Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 45 Abs 1 Nr 4 BRAO, § 46 Abs 2 Nr 1 BRAO
Tätigkeitsverbot für Syndikusanwalt nach Wechsel in Kanzlei - Anwaltsblatt
§ 45 BRAO
Kein Tätigkeitsverbot für Syndikusanwalt bei Wechsel in Kanzlei
- Judicialis
BRAO § 46
- BRAK-Mitteilungen
Kein Tätigkeitsverbot des Syndikusanwalts nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Tätigkeitsverbots eines Rechtsanwalts wegen Vorbefassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang des Tätigkeitsverbots eines Rechtsanwalts wegen Vorbefassung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.08.2007 - 17 O 137/06
- LG Frankfurt/Main, 16.09.2008 - 17 O 38/08
- OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08
Papierfundstellen
- AnwBl 2009, 452
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97
Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08
Wenn das Landgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 2.02.1999 (BGHZ 141, 69) ausführt, dass der Grund der gesonderten Regelung in § 46 Abs. 2 BRAO darin zu sehen sei, dass wegen der Vorbefassung des Anwalts die Gefahr bestehe, dass er nicht unabhängig sei, wobei ohne Belang bleibe, ob sich die frühere Abhängigkeit auf das Ergebnis der späteren Rechtsberatung tatsächlich ausgewirkt habe, so ist klarzustellen, dass der Kläger in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall während seiner anwaltlichen Tätigkeit noch "freier Mitarbeiter" bei einem monatlichen Gehalt von 10.000 DM war.Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit noch nicht überschritten sein (BGHZ 141, 69; BVerfGE 76, 176, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 373, 389 f).
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08
Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit noch nicht überschritten sein (BGHZ 141, 69; BVerfGE 76, 176, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 373, 389 f). - BVerfG, 05.11.2001 - 1 BvR 1523/00
Keine Interessenkollision bei einem Rechtsanwalt, der als Justitiar eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt (NJW 2002, 503 ff) 287), dass ein Grundsatz, wonach anwaltliche und erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten grundsätzlich unvereinbar sind, in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht zum Ausdruck komme. - BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08
Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit noch nicht überschritten sein (BGHZ 141, 69; BVerfGE 76, 176, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 373, 389 f).