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   OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12   

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https://dejure.org/2013,67830
OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12 (https://dejure.org/2013,67830)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.05.2013 - 5 U 196/12 (https://dejure.org/2013,67830)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 5 U 196/12 (https://dejure.org/2013,67830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 167 ZPO
    Demnächst-Zustellung: Vorliegen einer der Klagepartei nicht anzulastenden Verzögerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Demnächst-Zustellung: Vorliegen einer der Klagepartei nicht anzulastenden Verzögerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Begriff der Zustellung demnächst bei vom Gericht zu vertretender zeitlicher Verzögerung der Zustellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage mit sechs Wochen Verzögerung zugestellt: Zustellung noch "demnächst"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage mit sechs Wochen Verzögerung zugestellt: Kann die Zustellung noch "demnächst" sein? (IBR 2016, 376)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 156/04

    Anfechtung von mit Zustimmung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12
    Der Hinweis auf das Urteil des BGH vom 15.12.2005 (IX ZR 156/04, BGHZ 165, 283) verfängt nicht.
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 207/00

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12
    Dabei ist anerkannt, dass die Voraussetzungen der Anfechtbarkeit auch dadurch geschaffen werden, dass der Gläubiger - die Beklagte - als ihm fällige Forderungen zustanden - hier auf Schadensersatz wegen Betrugs - die Werkleistung der Gemeinschuldnerin in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4.10.2001 - IX ZR 207/00, NJW-RR 2002, 262, Juris-Rz. 12).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12
    Bei Annahme (auch) einer Ermächtigung gilt aus den genannten Gründen das Gleiche, denn es ist anerkannt, dass die Rechtsinstitute der Bevollmächtigung nach § 164 BGB und der Ermächtigung nach § 185 BGB sich insoweit überschneiden, als sie es Dritten ermöglichen, durch rechtsgeschäftliches Handeln auf den Rechtskreis eines anderen einzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2001 - I ZR 49/99, Juris-Rz. 27), was es rechtfertigt, für den hier maßgeblichen Aspekt - Auflösung der Gesellschaft oder Ausscheiden der Schuldnerin - die gleichen Rechtsfolgen eintreten zu lassen.
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12
    Der Zeitraum, dessen ungenutztes Verstreichen einer Partei nicht angelastet werden kann, hat deshalb bei der Beurteilung der Frage, ob eine Zustellung demnächst erfolgt ist, jedenfalls dann außer Betracht zu bleiben, wenn - hier nicht ersichtliche - schutzwürdige Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehen und wenn der Antragsteller alles ihm für eine alsbaldige Zustellung Zumutbare getan hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9.02.2005 - XII ZB 118/04, NJW 2005, 1194, Juris-Rz. 11 m. w. N.), was hier der Fall war.
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12
    Die Zustellung der Klageschrift ist zwar sechs Wochen nach Fristablauf erfolgt, das hindert die Annahme der Rückwirkung aber nicht, weil bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung auf die Zeitspanne abzustellen ist, um die sich die ohnehin erforderliche Zustellung der Klage in Folge einer Nachlässigkeit des Klägers verzögert, während der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum nicht anzurechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2000, VII ZR 116/99, NJW 2000, 2282, Juris Rz. 8).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12
    Die Beklagte hat also die Aufrechnungslage in anfechtbarer Weise erlangt, gleichgültig, ob man ihre Forderung durch die Aufrechnung kongruent gedeckt ansieht oder insoweit eine inkongruente Deckung annimmt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn - wie hier - der spätere Insolvenzgläubiger - die Beklagte - dem Schuldner - hier der Schuldnerin respektive dem für diese handelnden Kläger- einen (Werk-)Leistungsauftrag in den Fristen des § 131 InsO erteilt und damit für seine Insolvenzforderung eine Aufrechnungslage geschaffen hat (vgl. MünchKomInsO/Kirchhof, 2. Aufl. 2008, § 131, Rz. 17; BGH, Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 195/03, NJW 2004, 3118, Juris-Rz. 17, 19).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12

    ARGEN als Bietergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12
    Senats (vgl. Urteil vom 8. Mai 2013 (5 U 47/12)).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12
    Die Beklagte hätte sich zur Echtheit der Unterschriften nach Maßgabe des § 138 ZPO eindeutig erklären müssen (§ 439 Abs. 1, 2 ZPO), die Erklärung mit Nichtwissen (§ 138 Abs. 4 ZPO), darauf läuft ihr Vortrag hinaus, ist unzulässig, weil die Beklagte die Pflicht hat, sich das Wissen über Geschehnisse im Bereich ihrer eigenen Wahrnehmungsmöglichkeit zu verschaffen und sich bei den unter ihrer Verantwortung tätig gewordenen Personen zu erkundigen (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2001 - I ZR 238/98, NJW-RR 2002, 612, Juris-Rz. 30).
  • BGH, 01.12.2005 - III ZR 43/05

    Einhaltung der Klagefrist bei Zustellung an die falsche Behörde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 5 U 196/12
    Hierbei sind geringfügige Verzögerungen der Zustellung der Klageschrift im Regelfall von 1-2 Wochen noch als geringfügig und daher unschädlich anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2005 - III ZR 43/05, NJW-RR 2006, 789, Juris Rz. 7).
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