Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.12.2005 - 1 UF 54/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1579 Nr 2 BGB, § 138 Abs 1 ZPO
Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsprägung durch Einkommensminderung des Pflichtigen infolge Stellungswechsel bei demselben Arbeitgeber; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Verschweigens einer Erbschaft und einer Ausdehnung der Erwerbstätigkeit - IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1579 Nr. 2
Verwirkung des Unterhaltsanpruchs nach § 1579 Nr. 2 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Auswirkungen von Einkommensminderungen im Rahmen eines in der Ehe angelegten beruflichen Werdegangs; Wechsel der polizeilichen Dienstart als unterhaltsbezogene Obliegenheitsverletzung; Verwirkung von weitergehenden ...
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verschweigen von neuen Einkünften während des Unterhaltsprozesses
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ehegattenunterhalt - Verwirkung von Ehegattenunterhalt bei Verschweigen von Einkünften
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 7.7.2006)
Verschweigen von neuen Einkünften während des Unterhaltsprozesses
Verfahrensgang
- AG Weilburg, 19.01.2005 - 23 F 568/02
- OLG Frankfurt, 16.12.2005 - 1 UF 54/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2005 - 1 UF 54/05
Wenn eine Partei einen Unterhaltsanspruch geltend macht, hat sie die der Begründung des Anspruchs dienenden tatsächlichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben und darf nichts verschweigen, was ihre Unterhaltsbedürftigkeit in Frage stellen könnte (BGH, FamRZ 2000, 153, 154).
- OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
Nutzungsentschädigung nach Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung …
Das ist der Fall, wenn sich das Verhalten des Berechtigten, der vom Pflichtigen nacheheliche Solidarität fordert, ohne ihr selbst zu genügen, als besonders unredlich darstellt, in dem es darauf abzielt, durch Täuschung eine nicht oder nicht in diesem Umfang zustehende Leistung vom Unterhaltsschuldner zu erlangen (OLG Hamm, NJW-RR 02, 510; OLG Ffm FF 06, 157).