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   OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11   

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https://dejure.org/2013,7223
OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11 (https://dejure.org/2013,7223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.03.2013 - 18 U 1/11 (https://dejure.org/2013,7223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. März 2013 - 18 U 1/11 (https://dejure.org/2013,7223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 99 Abs. 3
    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preisanpassungsklausel wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96

    Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 26.3.2007 rechtskräftig in verschiedenen Entschädigungsverfahren (Az.: 100 U 3/96; 100 U 4/96; 100 U 5/96; 100 U 6/96; 100 U 7/96), die dieselbe Entwicklungsmaßnahme betrafen.

    Den Entscheidungen lagen Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D zu Grunde, der die Grundstückswerte im Zweijahresrhythmus nach Stichtagen für die Jahre 1971 bis 2007 entsprechend der jeweiligen Bauerwartung ermittelt hatte (siehe z. B. Urteil in der Sache 100 U 5/96, Bl. 122 ff d.A.).

    e) Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Einschaltung des Gerichtssachverständigen Dr. D fixierte der Baulandsenat des Oberlandesgerichts den sogenannten Qualitätsstichtag, d.h. den Zeitpunkt, an dem das Grundstück von jeder qualitativen Fortentwicklung ausgeschlossen ist, für die im streitbefangenen Entwicklungsgebiet gelegenen Grundstücke auf den 31.7.1971 (z.B. Urteil vom 26.3.2007 in der Sache 100 U 5/96, S. 10, Bl. 131 d.A.).

    Der Baulandsenat sah hingegen im Rahmen der Wertfortschreibung von der Berücksichtigung des Marktzusammenbruchs ab, da er die Auffassung vertrat, die "zum Qualitätsstichtag 31.7.1971 ... bestehende Bauerwartung" sei "zu deren Qualität zu rechnen mit der Folge, dass der spätere Zusammenbruch des Marktes für Bauerwartungsland ... für die Wertermittlung zur Entschädigungsbemessung außer Betracht zu bleiben" habe (Urteil vom 26.3.2007, Az.: 100 U 5/96, S. 15, Bl. 136 d.A.).

  • OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03

    Beginn der Sekundärverjährung mit Entstehung des Anspruchs nach § 326 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11
    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11
    Dies ergibt sich etwa aus dem durch das Landgericht Wiesbaden in dem Verfahren zu Az.: 9 O 65/10 (Berufungsaz.: 18 U 10/11) eingeholten Gutachten des Sachverständigen E (Bl. 245 ff dieser Akte).

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11
    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

    h) Bei der Wertberechnung ist von der durch das Landgericht auch in einigen der vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren (Berufungsaz.: 18 U 37/10, 18 U 38/11) vorgenommenen "Korrektur" des rechnerischen Interpolationsergebnisses abzusehen.

  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78

    Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11
    Bei der damit erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Vertragsparteien im Rahmen einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie eine Vereinbarung zu dem von ihnen nicht geregelten Fall hätten treffen wollen ("hypothetischer Parteiwille", Backmann in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 157 BGB, Rd.30; siehe auch BGH, NJW 1981, 219).
  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85

    Private Erschließungskosten - Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11
    Denn die ergänzende Vertragsauslegung setzt gerade voraus, dass sich der protokollierten Vereinbarung auch bei deren Auslegung eine die Lücke füllende Regelung nicht entnehmen lässt (BGH, NJW-RR 1987, 458; Ludwig in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311b BGB, Rd.202).
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11
    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).
  • BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98

    Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11
    Zwar ist der notariell beurkundeten Vertragsurkunde nach einhelliger Auffassung eine tatsächliche Vermutung zuzumessen, die bei Urkundenerstellung von den Vertragsparteien abgegebenen Erklärungen vollständig und richtig wiederzugeben (z.B. BGH, ZIP 1999, 1887).
  • BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99

    Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11
    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11
    Soweit der Bundesgerichtshof ausnahmsweise in Fällen freihändigen Verkaufs eine entsprechende Anwendung enteignungsrechtlicher Vorschriften für geboten hielt, betraf dies, soweit ersichtlich, die Rechtsposition von am Verkauf nicht beteiligten Dritten (BGH, NJW-RR 2004, 100; BGH, BauR 2006, 1452).
  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 141/05

    Entschädigung für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen für

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 140/11

    Beschränkung der Revisionszulassung auf die Zulässigkeit der Klage:

  • OLG Hamm, 24.09.2012 - 18 U 25/12

    BVB muss abgelösten Spielerberater nicht bezahlen

  • OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 38/11

    Klageziel eines Anspruchs auf Rechnungslegung und Auskunfterteilung

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09

    Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48

  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52

    Schriftliches Verfahren

  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88

    Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines

  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZB 13/10

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 3/96

    Baulandsache: Höhe einer Enteignungsentschädigung für in städtebauliche

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