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   OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05   

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https://dejure.org/2005,4329
OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05 (https://dejure.org/2005,4329)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2005 - 24 U 48/05 (https://dejure.org/2005,4329)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - 24 U 48/05 (https://dejure.org/2005,4329)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 5 AHB, § 10 Abs 5 AKB, § 164 Abs 1 BGB, § 5 Nr 7 AHB
    Berufshaftpflichtversicherung: Wirkung der Abgabe eines Haftpflichtfalles an Versicherer

  • IWW
  • Judicialis

    AHB § 5 Ziff. 7; ; BGB § 164 I

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 5 Nr. 7
    Umfang der Regulierungsvollmacht des Haftpflichtversicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 5 Ziff. 7; BGB § 164 Abs. 1
    Begründung einer Vollmacht des Versicherers durch Abgabe des Haftpflichtfalls zur Prüfung und Regulierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgabe eines Haftpflichtfalles seitens des Haftpflichtigen an seinen Versicherer zur "Prüfung und eventuellen Regulierung" als Vollmacht des Versicherers zur Abgabe von Anerkenntniserklärungen zu Lasten des Versicherungsnehmers; Irrtümliche Deklaration von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1694
  • NJW-RR 2007, 288 (Ls.)
  • VersR 2005, 1525
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 20/88

    Einschränkung der Vollmacht des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
    ccc) Nur vorsorglich fügt das Berufungsgericht an, dass aus seiner Sicht - übereinstimmend mit der des Landgerichts - ein etwaiges Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers und über den Rahmen der eigenen Einstandspflicht im Verhältnis zu diesem hinaus nicht von einer Vollmacht gedeckt gewesen wäre (BGHZ 28, 244; NJW 1970, 1119; NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).

    Ist dies im Einzelfall extremer Schadenshöhe anders, so steht im Hintergrund einer Erklärung mit Anerkenntniswirkung das Bewusstsein einer - nicht zu übersehenden - besonderen Verantwortung im Ausnahmefall, verbunden mit der Pflicht, zu prüfen, ob aus versicherungsvertraglicher Verpflichtung gegenüber dem Versicherungsnehmer eine anerkennende Erklärung ausdrücklich auf den Versicherer selbst zu beschränken ist (BGH NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Zahlungen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
    ccc) Nur vorsorglich fügt das Berufungsgericht an, dass aus seiner Sicht - übereinstimmend mit der des Landgerichts - ein etwaiges Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers und über den Rahmen der eigenen Einstandspflicht im Verhältnis zu diesem hinaus nicht von einer Vollmacht gedeckt gewesen wäre (BGHZ 28, 244; NJW 1970, 1119; NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).

    Ist dies im Einzelfall extremer Schadenshöhe anders, so steht im Hintergrund einer Erklärung mit Anerkenntniswirkung das Bewusstsein einer - nicht zu übersehenden - besonderen Verantwortung im Ausnahmefall, verbunden mit der Pflicht, zu prüfen, ob aus versicherungsvertraglicher Verpflichtung gegenüber dem Versicherungsnehmer eine anerkennende Erklärung ausdrücklich auf den Versicherer selbst zu beschränken ist (BGH NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).

  • BGH, 07.10.2003 - VI ZR 392/02

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Einrede der Verjährung in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
    Ob das Entsprechende (so im Ansatz: OLG Düsseldorf GI 2004, 82) auch für die Privat- und Berufshaftpflichtversicherung - § 5 Ziffer 7 AHB - gilt, ist in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung ausdrücklich offen gelassen worden (BGH NJW-RR 2004, 109).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 148/68

    Rechtliche Wirkung eines Anerkenntnisses durch Abschlagszahlung des Versicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
    ccc) Nur vorsorglich fügt das Berufungsgericht an, dass aus seiner Sicht - übereinstimmend mit der des Landgerichts - ein etwaiges Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers und über den Rahmen der eigenen Einstandspflicht im Verhältnis zu diesem hinaus nicht von einer Vollmacht gedeckt gewesen wäre (BGHZ 28, 244; NJW 1970, 1119; NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
    Diese "Sekundärverjährung" (BGHZ 83, 22; 94, 380; 2003, 822) lief ab am 27.01.2002.
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
    aa) Die nach § 68 StBerG a. F. geltende Verjährung lief an mit Zugang des Einkommensteuerbescheides (BGH NJW 2000, 2678; 1995, 2108; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 94) vom 24.01.1995 spätestens - unter Zugrundelegung einer Postlaufzeit von höchstens drei Tagen - am 27.01.1995.
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99

    Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts - und so war es im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht auch zwischen den Parteien unumstritten - entfiel der Sekundäranspruch und damit die Verlängerung der Verjährungsfrist um weitere drei Jahre über den 05.01.2001 hinaus nicht deshalb, weil die Klägerin rechtzeitig vor Ablauf der Primärverjährung anderweitig anwaltlichen Rat zum Zwecke der Prüfung des Regressanspruches gegen den Beklagten in Anspruch genommen hätte (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 826).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
    aa) Die nach § 68 StBerG a. F. geltende Verjährung lief an mit Zugang des Einkommensteuerbescheides (BGH NJW 2000, 2678; 1995, 2108; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 94) vom 24.01.1995 spätestens - unter Zugrundelegung einer Postlaufzeit von höchstens drei Tagen - am 27.01.1995.
  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 54/57

    Vertretung des Mitversicherten durch Kfz-Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
    ccc) Nur vorsorglich fügt das Berufungsgericht an, dass aus seiner Sicht - übereinstimmend mit der des Landgerichts - ein etwaiges Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers und über den Rahmen der eigenen Einstandspflicht im Verhältnis zu diesem hinaus nicht von einer Vollmacht gedeckt gewesen wäre (BGHZ 28, 244; NJW 1970, 1119; NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 26 U 240/01

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
    aa) Die nach § 68 StBerG a. F. geltende Verjährung lief an mit Zugang des Einkommensteuerbescheides (BGH NJW 2000, 2678; 1995, 2108; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 94) vom 24.01.1995 spätestens - unter Zugrundelegung einer Postlaufzeit von höchstens drei Tagen - am 27.01.1995.
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