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   OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06   

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OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06 (https://dejure.org/2007,2063)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2007 - 5 W 43/06 (https://dejure.org/2007,2063)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2007 - 5 W 43/06 (https://dejure.org/2007,2063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 243 Abs 1 AktG, § 319 Abs 6 S 2 AktG, § 327e Abs 2 AktG
    Aktiengesellschaft: Eintragung eines Übertragungsbeschlusses im Handelsregister trotz erhobener Anfechtungsklagen; offensichtliche Unbegründetheit von Anfechtungsklagen wegen Nichtteilnahme an einer Hauptversammlung aufgrund von Taschenkontrollen im Zugangsbereich zum ...

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 243 Abs. 1, 245 Abs. 1 Nr. 2, 246, 319 Abs. 6 Satz 2
    Taschenkontrolle vor Hauptversammlung

  • Judicialis

    AktG § 319 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 319 Abs. 6
    Freigabebeschluss nach § 319 Abs. 6 S. 2 AKtG - Verweigerung der Zulassung zur Hauptversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 69 (Leitsatz)

    AktG §§ 243 Abs. 1, 245 Abs. 1 Nr. 2, 246, 319 Abs. 6 Satz 2
    Taschenkontrolle vor Hauptversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtungsklage im Rahmen eines Freigabeverfahrens; Entstehung und Geltendmachung eines Anfechtungsgrundes; Verfahrensfehler bei der Beschlussfassung einer Hauptversammlung; Voraussetzungen für die Eintragung in das Handelsregister; Rechtmäßigkeit einer körperlichen ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Aktionäre: Durchsuchen oder durchleuchten? - Zur Sicherheitskontrolle bei Aktionärsversammlungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aktiengesellschaften dürfen Zutritt zur Hauptversammlung nicht ohne weiteres von Taschenkontrollen abhängig machen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Übertriebene Sicherheitsvorkehrungen bei Hauptversammlung

  • duslaw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Taschenkontrolle bei HV als Teilnahmehindernis

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1220
  • ZIP 2007, 629
  • WM 2007, 1123
  • NZG 2007, 310
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06
    Der vorherigen Herbeiführung einer Abhilfeentscheidung des Landgerichts, wie sie § 572 Abs. 1 ZPO für die Fälle der sofortigen Beschwerde vorsieht, bedarf es nicht (OLG Frankfurt, - 12. ZS - ZIP 2006, 370; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Auflage, § 572 Rz 3 m.w.N.).

    Der Senat folgt im Anschluss an die Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 8.2.2006 - 12 W 185/05 - AG 2006, 249) der Definition des Merkmals der "offensichtlichen Unbegründetheit" in der Erläuterung der Regierungsbegründung zum UMAG (BT-Drucksache 15/5092, Seite 29): "Für die Freigabekriterien gilt bei allen Freigabeverfahren folgendes: Bei der Auslegung des Kriteriums "offensichtlich unbegründet" kommt es nicht darauf an, welcher Prüfungsaufwand erforderlich ist, um die Unbegründetheit der Anfechtungsklage festzustellen.

  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06
    Deshalb darf zum Beispiel ein Supermarkt Taschenkontrollen grundsätzlich nur dann verlangen, wenn ein konkreter Verdacht auf Ladendiebstahl vorliegt (BGH NJW 1994, 188, 189).
  • OLG Jena, 12.10.2006 - 6 W 452/06

    Freigabeverfahren nach AktG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06
    Die Interessenabwägung darf deshalb nicht dazu führen, dass die formellen und materiellen Aktionärsrechte im Ergebnis leer laufen (ebenso Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 12.10.2006 - 6 W 452/06 - DB 2006, 361, Juris Rz 80).
  • BGH, 29.05.2006 - II ZB 5/06

    Keine Rechtsbeschwerde im Freigabeverfahren der Verschmelzung von Deutsche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06
    Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, weil sie in Freigabeverfahren ausgeschlossen, also bereits nicht statthaft ist (vgl. zu § 16 Abs. 3 UmwG: BGH, Beschluss vom 29. Mai 2006 - II ZB 5/06, BGHZ 168, 48, Juris-Rz. 15).
  • LG Kiel, 31.05.2006 - 14 O 25/06

    Wettbewerbsverstoß: Unlautere, irreführende und unsachliche Angaben über eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06
    unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses festzustellen, dass die von den Beschwerdegegnern vor dem Landgericht Darmstadt erhobenen und sodann unter dem führenden Aktenzeichen 3-05 O 111/06 vor dem Landgericht Frankfurt am Main anhängig gewordenen Klagen (vormals Landgericht Darmstadt Az. 14 O 25/06 u.a.) gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der Hauptversammlung der Beschwerdeführerin vom 13. und 14. Dezember 2005 zu TOP 2, mit dem die Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der B Aktiengesellschaft auf die C GmbH & Co. ... oHG (mittlerweile firmierend als D GmbH & Co. ... oHG) mit Sitz in O1 beschlossen hat, der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen.
  • FG Thüringen, 13.10.2005 - II 165/05

