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   OLG Frankfurt, 17.08.2007 - 19 U 268/06   

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https://dejure.org/2007,12217
OLG Frankfurt, 17.08.2007 - 19 U 268/06 (https://dejure.org/2007,12217)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2007 - 19 U 268/06 (https://dejure.org/2007,12217)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2007 - 19 U 268/06 (https://dejure.org/2007,12217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 276 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 3 Nr 1 PflVG, § 10 Abs 1 AKB, § 67 VVG
    Befüllen von Heizöltanks: Sorgfaltspflichten des Öllieferanten

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 433; ; BGB § 823; ; VVG § 67; ; PflVG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Lieferanten wegen eines ölunfalls beim Betanken eines Heizöltanks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung eines Lieferanten wegen eines Ölunfalls beim Betanken eines Heizöltanks; Pflicht eines Heizöllieferanten zurÜberprüfung der Tankanlage aufgrund besonderer Sachkunde; Grundsätzliche Freiheit der Gutachterwahl

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81

    Zu den Kontrollpflichten des Tankwagenfahrers beim Befüllen von Heizöltanks sowie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2007 - 19 U 268/06
    Beim Befüllen von Öltanks sind strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Befüllers zu stellen, weil es durch Auslaufen größerer Ölmengen zu schweren Schäden kommen kann und es Sache des Öllieferanten als des Fachmanns ist, der die Gefahren des Betankens von Heizölanlagen kennt und sie in aller Regel besser beherrschen kann als der Besteller, alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 1983, 1108 (1109).

    Danach hat sich der Befüller, der das Öl anliefert und einfüllt, nicht nur zu vergewissern, ob die vorhandenen Tanks ungefähr die bestellte Menge Öl fassen können, sondern er hat sich, weil sich ein technischer Defekt nicht nur an der Abfüllanlage, sondern auch an der Heizöltankanlage mit letzter Sicherheit nicht ausschließen lässt, während des Abfüllvorgangs davon zu überzeugen, ob die Tanks nicht überlaufen (vgl. BGH, NJW 1983, 1108 m. w. N).

  • BGH, 24.02.1971 - VIII ZR 22/70

    Haftung für auslaufendes Öl bei Befüllung eines Heizöltanks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2007 - 19 U 268/06
    Insgesamt muss er sich vor dem Befüllen der Tanks - soweit ihm dies durch Sichtkontrolle möglich ist - vom ordnungsgemäßen Funktionieren der Tankanlage überzeugen und während des Abfüllvorganges sowohl den Tankwagen als auch die Tankanlage ständig beobachten, um einen möglichen Ölaustritt vorherzusehen oder bei einem möglichen Ölaustritt sofort einschreiten zu können (vgl. BGH, NJW 1984, 233; NJW 1971, 1036; NJW 1970, 1457).
  • BGH, 18.10.1983 - VI ZR 146/82

    Sicherungspflichten des Ölanlieferers beim Befüllen eines Heizöltanks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2007 - 19 U 268/06
    Insgesamt muss er sich vor dem Befüllen der Tanks - soweit ihm dies durch Sichtkontrolle möglich ist - vom ordnungsgemäßen Funktionieren der Tankanlage überzeugen und während des Abfüllvorganges sowohl den Tankwagen als auch die Tankanlage ständig beobachten, um einen möglichen Ölaustritt vorherzusehen oder bei einem möglichen Ölaustritt sofort einschreiten zu können (vgl. BGH, NJW 1984, 233; NJW 1971, 1036; NJW 1970, 1457).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 12/69

    Pflichten des Befüllers eines Heizöltanks ohne Grenzwertgeber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2007 - 19 U 268/06
    Insgesamt muss er sich vor dem Befüllen der Tanks - soweit ihm dies durch Sichtkontrolle möglich ist - vom ordnungsgemäßen Funktionieren der Tankanlage überzeugen und während des Abfüllvorganges sowohl den Tankwagen als auch die Tankanlage ständig beobachten, um einen möglichen Ölaustritt vorherzusehen oder bei einem möglichen Ölaustritt sofort einschreiten zu können (vgl. BGH, NJW 1984, 233; NJW 1971, 1036; NJW 1970, 1457).
  • BGH, 16.01.2024 - VI ZR 385/22

    Lieferung von Heizöl: Entladevorgang gehört zum "Gebrauch" des Tankwagens!

    bb) In folgenden Fällen hat der Senat Schäden, die beim Entladen von Tankfahrzeugen entstanden sind, als "durch den Gebrauch" des Fahrzeugs entstanden angesehen: Beim Entladen von Heizöl trat wegen einer Undichtigkeit des zur Schlauchtrommel des Tanklastwagens führenden Verbindungsschlauchs Öl aus (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 2015 - VI ZR 139/15, BGHZ 208, 140); während des Befüllens einer aus drei Tankbehältern bestehenden Tankanlage mittels einer mit der Motorkraft des Tanklastzugs betriebenen, auf diesem befindlichen Pumpe trat Heizöl über eine Entlüftungsleitung an der Hauswand aus (Senatsbeschluss vom 8. April 2008 - VI ZR 229/07, Schaden-Praxis 2008, 338; vorhergehend OLG Frankfurt, ZfSch 2008, 377); beim Entladen von Chemikalien aus einem Tankwagen durch Einsatz eines auf diesem befindlichen und durch den Motor des Fahrzeugs angetriebenen Kompressors war der Umfüllschlauch zu hohem Druck ausgesetzt und glitt aus der Öffnung des Tanks (vgl. Senatsurteil vom 19. September 1989 - VI ZR 301/88, NJW 1990, 257); beim Entladen von Öl aus einem Tanklastzug mittels einer auf ihm befindlichen Pumpe sprang beim Befüllen des Tanks der Schlauch aus der Öffnung und verspritzte Öl (Senatsurteil vom 26. Juni 1979 - VI ZR 122/78, BGHZ 75, 45, 46, 49, juris Rn. 2, 35).
  • OLG Celle, 15.11.2023 - 14 U 56/23

    Gefährdungshaftung; Tankwagen; Öllieferung; Heizöl; Befüllvorgang; Tank;

    Erst ein visueller Mangel verpflichtet den Befüller zu weiteren intensiveren Prüfungen oder zu einer vorsichtigen Befüllung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1983 - VI ZR 146/82, Rn. 9; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. August 2007 - 19 U 268/06, Rn. 30 mwN, OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. September 1996 - 3 U 45/95, alle zitiert nach juris).
  • LG Aachen, 28.10.2011 - 7 O 342/10

    Schadensersatzanspruch wegen Sorgfaltspflichtverletzung aufgrund Austritts von

    Zwar sind an die Sorgfaltspflichten des den Öltank befüllenden Personals eines Ölanlieferers strenge Anforderungen zu stellen, weil es durch Auslaufen größerer Mengen Öl zu schweren Schäden kommen kann, deren Verhinderung dem Öllieferanten als Fachmann obliegt (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2007, 19 U 268/06, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 19.05.2000, 19 U 101/99, zitiert nach juris).
  • LG Hannover, 03.04.2023 - 1 O 201/21
    An die Sorgfaltspflichten des den Öltank befüllenden Personals eines Ölanlieferers sind strenge Anforderungen zu stellen, weil es durch Auslaufen größerer Mengen Öl zu schweren Schäden kommen kann, deren Verhinderung dem Öllieferanten als Fachmann obliegt ( OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2007, 19 U 268/06 , juris Rn. 30 mwN).
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