Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13633
OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08 (https://dejure.org/2009,13633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.04.2009 - 2 U 243/08 (https://dejure.org/2009,13633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. April 2009 - 2 U 243/08 (https://dejure.org/2009,13633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 1 Nr 4 BRAO, § 46 Abs 2 Nr 1 BRAO
    Tätigkeitsverbot für Syndikusanwalt nach Wechsel in Kanzlei

  • Anwaltsblatt

    § 45 BRAO
    Kein Tätigkeitsverbot für Syndikusanwalt bei Wechsel in Kanzlei

  • Judicialis

    BRAO § 46

  • BRAK-Mitteilungen

    Kein Tätigkeitsverbot des Syndikusanwalts nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Tätigkeitsverbots eines Rechtsanwalts wegen Vorbefassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des Tätigkeitsverbots eines Rechtsanwalts wegen Vorbefassung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 452
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08
    Wenn das Landgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 2.02.1999 (BGHZ 141, 69) ausführt, dass der Grund der gesonderten Regelung in § 46 Abs. 2 BRAO darin zu sehen sei, dass wegen der Vorbefassung des Anwalts die Gefahr bestehe, dass er nicht unabhängig sei, wobei ohne Belang bleibe, ob sich die frühere Abhängigkeit auf das Ergebnis der späteren Rechtsberatung tatsächlich ausgewirkt habe, so ist klarzustellen, dass der Kläger in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall während seiner anwaltlichen Tätigkeit noch "freier Mitarbeiter" bei einem monatlichen Gehalt von 10.000 DM war.

    Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit noch nicht überschritten sein (BGHZ 141, 69; BVerfGE 76, 176, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 373, 389 f).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08
    Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit noch nicht überschritten sein (BGHZ 141, 69; BVerfGE 76, 176, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 373, 389 f).
  • BVerfG, 05.11.2001 - 1 BvR 1523/00

    Keine Interessenkollision bei einem Rechtsanwalt, der als Justitiar eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt (NJW 2002, 503 ff) 287), dass ein Grundsatz, wonach anwaltliche und erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten grundsätzlich unvereinbar sind, in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht zum Ausdruck komme.
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 2 U 243/08
    Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit noch nicht überschritten sein (BGHZ 141, 69; BVerfGE 76, 176, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 373, 389 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht