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   OLG Frankfurt, 18.05.2005 - 13 U 77/04   

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https://dejure.org/2005,17844
OLG Frankfurt, 18.05.2005 - 13 U 77/04 (https://dejure.org/2005,17844)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2005 - 13 U 77/04 (https://dejure.org/2005,17844)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 13 U 77/04 (https://dejure.org/2005,17844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Steuerberaterhaftung: fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit einer unechten Betriebsaufspaltung bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie durch einen Privatmann, der gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter ist

  • Judicialis

    BGB § 280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Zur fachgerechten Beratung des Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine fachgerechte Beratung des Steuerberaters im Hinblick auf eine Betriebsaufspaltung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2005 - 13 U 77/04
    Das Berufungsgericht verweist für die Diskussion der im Fluss befindlichen Handhabung der "unechten Betriebsaufspaltung" beispielhaft auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.1985, NJW 1985, 2939 ff., auf den grundlegenden Aufsatz von Barth in "Der Betrieb" 1985, 510 ff., auf die Darstellung der damals neuesten Rechtsprechung in den von dem Beklagten dem Erblasser übergebenen Gutachten des Instituts C (Bl. 33 ff. d.A.) und schließlich auf das Urteil des 10. Senats des Bundesfinanzhofes vom 26.05.1993 (veröffentlich in Betriebsberater 1993, 1784 f.), in dem der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung zur sachlichen Verflechtung endgültig aufgegeben hat.
  • LG Darmstadt, 17.11.2020 - 9 O 335/18
    Außerdem folgt bei Beendigung der Betriebsaufspaltung eine sofortige Betriebsaufgabe, was erhebliche Steuerbelastungen mit sich bringen kann, z. B. im Rahmen der Unternehmensnachfolge, denn es müssen alle stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden (vgl. OLG Frankfurt/M., Urteil vom 18.05.05 - 13 U 77/04, BeckRS 2011, 20438; LG Heilbronn, Urteil vom 10.10.2008 - 5 O 516/06; BeckRS 2012, 16020; Schleswig Holsteinisches OLG DStRE 00, 776, BGH DStR 08, 1306, jew. m.w.N.; PSP München-Online, Dr. V. Bredow/Wiedermann "Betriebsaufspaltung - ein unterschätztes Risikofeld" www.psp.eu).
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