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   OLG Frankfurt, 18.03.2014 - 5 U 90/13   

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https://dejure.org/2014,31330
OLG Frankfurt, 18.03.2014 - 5 U 90/13 (https://dejure.org/2014,31330)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.03.2014 - 5 U 90/13 (https://dejure.org/2014,31330)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. März 2014 - 5 U 90/13 (https://dejure.org/2014,31330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bei KGaA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis in einer Personenhandelsgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bei KGaA

  • rechtsportal.de

    HGB § 117
    Wirksamkeit der Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis in einer Personenhandelsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 18.03.2014 - 5 U 65/13

    Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen Verstößen nach § 121 II, III 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2014 - 5 U 90/13
    In dem Parallelverfahren vor dem Senat 5 U 65/13 hat die hiesige Beklagte (dortige Klägerin zu 1.) u.a. diese Beschlussfassung wirksam anfochten.

    Hinsichtlich der der Beklagten obliegenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Korporationshandelns wird auf das Senatsurteil in dem Verfahren 5 U 65/13 Bezug genommen, wo es heißt:.

  • BGH, 29.11.2004 - II ZR 364/02

    Vertretung einer KGaA gegenüber ihren Komplementären; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2014 - 5 U 90/13
    Gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 112 Abs. 1 AktG wird eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (oder aber die Gesamtheit der Kommanditaktionäre) gerichtlich und außergerichtlich von dem Aufsichtsrat vertreten (BGH, Urteil vom 29.11.2004, II ZR 964/02, WM 2005, Seite 330 ff. zitiert nach juris, Rdn. 6; Hüffer, AktG, 10. Aufl. § 87 Rdn. 16 mwN).
  • OLG Koblenz, 31.10.2012 - 5 U 232/12

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Vermächtnisses "auf Lebenszeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2014 - 5 U 90/13
    Die hiergegen von der Klägerin eingelegte Berufung wurde in dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 05.03.2013 (5 U 232/12) zurückgenommen.
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