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   OLG Frankfurt, 17.07.2008 - 20 W 325/06   

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https://dejure.org/2008,31592
OLG Frankfurt, 17.07.2008 - 20 W 325/06 (https://dejure.org/2008,31592)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.07.2008 - 20 W 325/06 (https://dejure.org/2008,31592)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 20 W 325/06 (https://dejure.org/2008,31592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 2 WoEigG, § 14 Nr 4 WoEigG
    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Einbau von Brand- und Rauchmeldern im Bereich eines Sondereigentums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlusskompetenz einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Einbau von Brandmeldern und Rauchmeldern im Bereich eines Sondereigentums; Brandmeldeanlagen als Einrichtungen des gemeinschaftlichen Gebrauchs der Wohnungseigentümer und des gemeinschaftlichen Eigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 254/01

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss oder Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2008 - 20 W 325/06
    Zu den Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung im genannten Sinne gehören jedenfalls auch Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen (vgl. Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 22 WEG Rz. 26) oder zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 30.06.2003, 20 W 254/01).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2001 - 20 W 234/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2008 - 20 W 325/06
    Die Entscheidung darüber, ob die Wahl des Verwaltungsbeirats ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, muss auch berücksichtigen, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft ein erheblicher Ermessensspielraum zusteht und sie nicht genötigt ist, immer nur die Entscheidung zu treffen, die ein außen stehender Dritter als die beste und ausgewogenste Entscheidung bezeichnen würde (Senat NZM 2001, 627).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06

    Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2008 - 20 W 325/06
    Das gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie für erst nachträglich eingetretene (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2008 - 20 W 325/06
    In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass trotz § 62 Abs. 1 WEG für die Frage des anwendbaren Rechts auch im Rechtsbeschwerdeverfahren auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümer abzustellen ist (Senat, Beschluss vom 07.04.2008, 20 W 50/07; vgl. Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 23 WEG Rz. 8; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 23 WEG Rz. 268; Schmid ZMR 2008, 181; OLG Hamm ZMR 2008, 156).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 21.06.2010 - 740 C 31/10

    Beschlusskompetenz bei Einbau und Wartung von Rauchmeldern?

    Anders liegt es bei im Rahmen eines schlüssigen Gebäudeschutzkonzeptes installierten Brandmeldeanlagen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.7.2008, Az. 20 W 325/06, juris: Erweiterung von Brandmeldeanlagen in einer Seniorenresidenz), vor allem wenn sie bei einer zentralen Stelle Alarm auslösen.
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