Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 6 U 266/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,38392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 07.12.2007 - 9 O 870/07
- OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 6 U 266/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 6 U 38/01
Online-Angebote - Preisangabe - "für 0 Pfennig surfen"
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 6 U 266/07
Für diese Ansicht kann sich der Beklagte insbesondere nicht auf die Entscheidung des Senats in der Sache 6 U 38/01 (NJW-RR 2001, 1696) berufen. - BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 6 U 266/07
Dort hat der Senat unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WRP 1999, 90 - Handy für 0, 00 DM) entschieden, dass die Zuordnung auch durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchenhinweis erfolgen kann, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben in der Werbung gewahrt bleibt und die Angaben gut lesbar und vollständig sind. - OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00
Prozessvollmachterteilung aufgrund Anscheinsvollmacht; Verantwortlichkeit eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 6 U 266/07
Als gesetzlicher Vertreter (director) der Beklagten zu 1) ist der Beklagte zu 2) jedenfalls für solche Wettbewerbsverstöße als Mittäter verantwortlich, die zumindest mit seinem Wissen und seiner Duldung begangen worden sind (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 2001, 198).