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OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 11 SV 114/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 23 Nr 2 GVG, § 36 ZPO
Keine Gerichtsstandsbestimmung bei Ansprüchen einer Person aus WEG und Werkvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Gerichtsstandsbestimmung bei Ansprüchen einer Person aus WEG und Werkvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauträger ist auch Verwalter: Kein gemeinsamer Gerichtsstand für Baumängel- und WEG-Ansprüche!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauträger ist auch Verwalter: Kein gemeinsamer Gerichtsstand für Mängel- und WEG-Ansprüche! (IBR 2015, 176)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bauträger ist auch Verwalter: Kein gemeinsamer Gerichtsstand für Mängel- und WEG-Ansprüche! (IMR 2015, 127)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 11 AR 4/13
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei gleichlautenden Mietverträgen über in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 11 SV 114/14
§ 36 Abs. 1 ZPO enthält keine Generalklausel dahingehend, dass eine Zuständigkeitsbestimmung immer dann zulässig ist, wenn die Bestimmung eines einheitlichen Gerichtsstandes aus prozessökonomischen Gründen und/oder zur Vermeidung widersprechender Entscheidungen sinnvoll erscheint (Senat, Beschluss vom 19. März 2013 - 11 AR 4/13 -, juris;… Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 36 Rdnr. 4). - OLG München, 24.06.2008 - 31 AR 74/08
Wohnungseigentumssache: Klage gegen den Wohnungseigentümer und dessen Mieter als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 11 SV 114/14
Danach könnte beispielsweise ein gemeinsames Gericht bestimmt werden, wenn ein Wohnungseigentümer gegen einen Miteigentümer und dessen Mieter vorgehen möchte (Vgl. OLG München NJW-RR 2008, 1466).
- OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 9/16
Gerichtsstandbestimmung; ein Beklagter; mehrere Klageanträge; analoge Anwendung
§ 36 Abs. 1 ZPO enthält keine Generalklausel dahingehend, dass eine Zuständigkeitsbestimmung immer dann zulässig ist, wenn die Bestimmung eines einheitlichen Gerichtsstands aus prozessökonomischen Gründen und/oder zur Vermeidung widersprechender Entscheidungen sinnvoll erscheint (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2014 - 11 SV 114/14, NJW-RR 2015, 1294, beck-online; OLG Frankfurt, Beschl. v. 19.3.2013 - 11 AR 4/13, BeckRS 2013, 06139;… Patzina in: MüKoZPO, 4. Aufl. 2013, § 36 Rn. 4).