Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5869
OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03 (https://dejure.org/2003,5869)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2003 - 20 W 282/03 (https://dejure.org/2003,5869)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 20 W 282/03 (https://dejure.org/2003,5869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1626 Abs 2 BGB, § 1793 Abs 1 BGB, § 1835 Abs 1 BGB, § 1836 BGB, § 1836a BGB
    Berufsvormundschaft: Aufwendungsersatz für Supervision

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Berufsvormundschaft: Aufwendungsersatz für Supervision)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vergütung der Supervision des berufsmäßigen Vormunds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Höhe der Vergütung eines Berufs-Vormundes; Kosten einer Supervision

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1751
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03
    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Vormund zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 - 20 W 529/99 und vom 04. März 2002 - 20 W 534/01).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2002 - 15 WF 95/00

    Fahrzeit als ersetzbare Aufwendungen i.S.d. § 1908 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03
    Die für eine Supervision angefallenen Kosten und der hierfür entfaltete Zeitaufwand dienen grundsätzlich der Erhaltung und Förderung der besonderen Qualifikation des Vormundes, die den Grund für seine Auswahl für diese Aufgabe und die berufsmäßige Führung der Vormundschaft bilden und sind deshalb ebenso wie Fortbildungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. ebenso für den Verfahrenspfleger des Kindes OLG Karlsruhe OLG-Report 2001, 435 ; KG FamRZ 2002, 1660 und OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2002 - 16 WF 140/01

    Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03
    Die für eine Supervision angefallenen Kosten und der hierfür entfaltete Zeitaufwand dienen grundsätzlich der Erhaltung und Förderung der besonderen Qualifikation des Vormundes, die den Grund für seine Auswahl für diese Aufgabe und die berufsmäßige Führung der Vormundschaft bilden und sind deshalb ebenso wie Fortbildungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. ebenso für den Verfahrenspfleger des Kindes OLG Karlsruhe OLG-Report 2001, 435 ; KG FamRZ 2002, 1660 und OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03
    Es ist darauf abzustellen, ob der Vormund bei pflichtgemäßer Einschätzung die von ihm entfaltete Tätigkeit und die Aufwendungen zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. ebenso für den Betreuer BayObLG Report 1996, 36; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86).
  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03
    Bei der Supervision handelt es sich um eine Beratungsform für Einzelne, Arbeitsteams oder Organisationen, die u. a. in sozialen Arbeitsfeldern eingesetzt wird und die Effektivität erhöhen soll (so Brockhaus, 20. Aufl.; zu weiteren Definitionen s. auch Bienwald FamRZ 2003, 257).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00

    Verfahrenspfleger - Umfang der Tätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03
    Die für eine Supervision angefallenen Kosten und der hierfür entfaltete Zeitaufwand dienen grundsätzlich der Erhaltung und Förderung der besonderen Qualifikation des Vormundes, die den Grund für seine Auswahl für diese Aufgabe und die berufsmäßige Führung der Vormundschaft bilden und sind deshalb ebenso wie Fortbildungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. ebenso für den Verfahrenspfleger des Kindes OLG Karlsruhe OLG-Report 2001, 435 ; KG FamRZ 2002, 1660 und OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256).
  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 220/04

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde zum BGH in einem Sorgerechtsverfahren

    Eine solche fachliche "Exploration" ist jedoch im Bedarfsfall einem vom Gericht zu beauftragenden Sachverständigen vorbehalten und gehört jedenfalls nicht zu den Aufgaben eines - nur mit der Wahrnehmung der Verfahrensinteressen des Kindes beauftragten - Pflegers für das Verfahren (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2004, 1751).
  • OLG München, 06.07.2017 - 33 WF 559/17

    Zur Ablehnung der Kostenübernahme für Supervision im Rahmen der Festsetzung der

    Bei besonderen Umständen kann nach Absprache mit dem Gericht Supervision auch für den Einzelfall in Anspruch genommen werden(vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1751).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht