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   OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05   

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OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05 (https://dejure.org/2006,10199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2006 - 1 Ss 219/05 (https://dejure.org/2006,10199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2006 - 1 Ss 219/05 (https://dejure.org/2006,10199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Qualifizierung der sog. "B-Ebenen" im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel in Frankfurt am Main als befriedetes Besitztum; Definition des befriedeten Besitztums; Vorliegen einer geschützten Örtlichkeit; Unterirdische Fußgängerpassage als befriedetes Besitztum; ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Hausfriedensbruch in der Einkaufebene eines Bahnhofs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Hausfriedensbruch in Einkaufsebenen bei bestehendem Hausverbot

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 26.04.1990 - RReg. 3 St 24/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05
    Zum einen sind sie bereits nicht als zu den abgegrenzten, unterhalb der B-Ebenen liegenden U-Bahnstationen zugehörig anzusehen (vgl. auch BayOblG, Urteil vom 26.04.1990, VRS 79, 105 ff. ; Lilie a.a.O., § 123 Rdnr, 17).

    Geschütztes Rechtsgut des § 123 StGB ist das Hausrecht, die Freiheit der Entscheidung darüber, wer zur Wohnung, zu Geschäftsräumen oder zu einem befriedeten Besitztum Zutritt haben soll (Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 26.Aufl., § 123 Rdn.1; BayOLG VRS 79, 105ff.).

    In den Grenzen des Gemeingebrauchs unterliegen daher Räumlichkeiten, die zu öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch gewidmet sind, nicht dem Schutzbereich des § 123 StGB (Rudolphi/Stein in SK StGB § 123 Rdnr. 37; Schäfer in MK StGB § 123, Rdnr. 42; BayOLG VRS 79, 105ff.; OLG Karlsruhe, MDR 1979, 73; LG Nürnberg-Fürth, Beschluß vom 16.11.1992, - 9 Qs 6/92).

  • OLG Köln, 29.12.1994 - Ss 502/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05
    Einem Reisewilligen, der ein Hausverbot zu beachten hat, ist auch zu gestatten, sich angemessene Zeit vor Abfahrt der Züge bzw. U-Bahnen einzufinden, die Wartezeit an einer beliebigen, dem Publikum zugänglichen Stelle zu verbringen und dabei im Rahmen des üblichen die Einrichtungen (Toiletten, Ladengeschäfte etc.) zu benutzen; er ist für die Dauer einer angemessenen Wartezeit dann so zu behandeln wie jeder andere Reisende auch (vgl. auch OLG Köln, VRS 90, 115 ff.).

    Das Hausverbot muß daher auch den Durchgang durch die B-Ebene und den Zugang zu den dort befindlichen Geschäftslokalen und den sonstigen der Öffentlichkeit dienenden Einrichtungen ausnehmen( vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2006 -V ZR 134/05- zur Frage der Wirksamkeit eines Flughafenverbots; durch diese Entscheidung ist die ältere Rechtsprechung - BayOLG, JZ 1977, 311; OLG Düsseldorf, VRS 57, 281; insoweit auch OLG Köln, VRS 90, 115 - überholt).

  • VGH Hessen, 28.11.1989 - 2 UE 133/85

    Widmung einer Straße; Wirksamkeit des Bebauungsplanes; Bekanntmachung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05
    Der Erlaß eines Bebauungsplans ist als förmliches Verfahren im Sinne dieser Bestimmung anzusehen (vgl. auch VGH Kassel, NVwZ-RR 1990, 457 und NVwZ-RR 1992, 5).
  • VGH Hessen, 16.04.1991 - 2 UE 2858/88

    Rechtswidrigkeit einer die straßenrechtliche Widmung beschränkende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05
    Der Erlaß eines Bebauungsplans ist als förmliches Verfahren im Sinne dieser Bestimmung anzusehen (vgl. auch VGH Kassel, NVwZ-RR 1990, 457 und NVwZ-RR 1992, 5).
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05

    Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05
    Das Hausverbot muß daher auch den Durchgang durch die B-Ebene und den Zugang zu den dort befindlichen Geschäftslokalen und den sonstigen der Öffentlichkeit dienenden Einrichtungen ausnehmen( vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2006 -V ZR 134/05- zur Frage der Wirksamkeit eines Flughafenverbots; durch diese Entscheidung ist die ältere Rechtsprechung - BayOLG, JZ 1977, 311; OLG Düsseldorf, VRS 57, 281; insoweit auch OLG Köln, VRS 90, 115 - überholt).
  • BayObLG, 14.09.1976 - RReg. 3 St 99/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05
    Das Hausverbot muß daher auch den Durchgang durch die B-Ebene und den Zugang zu den dort befindlichen Geschäftslokalen und den sonstigen der Öffentlichkeit dienenden Einrichtungen ausnehmen( vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2006 -V ZR 134/05- zur Frage der Wirksamkeit eines Flughafenverbots; durch diese Entscheidung ist die ältere Rechtsprechung - BayOLG, JZ 1977, 311; OLG Düsseldorf, VRS 57, 281; insoweit auch OLG Köln, VRS 90, 115 - überholt).
  • OLG Oldenburg, 21.01.1985 - Ss 566/84

    Eingangsbereich eines Kaufhauses; Passage; Befriedetes Besitztum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05
    Wird ein privates Grundstück dem öffentlichen Verkehr gewidmet, entsteht darüber eine besondere öffentliche Sachherrschaft ( Meyer/ Stolleis, Hessisches Staats- und Verwaltungsrecht, S. 336; OLG Karlsruhe, MDR 1979, S. 73), hinter der im Konkurrenzfall die Rechte aus Privatbesitz insoweit zurücktreten, als sie mit der öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung unvereinbar sind (vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1985, 1352; OLG Karlsruhe, MDR 1979, 73).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05
    Das Amtsgericht hat offensichtlich verkannt, daß die Anwendung des § 21 StGB nicht zugleich auf beide Alternativen gestützt werden kann (vgl. BGH, NStZ 1986, 254; 1982, 200, 201 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05
    Hat dem Angeklagten aber die Einsicht gefehlt, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist - auch bei an sich nur geminderter Einsichtsfähigkeit - nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anzuwenden, mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet; die Vorschrift des § 21 StGB kann in den Fällen verminderter Einsichtsfähigkeit nur dann angewendet werden, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (vgl. BGH, NStZ 1995, 183ff.; NStZ-RR 1999, 207; NStZ-RR 1998, 294).
  • OLG Stuttgart, 05.12.1986 - 1 Ss 551/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05
    Das Tatbestandsmerkmal "abgeschlossener Raum" ist nicht anders zu verstehen als das Merkmal des umschlossenen Raumes in § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB, in welchem der in Diebstahlsabsicht begangene Hausfriedensbruch gerade als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall des Diebstahls typisiert ist (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1987, 121 f.).
  • BGH, 16.03.1999 - 3 StR 64/99

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit

  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85

    Revision gegen Verurteilung wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung und

  • BGH, 03.06.1998 - 2 StR 30/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Berücksichtigung einer

  • RG, 30.10.1903 - 3702/03

    Gehört zum Begriffe des "befriedeten Besitztums" der räumliche oder

  • RG, 12.12.1884 - 2994/84

    Kann ein Besitztum nur dann als befriedet im Sinne des §. 123 St.G.B.'s angesehen

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