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   OLG Frankfurt, 17.01.2003 - 25 U 29/02   

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https://dejure.org/2003,9182
OLG Frankfurt, 17.01.2003 - 25 U 29/02 (https://dejure.org/2003,9182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2003 - 25 U 29/02 (https://dejure.org/2003,9182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 25 U 29/02 (https://dejure.org/2003,9182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 BGB
    Prozessvergleich: Arglistanfechtung wegen Täuschung über die Erfüllungsbereitschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Prozessvergleichs; Arglistige Täuschung ; Absicht der Nichterfüllung; Beweis der subjektiven Tatsache der Leistungsunwilligkeit; Kausalität der Täuschung für Vergleichsabschluss

Verfahrensgang

  • LG Kassel - 11 O 4058/01
  • OLG Frankfurt, 17.01.2003 - 25 U 29/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2003 - 25 U 29/02
    Auch wenn sich der Rücktritt als gerechtfertigt erweist, kann der Rechtsstreit nicht weitergeführt werden, BGHZ 16, 388 (393), BGHZ 41, 310, ebenso Wolfsteiner in Münchener Kommentar zur ZPO, § 794 Rndr.

    66, Pecher in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 779 Rdnr. 90. Die vom BGH in der grundlegenden Entscheidung BGHZ 16, 388 aufgeführten Gründe sind nach wie vor zutreffend, es ist nicht ersichtlich, wodurch diese Entscheidung - wie die Kläger meinen - überholt sein sollte.

  • BGH, 15.04.1964 - Ib ZR 201/62

    übereinstimmender Verzicht auf Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 779

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2003 - 25 U 29/02
    Auch wenn sich der Rücktritt als gerechtfertigt erweist, kann der Rechtsstreit nicht weitergeführt werden, BGHZ 16, 388 (393), BGHZ 41, 310, ebenso Wolfsteiner in Münchener Kommentar zur ZPO, § 794 Rndr.
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 16/99

    Vergleich im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2003 - 25 U 29/02
    Die Rechtsprechung folgt dieser Entscheidung nach wie vor, vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1999, 1613.
  • RG, 26.01.1901 - I 297/00

    Irrtum über Erfüllungsabsicht des Vertragsgegners.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2003 - 25 U 29/02
    In der Regel darf daher nicht angenommen werden, dass Rücksichten auf die bloße Absicht des Vertragsgegners, seine Vertragspflichten zu erfüllen oder nicht zu erfüllen, für den Vertragsschluss maßgebend hätten sein können, so dass eine Täuschung über das Vorhandensein dieser Absicht Betrug sein könnte, RGZ 48, 282 (284 f.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2003 - 25 U 29/02
    Die Rechtsprechung von BGH und BayObLG, der sich der Senat anschließt, bietet auch hinreichende Orientierungshilfe, so dass eine Revisionsentscheidung auch weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich wird (vgl. zu den entsprechenden Voraussetzungen BGH NJW 2002, 2957 und 3029).
  • OLG Hamburg, 06.11.1974 - 5 W 58/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2003 - 25 U 29/02
    Die abweichende Auffassung des OLG Hamburg, NJW 1975, 225, die allein auf die Prozessökonomie abstellt, ist in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ersichtlich vereinzelt geblieben.
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