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   OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04 (StVollz)   

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https://dejure.org/2005,25336
OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,25336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,25336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2005 - 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,25336)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Genehmigung des Kaufs und der Aushändigung eines DVD-Players inkl. Scart-Kabels; Annahme einer abstrakten Gefahr als hinreichender Versagungsgrund; Einordnung der bestroffenen Justizvollzugsanstalt als Anstalt des höchsten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04

    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04
    3 Ws 1224/04 (StVollz) 3 Ws 1225/04 (StVollz).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04
    Nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ist jedoch die von einem Gegenstand ausgehende abstrakte Gefahr aufgrund seiner Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, als Versagungsgrund ausreichend, sofern dieser Gefahr nicht mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der JVA begegnet werden kann ( vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Karlsruhe NStZ 2003, 622; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.4. 2002, 3 Ws 163/02 (StVollz) ).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04
    Im Gegensatz zu der Spielekonsole Y verfügt ein einfacher DVD-Player nicht über Speichermöglichkeiten, deren missbräuchlicher Nutzung und/oder Manipulation von Schnittstellen begegnet werden müsste ( vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.1. 2004, 3 Ws 1384/02 (StVollz) ).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04
    Nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ist jedoch die von einem Gegenstand ausgehende abstrakte Gefahr aufgrund seiner Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, als Versagungsgrund ausreichend, sofern dieser Gefahr nicht mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der JVA begegnet werden kann ( vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Karlsruhe NStZ 2003, 622; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.4. 2002, 3 Ws 163/02 (StVollz) ).
  • OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6.3.1989 ( NStZ 1989, 343 ) hinsichtlich des Besitzes eines CD-Players ausgeführt hat, kann der Nutzung als Versteck für kleinere Gegenstände dadurch begegnet werden, dass das Gerät verplompt bzw. versiegelt und sodann in die üblichen Kontrollen einbezogen wird.
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