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   OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 231/05   

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https://dejure.org/2005,11504
OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 231/05 (https://dejure.org/2005,11504)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.2005 - 20 W 231/05 (https://dejure.org/2005,11504)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 2005 - 20 W 231/05 (https://dejure.org/2005,11504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1907 Abs 1 BGB, § 12 FGG
    Betreuung: Genehmigung einer vom Betreuer ausgesprochenen Wohnraumkündigung; Erfordernis eines Sachverständigengutachtens zur Rückkehrprognose; erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    (Betreuung: Genehmigung einer vom Betreuer ausgesprochenen Wohnraumkündigung; Erfordernis eines Sachverständigengutachtens zur Rückkehrprognose; erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigung der Kündigung eines Wohnraummietvertrages

  • Judicialis

    BGB § 1907 I; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1907 Abs. 1; BGB § 1907 Abs. 2; FGG § 12
    Wohnraumkündigung durch Betreuer - Rückkehrprognose; Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigung einer vom Betreuer ausgesprochenen Wohnraumkündigung; Ausschluss der Rückkehr in die eigene Wohnung des Betreuten als Voraussetzung einer Genehmigung; Einholung eines Sachverständigengutachtens über eine Rückkehrprognose

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1875
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 05.07.2002 - 5 W 113/02

    Vom Vormundschaftsgericht bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 231/05
    Eine Genehmigung der Kündigung kommt in Anbetracht des hochrangigen Schutzes der Wohnung jedoch erst dann in Betracht, wenn eine Rückkehr in die eigene Wohnung auf Dauer ausgeschlossen ist (OLG Oldenburg, NJW-RR 2003, 587 ff mwN.).
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