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   OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20   

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https://dejure.org/2021,10461
OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20 (https://dejure.org/2021,10461)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2021 - 6 U 135/20 (https://dejure.org/2021,10461)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 6 U 135/20 (https://dejure.org/2021,10461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 3 a UWG
    Vermeidbare Herkunftstäuschung bei nachgeahmter Akku-Poliermaschine im Kleinformat

  • rechtsportal.de

    § 4 Nr 3 a UWG
    Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Bewerbung einer Poliermaschine wegen Herkunftstäuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Herkunftstäuschung bei der Nachahmung einer Poliermaschine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ob das Etikett auf einer nachgeahmten Poliermaschine geeignet ist, einer Herkunftstäuschung entgegenzuwirken, hängt davon ab, ob der Verkehr eher auf technisch-konstruktive Merkmale oder die äußere Gestaltungsform des Erzeugnisses als auf eine Kennzeichnung achtet. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2021, 1091
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17

    Erforderlichkeit von über eine fast identische Nachahmung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20
    Denn sie können die Sichtweise der angesprochenen Verkehrskreise aufgrund eigenen Erfahrungswissens beurteilen, weil dafür - wie hier - keine besonderen Kenntnisse oder Erfahrungen erforderlich sind (BGH, Urteil vom 20.9.2018, I ZR 71/17 - Industrienähmaschinen, juris, Rn 19).

    Gegen eine solche Annahme spricht es allerdings in der Regel, wenn die unterschiedliche Herstellerangabe auf dem Erzeugnis deutlich erkennbar oder auffällig angebracht ist (BGH, Urteil vom 20.9.2018 - I ZR 71/17 - Industrienähmaschinen).

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20
    Handelt es sich hingegen nicht um technisch notwendige Merkmale, sondern nur um solche, die zwar technisch bedingt, aber frei austauschbar sind, ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind, können diese eine wettbewerbliche Eigenart (mit-)begründen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Unternehmen Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (BGH, Urteil vom 22.1.2015 - I ZR 107/13 - Exzenterzähne, juris, Rn 18).

    Eine Rufausbeutung könnte allerdings dadurch vermieden werden, dass der angesprochene Verkehr durch eine gegenüber dem Original unterscheidbare Kennzeichnung unmissverständlich darüber informiert wird, dass sich das nachgeahmte Produkt vom Original unterscheidet (BGH, Urteil vom 22.1.2015, I ZR 107/13 - Exzenterzähne, juris, Rn 41).

  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20
    Ob das Etikett auf der Poliermaschine geeignet ist, einer Herkunftstäuschung entgegenzuwirken, hängt davon ab, ob der Verkehr eher auf technisch-konstruktive Merkmale oder die äußere Gestaltungsform des Erzeugnisses als auf eine Kennzeichnung achtet (BGH GRUR 1963, 152, 156 - Rotaprint; BGH GRUR 1999, 751, 753, Rn 26 - Güllepumpen; Köhler/Bornkamm UWG, § 4 Rz 3.46a).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06

    Ausbeinmesser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20
    Hierfür reicht es aus, wenn der Verkehr annimmt, bei der Produktnachahmung handele es sich um eine neue Serie des Originalherstellers oder es bestünden lizenz- oder gesellschaftsvertragliche Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen (BGH GRUR 2009, 1073, Rn 15 - Ausbeinmesser).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 41/18

    Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Zusammensetzung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20
    Technisch notwendige Gestaltungsmerkmale, also Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen, können aus Rechtsgründen keine wettbewerbliche Eigenart begründen ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.3.2019 - 6 U 41/18 - Collagen-Lift-Drink, juris, Rn 19; BGH, Urteil vom 15.12.2016 - I ZR 197/15 - Bodendübel).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20
    Dabei ist der Erfahrungssatz zu berücksichtigen, dass der Verkehr die fraglichen Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung aufgrund eines Erinnerungseindrucks gewinnt; die übereinstimmenden Merkmale treten dabei mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH GRUR 2007, 795, Rn 34 - Handtaschen).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20
    Ob das Etikett auf der Poliermaschine geeignet ist, einer Herkunftstäuschung entgegenzuwirken, hängt davon ab, ob der Verkehr eher auf technisch-konstruktive Merkmale oder die äußere Gestaltungsform des Erzeugnisses als auf eine Kennzeichnung achtet (BGH GRUR 1963, 152, 156 - Rotaprint; BGH GRUR 1999, 751, 753, Rn 26 - Güllepumpen; Köhler/Bornkamm UWG, § 4 Rz 3.46a).
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20
    Technisch notwendige Gestaltungsmerkmale, also Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen, können aus Rechtsgründen keine wettbewerbliche Eigenart begründen ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.3.2019 - 6 U 41/18 - Collagen-Lift-Drink, juris, Rn 19; BGH, Urteil vom 15.12.2016 - I ZR 197/15 - Bodendübel).
  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20
    Maßgeblich ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksam und verständigen Durchschnittsverbrauchers, der sich für das Produkt interessiert (BGH GRUR 2010, 1125, Rn 32 - Femur-Teil).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 U 87/09

    Unlautere Nachahmung: Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20
    Das Originalprodukt muss in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit, genauer der potentiellen Käufer, mit positiven Vorstellungen besetzt sein, die sich insbesondere auf die Qualität, die Exklusivität oder den Prestigewert des Produkts beziehen können (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2011, 182, 183; OLG Frankfurt am Main WRP 2019, 1213, Rn 16).
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