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   OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18   

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https://dejure.org/2019,5135
OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18 (https://dejure.org/2019,5135)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2019 - 6 W 108/18 (https://dejure.org/2019,5135)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 6 W 108/18 (https://dejure.org/2019,5135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO
    Kostenerstattung: Reisekosten des Rechtsanwalts am "dritten Ort"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung: Reisekosten des Rechtsanwalts am "dritten Ort"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Kostenfestsetzung; Reisekosten; Rechtsanwalt am dritten Ort

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91
    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Sitz der Partei ansässigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
    Doch muss sie in diesem Fall bereit sein, diese Zusatzkosten auch dann selbst zu tragen, wenn dem Gegner die Prozesskosten auferlegt worden sind (NJW 2003, 901 ).

    Jedoch wird der Partei auch in diesem Fall durch das Kostenschonungsgebot die Pflicht auferlegt, bereits bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Vorbefassung primär einen Rechtsanwalt am späteren Gerichtsstandort auszuwählen (BGH NJW 2003, 901 (902 f.)).

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 13/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt am dritten Ort

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
    Für die an einem auswärtigen Gerichtsstandort prozessierende Partei gilt Entsprechendes, wenn es an ihrem Wohnsitz oder in größerer Nähe zu ihrem Wohnsitz keinen geeigneten Spezialanwalt gibt (BGH BeckRS 2012, 03797; OLG Stuttgart BeckRS 2011, 14161).

    Es reicht in der Regel nicht aus, wenn der Rechtsanwalt in anderen vergleichbaren Fällen für andere Parteien tätig geworden und deshalb in die - ggf. schwierige - Materie eingearbeitet ist (BGH BeckRS 2012, 03797 für fehlerhafte Anlageberatung), auch die Eigenschaft als Fachanwalt genügt für sich genommen nicht.

  • BGH, 22.04.2008 - XI ZB 20/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
    Eine für den Prozess erforderliche Spezialisierung kann es rechtfertigen, einen auswärtigen Spezialisten zu beauftragen, wenn es am Gerichtsstandort der Partei keinen solchen gibt (BGH NJW-RR 2007, 1071 (1072); BeckRS 2008, 10901).
  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
    Eine gewachsene und dauerhafte Vertrauensbeziehung zwischen der Partei und dem auswärtigen Rechtsanwalt in diesem Sinne, dass von einem Haus- oder Vertrauensanwalt gesprochen werden kann, stellt nämlich grundsätzlich kein Grund für die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts dar (BGH NJW-RR 2007, 1071; 2009, 283 ).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 8 W 180/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
    Für die an einem auswärtigen Gerichtsstandort prozessierende Partei gilt Entsprechendes, wenn es an ihrem Wohnsitz oder in größerer Nähe zu ihrem Wohnsitz keinen geeigneten Spezialanwalt gibt (BGH BeckRS 2012, 03797; OLG Stuttgart BeckRS 2011, 14161).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 52/11

    Einwendung gegen Notarkostenrechnung aus der Zeit vor der Gesetzesänderung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 2012, 209 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort) und des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 20.3.2012 - 6 W 45/11 , BeckRS 2015, 16165; Beschluss vom 26.05.2015, 6 W 39/15 , NJOZ 2015, 1738) sind die einem am "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalt entstandenen Reisekosten selbst dann regelmäßig nur in dieser Höhe erstattungsfähig, wenn es sich bei diesem Anwalt um den "Vertrauensanwalt" der Partei handelt.
  • OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
    Die Beklagte - die hierfür darlegungs- und beweisbelastet ist - hat aber schon nicht vorgetragen (OLG Bamberg NJOZ 2013, 553), dass hinsichtlich tatsächlicher Komplexität und rechtlicher Schwierigkeit die Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Gerichtsbezirk der Beklagten (LG-Bezirk Stadt3) nicht möglich war.
  • OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
    Zwar ist in Einzelfällen eine außergerichtliche Vorbefassung als Grund zu akzeptiert worden (OLG Bamberg MDR 2014, 870 (871) ; jedoch lag dem immer die Situation zu Grunde, dass zwischen außergerichtlichem und gerichtlichen Tätigwerden ein Wechsel des Sitzes der Partei oder Kanzlei erfolgt ist, was hier nicht der Fall ist.
  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 6 W 39/15

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwalts am "Drittort";

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 2012, 209 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort) und des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 20.3.2012 - 6 W 45/11 , BeckRS 2015, 16165; Beschluss vom 26.05.2015, 6 W 39/15 , NJOZ 2015, 1738) sind die einem am "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalt entstandenen Reisekosten selbst dann regelmäßig nur in dieser Höhe erstattungsfähig, wenn es sich bei diesem Anwalt um den "Vertrauensanwalt" der Partei handelt.
  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 6 W 45/11

    Reisekosten des Anwalts am "Drittort"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
    2.) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW-RR 2012, 209 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort) und des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 20.3.2012 - 6 W 45/11 , BeckRS 2015, 16165; Beschluss vom 26.05.2015, 6 W 39/15 , NJOZ 2015, 1738) sind die einem am "dritten Ort" ansässigen Rechtsanwalt entstandenen Reisekosten selbst dann regelmäßig nur in dieser Höhe erstattungsfähig, wenn es sich bei diesem Anwalt um den "Vertrauensanwalt" der Partei handelt.
  • OLG Rostock, 22.02.2023 - 7 W 7/23

    Kostenerstattung bei Mandatierung nicht gerichtsansässiger Anwälte

    Hinsichtlich des Erfordernisses einer solchen Spezialisierung als Rechtfertigung der Inanspruchnahme eines auswärtigen Rechtsanwaltes gelten strenge Anforderungen (vgl. Vorwerk/Wolf-Jaspersen, BeckOK ZPO, Stand: 01.09.2022, § 91 Rn. 169.2 m. w. N.), weshalb etwa noch nicht einmal die Eigenschaft als Fachanwalt auf einem bestimmten Gebiet ausreicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2019, Az.: 6 W 108/18, - zitiert nach juris -, Rn. 7); der Rechtsanwalt am dritten Ort muss daher über rechtliche Spezialkenntnisse verfügen, die ihn von ortsansässigen Anwälten abheben, das heißt in einem umgrenzten Fachgebiet, das in der Regel enger als der Bereich einer Fachanwaltschaft ist, Erkenntnisse und Erfahrungen in einem Vertiefungsgrad besitzen, welcher denjenigen eines durchschnittlichen Rechtsanwalts oder Fachanwalts erheblich übersteigt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.01.2018, Az.: 6 W 113/17, Rn. 6; siehe auch FG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2012, Az.: 3 KO 209/11, Rn. 51 f. m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
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