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   OLG Frankfurt, 16.09.1992 - 17 U 188/90   

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https://dejure.org/1992,5417
OLG Frankfurt, 16.09.1992 - 17 U 188/90 (https://dejure.org/1992,5417)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.1992 - 17 U 188/90 (https://dejure.org/1992,5417)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 1992 - 17 U 188/90 (https://dejure.org/1992,5417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 313; WEG § 4; BeurkG § 13a
    Anforderungen an die Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung; Mitbeurkundung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß beim Kauf einer Eigentumswohnung alles beurkundet werden? (IBR 1993, 102)

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - O 329/89
  • OLG Frankfurt, 16.09.1992 - 17 U 188/90
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 99/77

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises - Voraussetzungen für eine vollständige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.1992 - 17 U 188/90
    Deshalb gehören diese in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Beschreibungen des tatsächlichen und rechtlichen Umfangs des Sondereigentums sowie der darin festgelegten Rechte und Pflichten der Miteigentümer zum wesentlichen Vertragsinhalt und sind deshalb gemäß § 313 BGB i.V.m. § 4 Abs. 3 WEG mit zu beurkunden (so BGH, Urteil vom 23.2.1979, NJW 1979, 1495; vom 27.4.1979, a.a.O. 1498; Paland-Heinrichs, BGB 51. Auflage 1992, § 313 Rdnr. 27; Palandt-Bassenge, 51. Aufl., 1992, § 6 WEG Rdnr. 5; Palandt-Heinrichs, 50. Aufl., 1991, § 9 BeurkG Rdnr. 5; Erman-Ganten, BGB, 8. Aufl, 1989, Anh. § 8 WEG Rdnr. 10; Weitnauer, WEG 7. Aufl., 1988, Anh. § 8 Rdnr. 12; a.M. Schippel, DNotZ 1979, 736, 741).
  • OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98

    Wann darf Besteller vor Ablauf der Herstellungsfrist zurücktreten?

    Denn für einen objektiven Dritten dürfte aufgrund des Ergänzungsvertrages nicht zweifelsfrei erkennbar sein, welches der in Rede stehenden Häuser auf dem noch nicht vermessenen Grundstück der Klägerin gemeint sein sollte (vgl. zum Bestimmtheitserfordernis beim Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung OLG Frankfurt OLGR 1993, 1; ferner OLG Hamm OLGR 1992, 307 und OLG Düsseldorf OLGR 1997, 234).
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