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   OLG Frankfurt, 16.05.2014 - 6 UF 395/11   

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https://dejure.org/2014,74118
OLG Frankfurt, 16.05.2014 - 6 UF 395/11 (https://dejure.org/2014,74118)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.05.2014 - 6 UF 395/11 (https://dejure.org/2014,74118)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 6 UF 395/11 (https://dejure.org/2014,74118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 46 FamFG, § 573 ZPO
    Unbefristetes Rechtsmittel des nicht beteiligten "Muss-Beteiligten" bei fehlender Kenntnis von Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbefristetes Rechtsmittel des nicht beteiligten "Muss-Beteiligten" bei fehlender Kenntnis von Entscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2014 - 6 UF 395/11
    Die Vorschrift eröffnet mithin einen Ermessenspielraum, wobei das Gesetz offen lässt, welche Ermessenkriterien vorliegend zu berücksichtigen sind (BGH FamRZ 2012, 189; 610).

    Im Rahmen der Ermessenausübung ist der stets zu beachtende Halbteilungsgrundsatz zu berücksichtigen, dem auch im vorliegenden Fall der Vorrang gebührt, da der maßgebliche Gesetzeszweck, nämlich die Vermeidung eines hohen Verwaltungsaufwandes bei einem außer Relation stehendem geringen Ausgleichwert (BT-Drucks. 16/10144 S. 38 (60), vorliegend nicht greift, da die Beschwerdeführerin für alle bei ihr bestehenden Anrechte die externe Teilung gewählt hat (vgl. BGH FamRZ 2012, 189).

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2014 - 6 UF 395/11
    Dabei ist eine Gesamtbetrachtung der aus mehreren Teilen oder Bausteinen bestehenden Anrechte einer betrieblichen Altersversorgung geboten (BGH FamRZ 2012, 610).

    Hierfür spricht insbesondere, dass es nicht allein in der Hand des Versorgungsträgers liegen kann, den Ausgleich - teilweise - unmöglich zu machen, indem er die Versorgung auf mehrere Bausteine verteilt (BGH FamRZ 2012, 610).

  • BGH, 06.08.2008 - XII ZB 25/07

    Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Oberlandesgerichts zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2014 - 6 UF 395/11
    Entscheidungen des OLG, gegen die keine Rechtsbeschwerde zugelassen wird, erlangen die formelle Rechtskraft dennoch erst einen Monat nach der letzten Zustellung an einen Beteiligten (BGH FamRZ 2008, 2019).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZB 81/08

    Beginn der Monatsfrist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Änderung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2014 - 6 UF 395/11
    Die bloße Berichtigung eines Beschlusses lässt dessen Rechtskraft jedenfalls grundsätzlich unberührt (BGH FamRZ 2009, 1480).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2014 - 6 UF 395/11
    Die von den Versorgungsträgern des ausgleichspflichtigen Antragstellers an den Versorgungsträger der ausgleisberechtigten Antragsgegnerin in Vollziehung der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG zu zahlenden Ausgleichsbeträge sind ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1785).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2012 - 4 UF 94/12

    Versorgungsausgleich: Kein zwingender Wertausgleich bei Überschreitung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2014 - 6 UF 395/11
    Da das Amtsgericht von seinem Ermessen keinen erkennbaren Gebrauch gemacht hat, ist der Senat befugt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Amtsgericht zu setzen (OLG Frankfurt, 4. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11.06.2012, Az.: 4 UF 94/12).
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