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OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 7 U 104/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Voraussetzungen und Grenzen eines Auskunftsanspruchs gegen Versicherer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen und Grenzen eines Auskunftsanspruchs gegen Versicherer
- versicherungsrechtsiegen.de
Lebensversicherung - Auskunftsanspruch - Daten für die Berechnung der Überschussbeteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 08.04.2010 - 7 O 458/09
- OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 7 U 104/10
- OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 7 U 104/10 Anmerkung: Ein Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93
Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 7 U 104/10
Die Einhaltung des genehmigten Geschäftsplanes wurde vielmehr vor der Deregulierung durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (jetzt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht (vgl. BGH VersR 1995, 77; OLG Düsseldorf VersR 1993, 556). - BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81
Keine Einzelauskunftspflicht des Lebensversicherers über Gewinnbeteiligung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 7 U 104/10
Da es sich um einen vor Juli 1994 geschlossenen Vertrag handelt, kommt ein Anspruch auf Einzelauskünfte über die Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns von vornherein nicht in Betracht (vgl. BGH VersR 1983, 746). - OLG Köln, 30.10.2002 - 5 U 9/02
Mitteilung über Kapitalbetrag einer Lebensversicherung kein Anerkenntnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 7 U 104/10
Die Mitteilungen der Beklagten über die Höhe der Überschussanteile stellen jedoch weder deklaratorische noch gar konstitutive Anerkenntnisse dar (vgl. OLG Köln VersR 2003, 95). - OLG Düsseldorf, 09.02.1993 - 4 U 2/92
Lebensversicherungsvertrag; Kündigung durch Versicherungsnehmer; Rückkaufswert; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 7 U 104/10
Die Einhaltung des genehmigten Geschäftsplanes wurde vielmehr vor der Deregulierung durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (jetzt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht (vgl. BGH VersR 1995, 77; OLG Düsseldorf VersR 1993, 556). - OLG Hamm, 30.04.2010 - 25 W 74/10
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Zahlungstitels; maßgebliches Verfahren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 7 U 104/10
Der Klageantrag muss aus sich heraus für eine Auslegung genügend bestimmt sein oder zumindest sämtliche Kriterien für seine Bestimmbarkeit eindeutig festlegen (vgl. OLG Hamm MDR 2010, 1086).