    Haushaltsnahe Dienstleistung: Aufspaltung einer einheitlichen Handwerksleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06
    Die Interessenabwägung darf deshalb nicht dazu führen, dass die formellen und materiellen Aktionärsrechte im Ergebnis leer laufen (ebenso Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 12.10.2006 - 6 W 452/06 - DB 2006, 361, Juris Rz 80).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06
    Das mitgliedschaftliche Bestandsinteresse der Kleinaktionäre, das von begrenzter Bedeutung ist, weil bei ihm letztlich die Vermögenskomponente im Vordergrund steht, hindert die Annahme vorrangiger, auch ökonomisch begründeter Interessen des Hauptaktionärs nicht (vgl. OLG Düsseldorf, AG 2004, 207, Juris-Rz. 20 ff).
  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 206/08

    Hilfsweise Erledigungserklärung im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess - Wella

    Während des Berufungsverfahrens wurde der Übertragungsbeschluss aufgrund der gerichtlichen Feststellung, dass die Erhebung der Klagen der Eintragung nicht entgegensteht (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2007, 629 und ZIP 2008, 138), im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines

    a) Im Freigabeverfahren ist für jede einzelne Anfechtungsklage die Zulässigkeit und Begründetheit sowie der Vorrang des Vollzugsinteresses vor dem Aussetzungsinteresse zu prüfen und dann gegenüber allen Antragsgegnern/Anfechtungsklägern einheitlich zu entscheiden (s. BT-DrS 15/5092, S. 28; OLG Frankfurt NZG 2007, 310, 311).

    Offensichtliche Unbegründetheit liegt danach vor, wenn sie sich mit hoher Sicherheit vorhersagen lässt, eine Erfolgsaussicht also zweifelsfrei nicht gegeben und eine andere Beurteilung nicht ernsthaft vertretbar ist (vgl. OLG Hamm ZIP 2005, 1457, 1458; OLG Frankfurt AG 2006, 249, 250 und NZG 2007, 310, 311; OLG Karlsruhe WM 2007, 650, 651; s.a. BGHZ 112, 9 = NJW 1990, 2747, 2750).

    Es kann daher dahinstehen, ob -was wegen der gebotenen Einheitlichkeit der Sachentscheidung (vgl. OLG Frankfurt NZG 2007, 310, 311) nur evtl. für eine Abwägungsentscheidung i.R. von § 246 a Abs. 2 Alt. 3 AktG erheblich sein könnte- die übrigen Antragsgegner ihre Klagen ebenfalls auf eine unmittelbar nur den Antragsgegner zu 12. betreffende Rechtsverletzung stützen könnten (verneinend: OLG Frankfurt AG 2006, 249, 252; gegen das Erfordernis einer Betroffenheit aber generell etwa Schwab in: Schmidt/Lutter, AktG, § 243 Rn 2).

  • OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07

    Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach

    Die gegen diesen Beschluss des Landgerichts eingelegte sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat der Senat durch Beschluss vom 16.2.2007 zurückgewiesen (5 W 43/06).

    Es hat die Ansicht vertreten, dem erneuten Antrag auf Freigabe stehe die rechtskräftige Zurückweisung des Freigabeantrags im Verfahren 3/5 O 91/06 (Landgericht Frankfurt = 5 W 43/06 Oberlandesgericht Frankfurt am Main) entgegen.

  • KG, 26.01.2024 - 14 U 122/22
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass sie - nachdem sie zur Hauptversammlung angereist waren - an dieser auch teilgenommen hätten, wenn sie unter Mitnahme ihrer technischen Ausstattung zur Versammlung zugelassen worden wären (siehe auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2007, 5 W 43/06, juris, Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 5 W 15/08

    "Leica" - Hauptversammlungsbeschluss der Aktiengesellschaft: Folgen des

    Offensichtlich unbegründet ist eine Anfechtungsklage dann, wenn sich auf der Grundlage glaubhaft gemachter Tatsachen mit hoher Sicherheit die Unbegründetheit der Klage(n) vorhersagen lässt, wobei der für diese Prognose erforderliche Prüfungsaufwand des Prozessgerichts nicht entscheidend ist (OLG Ffm., AG 2006, 249; Senat, Beschluss v. 16.02.2007 - Az.: 5 W 43/06; Beschluss v. 05.11.2007 - Az.: 5 W 22/07); vielfach wird auf die Unvertretbarkeit anderer Beurteilung abgestellt (vgl. die Nachweise bei Hüffer, AktG 7. Aufl., § 319 Rn. 18).

    Insbesondere darf die Interessenabwägung nicht dazu führen, dass elementare Aktionärsrechte - wie der festgestellte Einberufungsmangel - im Ergebnis leerlaufen würden (vgl. hierzu Senat, Beschluss v. 16.02.2007 - Az.: 5 W 43/06, AG 2007, 357).

