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   OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19   

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https://dejure.org/2020,41468
OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19 (https://dejure.org/2020,41468)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2020 - 1 U 285/19 (https://dejure.org/2020,41468)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 1 U 285/19 (https://dejure.org/2020,41468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Ausreiseuntersagung gegen in Vergangenheit gewalttätigen Fußballfan nur bei verlässlicher Gefahrenprognose

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Ausreiseuntersagung gegen in Vergangenheit gewalttätigen Fußballfan nur bei verlässlicher Gefahrenprognose

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausreiseuntersagung gegen gewalttätigen Fußballfan erfordert verlässlicher Gefahrenprognose - Voraussetzung zur Gewährung von Schmerzensgeld wegen nicht erfüllt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 532
  • MDR 2021, 489
  • MDR 2021, 490
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19
    Eine Geldentschädigung ist aber nur dann zu gewähren, wenn das Persönlichkeitsrecht in schwerer Weise schuldhaft verletzt worden ist und die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 -, Rn. 20, 32, juris; Urteil vom 23. September 1976 - III ZR 121/74 -, Rn. 27, juris).

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, ist aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen und hängt insbesondere von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs, also von dem Ausmaß der Verbreitung der rechtswidrig verursachten Veröffentlichung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten, ferner vom Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH Urteil vom 17. März 1994 a.a.O.).

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19
    (2) Allein unter dem Gesichtspunkt des vermeintlich entgangenen Erholungswertes ist kein Schmerzensgeldanspruch gerechtfertigt, zumal bei einem zuhause verbrachten Urlaub der Freizeitwert erhalten bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03 -, BGHZ 161, 389-400, Rn. 33).
  • BGH, 18.02.2016 - IX ZR 191/13

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei Pflicht zur Beachtung der Interessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19
    Ob und inwieweit ein nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzender Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich regelmäßig nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2016 - IX ZR 191/13 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 05. Februar 2015 - IX ZR 167/13 -, Rn. 7, juris; Bamberger/Roth/Hau/Poseck BGB, Stand: 01.02.2020, § 249 Rn. 37).
  • VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen ein passrechtliches Ausreiseverbot gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19
    Denn wer sich bei solchen eigentlich rein sportlichen Ereignissen an Gewalttätigkeiten beteiligt und dabei auch vor der körperlichen Verletzung anderer Personen nicht zurückschreckt, zeugt von Rücksichtslosigkeit und Unverstand (VG Frankfurt a.a.O. Rn. 30), was die Gefahr der Wiederholung eines solchen Verhaltens naheliegend erscheinen lässt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 07. Februar 2017 - 23 K 524.15 -, Rn. 26, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 22.07.2014 - 5 K 4684/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19
    Dabei ist grundsätzlich anerkannt, dass das gewalttätige Auftreten deutscher Fußballfans im Ausland das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen kann (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 22. Juli 2014 - 5 K 4684/13.F -, juris Rn. 19 m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 17. August 2009 - 11 K 237/09 -, juris Rn. 18, 19 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.2015 - IX ZR 167/13

    Steuerberaterhaftung: Kompensation steuerlicher Nachteile des fehlerhaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19
    Ob und inwieweit ein nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzender Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich regelmäßig nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2016 - IX ZR 191/13 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 05. Februar 2015 - IX ZR 167/13 -, Rn. 7, juris; Bamberger/Roth/Hau/Poseck BGB, Stand: 01.02.2020, § 249 Rn. 37).
  • VG Schleswig, 23.04.2004 - 1 A 219/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19
    Die Vorschrift schränkt die Ausreisefreiheit, die als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, in zulässiger Weise als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ein (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.01.1957, BVerfGE 6, 32; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 2004 - 1 A 219/02 -, Rn. 24, juris).
  • VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09

    Ausreiseverbot wegen Gefährdung wichtiger Belange der Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19
    Dabei ist grundsätzlich anerkannt, dass das gewalttätige Auftreten deutscher Fußballfans im Ausland das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen kann (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 22. Juli 2014 - 5 K 4684/13.F -, juris Rn. 19 m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 17. August 2009 - 11 K 237/09 -, juris Rn. 18, 19 m.w.N.).
  • VG Köln, 12.02.2020 - 10 K 12258/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19
    c) Nach den zum polizeilichen Gefahrenbegriff ("Anscheinsgefahr") entwickelten Grundsätzen ist bei der Prüfung der Frage, ob im Hinblick auf das zu befürchtende gewalttätige Auftreten im Ausland eine Ausreiseuntersagung ausgesprochen werden kann, entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen kann und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. VG Köln, Urteil vom 12. Februar 2020 - 10 K 12258/17 -, Rn. 39, juris; VG Stuttgart a.a.O. Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1976 - III ZR 121/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19
    Eine Geldentschädigung ist aber nur dann zu gewähren, wenn das Persönlichkeitsrecht in schwerer Weise schuldhaft verletzt worden ist und die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 -, Rn. 20, 32, juris; Urteil vom 23. September 1976 - III ZR 121/74 -, Rn. 27, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

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