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   OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15   

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https://dejure.org/2017,57604
OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15 (https://dejure.org/2017,57604)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.11.2017 - 3 U 176/15 (https://dejure.org/2017,57604)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. November 2017 - 3 U 176/15 (https://dejure.org/2017,57604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Gewinnanteile nach Beendigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach Beendigung einer GbR besteht kein Gewinnanspruch mehr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15

    Berufungsverfahren: Folgen einer Berufungsverwerfung durch einstimmigen Beschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15
    Folge eines einstimmigen Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO betreffend den erstinstanzlichen Streitgegenstand ist, dass die Klageerweiterung ihre Wirkung verliert (BGH, Urteil vom 03.11.2016 - III ZR 84/15).

    Mit beidem ist es nicht vereinbar, in die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO auch die Frage der Begründetheit einer zweitinstanzlichen Klageerweiterung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 03.11 2016 - III ZR 84/15).

  • BGH, 17.05.2011 - II ZR 285/09

    Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten: Zahlungsklage des ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15
    Diese sind vielmehr als unselbstständige Rechnungsposten in die Schlussrechnung aufzunehmen, deren Saldo ergibt, wer von wem noch etwas zu fordern hat (NZG 2011, 858 [BGH 17.05.2011 - II ZR 285/09], beck-online).

    cc) Einzelansprüche können abweichend von dem Grundsatz der Durchsetzungssperre schließlich noch dann gesondert verfolgt werden, wenn sich aus dem Sinn und Zweck der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen ergibt, dass sie im Falle der Auflösung der Gesellschaft oder des Ausscheidens eines Gesellschafters ihre Selbstständigkeit behalten sollen (BGH, NZG 2011, 858 [BGH 17.05.2011 - II ZR 285/09], beck-online).

  • KG, 03.03.2009 - 7 U 132/08

    Hinweispflicht des Gerichts: Grenzen bei Unschlüssigkeit des Parteivortrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15
    Hat im Anwaltsprozess der Gegner eine Partei auf die Unschlüssigkeit ihres Vortrages aufmerksam gemacht, bedarf es keines Hinweises des Gerichtes (KG Beschl. v. 3.3.2009 - 7 U 132/08, BeckRS 2009, 08164, beck-online).
  • BGH, 10.05.1993 - II ZR 111/92

    Höhe des Leistungsanspruchs bei lückenhaftem Vortrag zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15
    Von dem Grundsatz, dass im Abwicklungsstadium ein Gesellschafter von dem anderen nichts verlangen kann, solange nicht eine abgeschlossene Auseinandersetzungsrechnung vorliegt, ist nämlich dann eine Ausnahme zu machen, wenn feststeht, dass ihm jedenfalls ein bestimmter Betrag zusteht (BGH Urt. v. 10.5.1993, II ZR 111/92, DStR 1993, 922; BGH Urt. v. 27.3.1995, II ZR 3/94, DStR 1995, 1200, beck-online).
  • BGH, 14.01.1980 - II ZR 218/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15
    bb) Nach der Rechtsprechung des BGH kann einem Gesellschafter schon während des Abwicklungsstadiums ein Ausgleichsanspruch zustehen, wenn der andere Gesellschafter sich den wesentlichen Teil der Güter der Gesellschaft ohne Gegenleistung nutzbar macht (Urt. v. 14.1.1980, II ZR 218/78, NJW 1980, 1628, WM 1980, 496).
  • BGH, 04.07.1968 - II ZR 47/68

    Absichtliche Verzögerung der Liquidation durch einen Gesellschafter - Auflösung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15
    aa) Ein Gesellschafter, der die Liquidation absichtlich verzögert, kann sich wegen eines gegen ihn gerichteten persönlichen Schadensersatzanspruches eines Mitgesellschafters nicht auf den im Regelfall geltenden Grundsatz berufen, ein solcher Anspruch sei seit der Auflösung der Gesellschaft nur noch ein Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung, der selbständig nicht mehr geltend gemacht werden könne (BGH, Urteil vom 4.7. 1968 - II ZR 47/68; NJW 1968, 2005, beck-online).
  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 3/94

    Geschäftsführung in der Abwicklungsgesellschaft - Liquidation einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15
    Von dem Grundsatz, dass im Abwicklungsstadium ein Gesellschafter von dem anderen nichts verlangen kann, solange nicht eine abgeschlossene Auseinandersetzungsrechnung vorliegt, ist nämlich dann eine Ausnahme zu machen, wenn feststeht, dass ihm jedenfalls ein bestimmter Betrag zusteht (BGH Urt. v. 10.5.1993, II ZR 111/92, DStR 1993, 922; BGH Urt. v. 27.3.1995, II ZR 3/94, DStR 1995, 1200, beck-online).
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