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   OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 3 Ws 223/09   

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https://dejure.org/2009,5500
OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 3 Ws 223/09 (https://dejure.org/2009,5500)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.2009 - 3 Ws 223/09 (https://dejure.org/2009,5500)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. März 2009 - 3 Ws 223/09 (https://dejure.org/2009,5500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 140 StPO, § 142 Abs 1 S 2 StPO, § 142 Abs 1 S 3 StPO, § 304 Abs 1 StPO, § 305 StPO
    Notwendige Verteidigung: Anhörung des Angeklagten zur Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers; Auswahlrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Mitwirkung und der Bestellung eines zusätzlichen Verteidigers im Strafverfahren; Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitverteidiger; Rechtliches Gehör des Angeklagten vor Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; MRK § 6 Abs. 3; ; StPO § 140; ; StPO § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Gehör des Angeklagten vor Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 3 Ws 223/09
    Dem entspricht es, dass dem Beschuldigten der Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (vgl. BVerfGE 9, 36 [38]; dieser Entscheidung folgend: BGH StV 1992, 53 m. w. N.; BGHSt 43, 153 [154 f.]; OLG Düsseldorf StV 1992, 9 f.; 1991, 508; 1987, 240 f.; 1985, 450 ;1984, 372; OLG Stuttgart StV 1989, 521 f.; OLG Nürnberg StV 1987, 191 f.; OLG Frankfurt StV 1985, 449 f.; 1985, 315; 1983, 408; OLG Saarbrücken StV 1983, 362 f.; HansOLG Bremen StV 1982, 360; OLG Zweibrücken StV 1981, 288 f.; SchlHOLG StV 1987, 478 f.; OLG Köln StV 1990, 395; OLG München StV 1993, 180 f.).

    Danach ist bei der Auswahl des Pflichtverteidigers dem Interesse des Beschuldigten, von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung zu tragen; grundsätzlich soll der Beschuldigte mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; BGHSt 43, 153, 154 f.).

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 3 Ws 223/09
    Dem entspricht es, dass dem Beschuldigten der Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (vgl. BVerfGE 9, 36 [38]; dieser Entscheidung folgend: BGH StV 1992, 53 m. w. N.; BGHSt 43, 153 [154 f.]; OLG Düsseldorf StV 1992, 9 f.; 1991, 508; 1987, 240 f.; 1985, 450 ;1984, 372; OLG Stuttgart StV 1989, 521 f.; OLG Nürnberg StV 1987, 191 f.; OLG Frankfurt StV 1985, 449 f.; 1985, 315; 1983, 408; OLG Saarbrücken StV 1983, 362 f.; HansOLG Bremen StV 1982, 360; OLG Zweibrücken StV 1981, 288 f.; SchlHOLG StV 1987, 478 f.; OLG Köln StV 1990, 395; OLG München StV 1993, 180 f.).

    Danach ist bei der Auswahl des Pflichtverteidigers dem Interesse des Beschuldigten, von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung zu tragen; grundsätzlich soll der Beschuldigte mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; BGHSt 43, 153, 154 f.).

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 3 Ws 223/09
    (BVerfG, Beschluss v. 25.9. 2001 - 2 BvR 1152/01, StV 2001, 601, 602).

    Wie wichtig die Vertrauensbasis auch auf dieser Ebene ist, wird insbesondere dann deutlich, wenn der erste Pflichtverteidiger verhindert ist und die Verteidigung allein von dem zweiten Pflichtverteidiger geführt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.9.2001 - 2 BvR 1152/01 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Beiordnungsverfahren, Entpflichtung

    Das Anhörungsrecht ist insbesondere dann verletzt, wenn dem Beschuldigten vor der Bestellung keine hinreichende Möglichkeit erteilt wurde, einen Verteidiger zu benennen (OLG Frankfurt StV 2009, 402-403, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris).
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