Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 19 U 95/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 Abs 2 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfungspflicht betreffend den Zustellungszeitpunkt - Judicialis
ZPO § 234
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2 § 233 § 234 Abs. 2
Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei der Prüfung der Berufungsbegründungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darf sich Anwalt auf telef. Mitteilung d. Mandanten verlassen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht zur Überprüfung der Berufungsbegründungsfrist im Rahmen einer beantragten Akteneinsicht; Telefonische Mitteilung seitens des Mandanten über Datum der Zustellung von landgerichtlichem Urteil; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der ...
Verfahrensgang
- LG Hanau, 17.03.2005 - 4 O 496/03
- OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 19 U 95/05
- BGH, 04.03.2008 - VI ZB 69/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1588
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.09.2002 - III ZB 44/02
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 19 U 95/05
Dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Beklagten hätte sich aber die Notwendigkeit der Überprüfung der Frist zur Berufungsbegründung angesichts seines eigenen Vortrags aufdrängen müssen (BGH NJW 2002, 3636 f.). - BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01
Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 19 U 95/05
Wird ein so wichtiger Vorgang wie die Notierung einer Rechtsmittelfrist nur mündlich vermittelt, müssen in der Rechtsanwaltskanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die Anweisung in Vergessenheit gerät und die konkrete Fristeneintragung unterbleibt (BGH NJW 2003, 435 f.). - BGH, 16.09.2003 - X ZR 37/03
"Verspätete Berufungsbegründung"; Beginn der Frist zur Anbringung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 19 U 95/05
Ein Hindernis ist jedoch nicht erst bei Kenntnis des wahren Sachverhalts entfallen; ein Hindernis ist im Sinne von § 234 Abs. 2 ZPO auch behoben, sobald das Fortbestehen der Ursache der Verhinderung nicht mehr unverschuldet ist (BGH GRUR 2004, 80). - BGH, 19.03.1992 - I ZR 64/90
Ereignis-Sponsorwerbung - Sponsorwerbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 19 U 95/05
Sinn und Zweck dieser gerichtlichen Mitteilung über den Eingang eines Rechtsmittels bestehen auch darin, dem Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zu ermöglichen, die Einhaltung der Rechtsmittelfristen zu überprüfen; eine solche Prüfung alsbald nach Eingang der gerichtlichen Mitteilung auch tatsächlich anzustellen, gehört zu den anwaltlichen Pflichten (BGH NJW 1992, 2089 f.).