
OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2003,3774)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.2003 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2003,3774)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2003,3774)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 130 Abs 2 InsO
    Insolvenzanfechtung: Positive Kenntnis des begünstigten Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Insolvenzanfechtung: Positive Kenntnis des begünstigten Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1055
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 25.02.2000 - 29357/95

    Gabriele Gast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02
    Insbesondere derartige Fälle einer "unkongruenten Deckung", bei denen der Schuldner erfüllungshalber eine anderweitige Forderung abtritt, werden im allgemeinen als Anzeichen für die Zahlungsunfähigkeit angesehen (vgl. BGH NJW 2001, 211).
  • OLG Dresden, 31.01.2001 - 13 U 2535/00

    Verschulden des Gläubiges hinsichtlich der Unkenntnis von der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02
    Soweit das OLG Dresden grobe Fahrlässigkeit ausreichen lässt (ZIP 2001, 621), kann dem nicht gefolgt werden; vielmehr schadet selbst grob fahrlässige Unkenntnis nicht, entscheidend ist die Eindeutigkeit der Rechtslage (vgl. Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, § 130, Rdnr. 34).
  • BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96

    Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02
    In seiner Rechtsprechung zu § 30 KO hat der BGH die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bejaht, wenn letzterer dem Gläubiger eines verhältnismäßig hohen Anspruchs auf dessen Zahlungsaufforderung erwidert, er könne nicht zahlen, dafür aber die Abtretung seiner Kundenforderung angeboten hatte (BGH NJW 98, 607).
  • BGH, 15.11.1990 - IX ZR 92/90

    Feststellung der Kenntnis von der Zahlungseinstellung nach § 30 KO - Führung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02
    Positive Kenntnis im Sinne von § 130 Abs. 2 InsO, die zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts vorliegen muss, bedeutet für sicher gehaltenes Wissen (BGH WM 91, 150); dabei ist allerdings die genaue Kenntnis der rechtlichen Zusammenhänge nicht erforderlich, sondern es ist auf die natürliche Betrachtungsweise aus der Sicht eines durchschnittlich geschäftserfahrenen, unvoreingenommenen Gläubigers abzustellen (Münchener Kommentar, a.a.O., § 130, Rdnr. 32 f.).
  • OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Standpunkt des redlichen Verkehrs aus, nach den normativen Maßstab redlich Denkender zu beurteilen (vgl. BGHZ 133, 250 f.; HK/Kreft, a. a. O.; siehe auch OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1055 f.).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2008 - 4 U 324/07

    Insolvenzverfahren: Insolvenzanfechtung auf Grund von Teilleistungen, die der

    Er muss also wissen, dass der Schuldner von seinen als fällig eingeforderten Geldschulden einen nicht unwesentlichen Teil (regelmäßig 10 %) derzeit nicht erfüllen kann und auch keine konkrete Aussicht hat, hierfür ausreichende und verwendbare Geldmittel in den nächsten drei Wochen zu erlangen (OLG Frankfurt ZIP 2003, 1055; Kirchhof, a.a.O., Rd. 35).
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03

    Anspruch aus einem Fakturierungsvertrag auf Zahlung der Kosten für die Erbringung

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Standpunkt des redlichen Verkehrs aus, nach den normativen Maßstab redlich Denkender zu beurteilen (vgl. BGHZ 133, 250 f.; HK/Kreft, a. a. O.; siehe auch OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1055 f.).
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 123/04

    Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages im Wege der Insolvenzanfechtung;

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Standpunkt des redlichen Verkehrs aus, nach den normativen Maßstab redlich Denkender zu beurteilen (vgl. BGHZ 133, 250 f.; HK/Kreft, a. a. O.; siehe auch OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1055 f.).
  • LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01

    Bestehen einer Aufrechnungsmöglichkeit mit unstreitigen Forderungen; Aufrechnung

    Positive Kenntnis im Sinn von § 130 Abs. 2 InsO bedeutet, so OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1055 f., "für sicher gehaltenes Wissen".
  • LG Gießen, 10.04.2014 - 4 O 347/13
    Es ist im allgemeinen Geschäftsleben nicht unüblich, dass - selbst unstreitige Forderungen - zum Teil mehrfach angemahnt werden müssen, obwohl die Schuldner zahlungsfähig sind (vgl. OLG Frankfurt, Az. 3 U 89/02).
  • LG Hamburg, 01.11.2013 - 328 O 429/12

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Kenntnis des

    Vorliegend musste die Beklagte allein aufgrund der schleppenden Tilgung der Forderungen durch die Schuldnerin nicht darauf schließen, dass die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin drohte (vgl. Urteil des OLG Celle vom 15.03.2010, Az.: 13 U 111/09; Urteil des OLG Frankfurt vom 16.01.2003, Az.: 3 U 89/02; Urteil des Landgerichts Bremen vom 07.03.2013, Az.: 9 S 174/12; Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.05.2012, Az.: 13 S 200/11).
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