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   OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 3 U 205/03   

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https://dejure.org/2004,2526
OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 3 U 205/03 (https://dejure.org/2004,2526)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.2004 - 3 U 205/03 (https://dejure.org/2004,2526)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 2004 - 3 U 205/03 (https://dejure.org/2004,2526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 38 InsO, § 55 InsO
    Geschäftsführerkündigung nach Insolvenzeröffnung: Vertraglicher Abfindungsanspruch als Insolvenzforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruchs nach Insolvenzeröffnung; Frage der Einordnung eines für den Fall der Kündigung im Geschäftsführervertrag vorgesehenen Abfindungsanspruchs als Insolvenzforderung oder als Masseverbindlichkeit ; Fortbestehen von Dienstverhältnissen ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 38, 55
    Insolvenzforderung bei im Geschäftsführervertrag für den Fall der Kündigung vorgesehener Abfindung

  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 38; InsO § 55
    Zur Abgrenzung von Insolvenzforderung und Masseverbindlichkeit bei einem für den Fall der Kündigung im Geschäftsführervertrag vorgesehenen Abfindungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 409
  • NZI 2004, 667
  • NZA-RR 2005, 379
  • NZG 2004, 1116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 922/78

    Abfindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 3 U 205/03
    Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Insolvenzeröffnung endet, denn der Anspruch war - wie ausgeführt - zum Zeitpunkt der Eröffnung aufschiebend bedingt entstanden, so dass der Arbeitnehmer nur Insolvenzgläubiger sein kann (MK-Inso/Hefermehl a.a.O., Rdz 181; Uhlenbruck-Berscheid, InsO 12. Aufl., § 55 Rdz. 11; Hess/Weis/Wienberg, InsO 2. Aufl., Rdz. 134 zu § 55; BAG in NJW 1982, S. 127).

    Nur in einem solchen Fall werden sie Masseverbindlichkeit (BAG in NJW 1982, S. 127).

  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2003 - 23 O 141/03

    Streit über die Gehaltsforderungen eines Geschäftsführers im Insolvenzverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 3 U 205/03
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 23. Zivilkammer - vom 3.9.2003 - 2/23 O 141/03 - wird zurückgewiesen.

    unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Landgerichts Frankfurt vom 3.9.2003, Geschäftsnummer 2/23 O 141/03 festzustellen, dass dem Kläger eine Forderung in Höhe von 53.685,65 EUR als Masseverbindlichkeit im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma X GmbH zusteht.

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

    So hat der Fünfte Senat (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 -aaO; für den Fall der Kündigung eines Geschäftsführervertrags mit dem gleichen Ergebnis: OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - ZInsO 2004, 1260 - mit zustimmender Anmerkung Zeuner in jurisPR-InsR 4/2005 vom 9. Juni 2005) in einem Fall, in dem die Abfindungsvereinbarung durch den Schuldner vor Verfahrenseröffnung geschlossen, die Kündigung aber durch den Verwalter nach Verfahrenseröffnung ausgesprochen wurde, die Abfindungsforderung nur als gewöhnliche Konkursforderung angesehen.

    Die Kündigung stellt wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder das tatsächliche Ausscheiden des Arbeitnehmers lediglich einen anspruchsauslösenden Umstand dar (vgl. BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 -BAGE 35, 98, OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - aaO).

    b) Der Abfindungsanspruch nach § 8 der Anlage 2 zu § 31 TV Arb BDr stellt keine Gegenleistung für vom Kläger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Dienste dar (vgl. LAG Düsseldorf 30. August 1978 - 6 (7) Sa 312/78 - DB 1979, 216; OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - ZInsO 2004, 1260).

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

    So hat der Fünfte Senat (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 -aaO; für den Fall der Kündigung eines Geschäftsführervertrags mit dem gleichen Ergebnis: OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - ZInsO 2004, 1260 - mit zustimmender Anmerkung Zeuner in jurisPR-InsR 4/2005 vom 9. Juni 2005) in einem Fall, in dem die Abfindungsvereinbarung durch den Schuldner vor Verfahrenseröffnung geschlossen, die Kündigung aber durch den Verwalter nach Verfahrenseröffnung ausgesprochen wurde, die Abfindungsforderung nur als gewöhnliche Konkursforderung angesehen.

    Die Kündigung stellt wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder das tatsächliche Ausscheiden des Arbeitnehmers lediglich einen anspruchsauslösenden Umstand dar (vgl. BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - aaO).

    b) Der Abfindungsanspruch nach § 8 der Anlage 2 zu § 31 TV Arb BDr stellt keine Gegenleistung für von der Klägerin nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Dienste dar (vgl. LAG Düsseldorf 30. August 1978 - 6 (7) Sa 312/78 - DB 1979, 216; OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - ZInsO 2004, 1260).

  • BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04

    Eigentümerbeschluss zur Abrechnung mit fehlerhaftem Kostenverteilungsschlüssel -

    Denn es handelt sich allenfalls um die unrichtige Anwendung des Kostenverteilungsschlüssels im Einzelfall, also um einen Anwendungsfehler, nicht aber um eine auf Dauer gerichtete Regelung, die den geltenden Kostenverteilungsschlüssel abändern soll (BayObLG NJW-RR 2004, 228; OLG-Report 2004, 427; OLG Köln DWE 2004, 69; Müller Rn. 683).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2010 - 17 W 22/10

    Streitwert einer Klage gegen ein in Insolvenz befindliches Unternehmen

    Das Dienstverhältnis mit einem Geschäftsführer einer GmbH besteht auch nach Verfahrenseröffnung mit Wirkung für die Masse gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO fort, wobei seine auf die Zeit bis zur Verfahrenseröffnung entfallenden Ansprüche Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 InsO, die den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung betreffenden Ansprüche dagegen Masseforderungen nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 16.9.2004, 3 U 205/03, ZIP 2005, 409ff., Rz. 20 bei juris; Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG, 19. Auflage 2010, § 60, Rn. 49; allgemein für Dienst-, und Arbeitsverhältnisse Münchener Komm./Hefermehl, InsO, 2. Aufl. 2008, § 55, Rn. 105; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13. Aufl. 2010, § 55, Rn. 62).
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