  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2007 - 5 O 104/07

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Die Beschwerde der hiesigen Antragstellerin gegen diesen Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 16.2.2007 - 5 W 43/06 - (AG 2007, 357), wobei es sich nur darauf gestützt hat, dass das Teilnahmerecht der vom Aktionärsvertreter Freitag vertretenen Aktionäre verletzt worden sei.

    Durch den Bestätigungsbeschluss sei der von der Kammer im Urteil vom 30.3.2007 - 3-05 O 111/06 - und dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Beschluss vom 16. Februar 2007 - 5 W 43/06 beanstandete Mangel der Teilnahme geheilt worden.

    Die Frage eines möglichen Bestätigungsbeschlusses ist daher bei Anfechtungsgründen aufgrund von Verfahrensfehlern immer vom Gericht im Freigabeverfahren zu prüfen, wie es vorliegend auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 16.2.2007 - 5 W 43/06 - ausdrücklich getan hat.

  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09

    Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren

    Auch die Heranziehung des Rechtsgedankens aus Art. 170 EGBGB ist fraglich, weil es sich bei den IDW-Standards nicht um Rechtsnormen handelt, die die Gerichte binden könnten, sondern nur um Expertenauffassungen aus dem Kreis der Wirtschaftsprüfer (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2007, 310, OLG München, Beschluss vom 30.11.2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rdn. 23).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2008 - 5 U 77/07

    Anfechtungsklagen mehrerer Kläger gegen Beschlüsse der Hauptversammlung;

    In einem ersten Freigabeverfahren hinsichtlich der Beschlussfassung zu TOP 2 (Ausschluss der Minderheitsaktionäre) haben das Landgericht Frankfurt am Main sowie der Senat mit Beschluss vom 16.02.2007 (5 W 43/06) den Antrag der Beklagten zurückgewiesen.
  • LG Frankfurt/Main, 04.04.2008 - 5 O 78/08

    Aktiengesellschaft: Eintragung eines Übertragungsbeschlusses im Handelsregister

    Die Interessenabwägung darf deshalb nicht dazu führen, dass die formellen und materiellen Aktionärsrechte im Ergebnis leer laufen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16.2.2007 - 5 W 43/06, AG 2007, 357; OLG Jena, Beschluss v. 12.10.2006 - 6 W 452/06, AG 2007, 31).

    Wäre dies zudem ausschlaggebend, wäre die Verletzung des Teilnahmerechts der Aktionäre im Ergebnis ohne Bedeutung (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16.2.2007 - 5 W 43/06, AG 2007, 357).

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08

    Aktionärsrechtliche Anfechtungsklage bzgl. der Eintragung des

    Die Interessenabwägung darf deshalb nicht dazu führen, dass die formellen und materiellen Aktionärsrechte im Ergebnis leer laufen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16.2.2007 - 5 W 43/06, AG 2007, 357; OLG Jena, Beschluss v. 12.10.2006 - 6 W 452/06, AG 2007, 31).

    Wäre dies zudem ausschlaggebend, wäre die Verletzung des Teilnahmerechts der Aktionäre im Ergebnis ohne Bedeutung (vgl. OLG Frankfurt am Mai, Beschluss v. 16.2.2007 - 5 W 43/06, AG 2007, 357).

  • LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 196/07

    Bekanntmachungsfehler bei Einladung zur Hauptversammlung einer

  • OLG Frankfurt, 29.09.2009 - 5 U 69/08

    Aktiengesellschaft: Entstehung und Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs des

  • OLG Frankfurt, 29.09.2009 - 5 U 107/08

    Aktiengesellschaft: Entstehung und Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs des

  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 5 AktG 4/11

    Anfechtbarkeit eines Verschmelzungsbeschlusses wegen fehlender Möglichkeit einer

  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 35/09

    Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung

  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 5 U 66/11

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Bank AG

  • OLG Frankfurt, 17.02.2009 - 5 W 40/08

    Aktiengesellschaft: Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters in Schriftform

  • OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen; Anforderungen

  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 5 W 30/07

    Freigabeverfahren nach Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer

  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 5 W 38/08

    Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

  • LG Düsseldorf, 11.01.2012 - 33 O 137/07

    Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Abfindung und eines Ausgleichs gem.

  • LG Düsseldorf, 13.12.2011 - 33 O 132/06

    Bestimmung des angemessenen Abfindungsbetrags im Zusammenhang mit dem Ausschluss

  • LG Düsseldorf, 13.12.2011 - 33 O 92/07

    Zuzahlung und bare Zuzahlung für außenstehende Aktionäre nach Verschmelzung

  • LG Frankfurt/Main, 16.05.2008 - 5 O 357/07

    Aktionär hat einen Ausgleichsanspruch gegenüber einem Hauptaktionär aus einem

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