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   OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05   

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https://dejure.org/2007,4507
OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05 (https://dejure.org/2007,4507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.04.2007 - 20 W 290/05 (https://dejure.org/2007,4507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. April 2007 - 20 W 290/05 (https://dejure.org/2007,4507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 3 WoEigG, § 8 WoEigG, § 10 Abs 2 WoEigG
    Wohnungseigentumsrecht: Voraussetzung der wirksamen Inanspruchnahme eines Sondernutzungsrechts; Wirksamkeit einer Grundbucheintragung unter Bezugnahme auf Eintragungsbewilligung; partielle Eintragung nachträglicher Änderungen eines Sondernutzungsrechts

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 2, 15 Abs. 1
    Zuweisung eines Stellplatzes in einen Doppelparker bedarf auch der Eintragung in Grundbuch der anderen, nunmehr von der Mitnutzung ausgeschlossenen Wohnungseigentumseinheit

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentumsrecht: Voraussetzung der wirksamen Inanspruchnahme eines Sondernutzungsrechts; Wirksamkeit einer Grundbucheintragung unter Bezugnahme auf Eintragungsbewilligung; partielle Eintragung nachträglicher Änderungen eines Sondernutzungsrechts

  • Judicialis

    WEG § 7; ; WEG § 8; ; WEG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 7 § 8 § 10
    Zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einem Pkw-Abstellplatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarung über die Einräumung von Sondernutzungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Zuweisung eines PKW-Stellplatzes zur ausschließlichen Nutzung im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Ausreichende Bestimmtheit der Eintragung einer Dienstbarkeit im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs; Einräumung eines Sondernutzungsrechts ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Eintragung bei Sondernutzungsrechtsübertragung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 05.06.1996 - 24 W 2592/95

    Bestimmung der Sondernutzungsbereiche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05
    Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 206; OLG München FGPrax 2006, 245; KG FGPrax 1996, 178; WuM 2007, 41; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2915; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 33; Meikel/Ebeling, Grundbuchrecht, Band 3, 9. Aufl., § 3 WGV Rz. 10).
  • OLG München, 12.09.2006 - 32 Wx 133/06

    Keine ausdrückliche Verlautbarung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05
    Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 206; OLG München FGPrax 2006, 245; KG FGPrax 1996, 178; WuM 2007, 41; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2915; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 33; Meikel/Ebeling, Grundbuchrecht, Band 3, 9. Aufl., § 3 WGV Rz. 10).
  • BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84

    Einräumung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung anderer Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05
    Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann nur noch im Grundbuchblatt des betroffenen Wohnungseigentums einzutragen, an dessen Inhalt sich etwas verändert; dies ist erforderlich, damit die Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG eintreten (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1986, 93; Rpfleger 1985, 292; Ertl DNotZ 1988, 4 unter VI. 4. e); Rpfleger 1979, 81 unter III. 5. a); Meikel/Morvilius, Grundbuchrecht, Band 1, 9. Aufl., Einleitung C 124; Meikel/Ebeling, a.a.O., § 3 WGV Rz. 28, 29; Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., AT Rz. V. 334).
  • BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96

    Anspruch auf Auskunft bezüglich Mieteinnahmen und Nutzungsentschädigungen im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05
    Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 206; OLG München FGPrax 2006, 245; KG FGPrax 1996, 178; WuM 2007, 41; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2915; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 33; Meikel/Ebeling, Grundbuchrecht, Band 3, 9. Aufl., § 3 WGV Rz. 10).
  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89

    Zuordnung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05
    Ist dann allerdings ein Wohnungseigentümer durch eine bereits eingetragene Vereinbarung vom Mitgebrauchsrecht ausgeschlossen, so ist die Eintragung einer diesbezüglichen Veränderung im Wohnungsgrundbuch seines Wohnungseigentums nicht erforderlich; das ist daraus herzuleiten, dass der Inhalt des Sondereigentums dieses Wohnungseigentümers durch die Begründung oder Übertragung des Sondernutzungsrechts nicht mehr verändert wird (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1986, 93; Rpfleger 1990, 63).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05
    Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 206; OLG München FGPrax 2006, 245; KG FGPrax 1996, 178; WuM 2007, 41; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2915; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 33; Meikel/Ebeling, Grundbuchrecht, Band 3, 9. Aufl., § 3 WGV Rz. 10).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06

    Grundbuchverfahren: Gebührenbefreiung für eine Grundbuchberichtigung im Erbfall

    20 W 290/05.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Dies bedeutet, dass die Bezugnahme auf die Teilungserklärung bzw. die sonstige Bewilligung und deren Eintragung in allen Wohnungseigentumsgrundbüchern, also ohne jeden Hinweis darauf, dass Sondernutzungsrechte begründet wurden, nach der Gesetzeslage genügt (vgl. etwa Bauer/Schaub/Schneider, GBO, 4. Aufl., AT E 239; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rz. 2915; Keller in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 3 WGV Rz. 7; Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich WEG, Rz. 71; ders. in BeckOK WEG, Stand: 01.10.2021, § 7 Rz. 32; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 7 Rz. 17/18; Bärmann/Seuß/Schneider, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 13 Rz. 64; Montreal in beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.09.2021, § 7 WEG Rz. 24; Ertl RPfleger 1979, 81; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1985, 19; OLG München ZWE 2016, 51; ZWE 2013, 404; Senat NZM 2008, 214, je zitiert nach juris).
  • OLG München, 13.06.2013 - 34 Wx 158/13

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondernutzungsrechten durch Eintragung mit

    Ausreichend ist bereits die Bezugnahme allein (siehe OLG München - 32. Zivilsenat - vom 12.9.2006, 32 Wx 133/06 = Rpfleger 2007, 70; OLG Zweibrücken Rpfleger 2007, 460; OLG Frankfurt NZM 2008, 214), wenn sich auch zur Sicherheit des Rechtsverkehrs empfiehlt, die wesentlichen Sondernutzungsrechte im Eintragungsvermerk selbst kenntlich zu machen (Schöner/Stöber und Schneider je aaO.).
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