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   OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10   

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OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10 (https://dejure.org/2011,9639)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2011 - 17 U 253/10 (https://dejure.org/2011,9639)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 17 U 253/10 (https://dejure.org/2011,9639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht beim Kauf von Lehman Global Champion-Zertifikaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank beim Kauf von Lehman Global Champion-Zertifikaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank beim Kauf von Lehman Global Champion-Zertifikaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2011, 1154
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10
    Daneben ergibt sich die Pflicht zur Offenlegung der an die Beklagte geflossenen Vertriebsprovision auch aus der Auskunftspflicht des Geschäftsbesorgers gemäß §§ 675, 666, 667 BGB beziehungsweise des Kommissionärs gemäß §§ 383, 384 Abs. 2 HGB beziehungsweise des Eigenhändlers nach §§ 383, 384 Abs. 2, 406 Abs. 1 Satz 2 HGB, wie sie bereits vom Reichsgericht (vgl. RG JW 1905, S. 1918) und nachfolgend vom Bundesgerichtshof (vgl. Urteil vom 12.5.2009 - XI ZR 586/07 - juris) angenommen wurde.

    In Fällen falscher Anlageempfehlung streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen (vgl. BGHZ 61, 118, 122; BGHZ 124, 151, 159 f., BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff., zit. nach juris, Rn. 22).

    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Vergütungen (vgl. BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff., zit. nach juris, Rn. 22 - für Rückvergütungen).

    Bei fehlerhafter Anlageberatung ist bereits die Zeichnung der Anlage aufgrund der fehlerhaften Information ursächlich für den späteren Schaden, weil der ohne die gebotene Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist und es auf die Gründe, warum die Kapitalanlage später im Wert gefallen ist, nicht ankommt (BGH, Urteil vom 12.5.2009 - XI ZR 586/07 - juris).

  • OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 17 U 90/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Provisionen für den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10
    Die umsatzabhängig von der Emittentin an die Beklagte gezahlte Emissionsvergütung steht nach der maßgeblichen Interessenlage einem zurückfließenden Ausgabeaufschlag beziehungsweise einer umsatzabhängig zurückfließenden Verwaltungsgebühr gleich (vgl. Senat, Urteil vom 8.9.2010 - 17 U 90/10- Revision durch Rücknahme erledigt; Urteil vom 1.12.2010 - 17 U 3/10; Hinweisbeschluss vom 8.12.2010 - 17 U 160/10; Urteil vom 16.02.2011 - 17 U 179/10).

    Für die Möglichkeit des Kunden, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen, spielt es nämlich keine Rolle, ob die an die Bank umsatzabhängig geleistete Provision als Ausgabeaufschlag deklariert ist und/oder sich - begrifflich - als Verwaltungsgebührdarstellt oder ob sie versteckt als Kostenfaktor in den Verkaufspreis der Anlage eingepreist ist (Senat, Urteil vom 8.9.2010 - 17 U 90/10- Revision durch Rücknahme erledigt; Hinweisbeschluss vom 8.12.2010 - 17 U 160/10).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10
    Eine Aufklärungspflicht der beratenden Bank bestehe nicht nur bei Vorliegen von Rückvergütungen im Sinne der im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.10.2009 (Az.: XI ZR 338/08, WM 2009, 2306-2307) formulierten Definition, sondern stets dann, wenn die Aufklärung notwendig sei, um dem Kunden einen Interessenkonflikt der Bank offen zu legen und ihn in die Lage zu versetzen, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen.

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen nach der Begriffsbestimmung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urteile vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08, Tz. 31 und vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05, Tz. 22 f. - juris).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10
    Da dem aufsichtsrechtlichen Gebot der Offenlegung eines Rabatts auf den Emissionspreis anlegerschützende Funktion zukommt, ist es für Inhalt und Reichweite (vor-)vertraglicher Aufklärungs- und Beratungspflichten von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 ff., zit. nach juris, Rn. 18; BGH, Urt. v. 19.02.2008, XI ZR 170/07, BGHZ 175, 276 ff., zit. nach juris, Rn. 14; Ellenberger: "Kick-Backs", in: Ellenberger u.a. (Hrsg.): Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, 3. Aufl. 2010, S. 349 ff., 369, Rn. 980).

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen nach der Begriffsbestimmung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urteile vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08, Tz. 31 und vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05, Tz. 22 f. - juris).

  • OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 23 U 55/10

    Aufklärungspflicht der Banken: Notwendige Unterscheidung zwischen Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10
    Es kann offen bleiben, ob eine Bank, wenn sie Wertpapiere aus ihrem eigenen Bestand an ihren Kunden veräußert (sog. Eigengeschäft , vgl. die in § 2 Abs. 3, Satz 2 WpHG niedergelegte Definition), über ihre Gewinnmarge aufklären muss oder ob der Kunde bei Kenntnis von einem solchen Eigengeschäft ohnehin mit Handelsspannen und Gewinnmargen rechnet (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 4.3.2010 - 3 U 9/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 2.11.2010 - 17 U 62/10; vgl. auch OLG Frankfurt -Urteil vom 16.3.2011 - 23 U 55/10- jeweils juris).

    Der Senat hat mit Blick auf abweichende Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 16.3.2011 - 23 U 55/10; OLG Bamberg, Urteil vom 7.6.2010 - 4 U 241/09; OLG Celle, Beschluss vom 4.3.2010 - 3 U 9/10- jeweils juris; OLG Dresden, Beschluss vom 27.9.2010 - 8 U 0713/10) die Revision gemäß § 543 ZPO zugelassen.

  • OLG Celle, 04.03.2010 - 3 U 9/10

    Mögliche Aufklärungspflichten einer Bank über Rabatte beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10
    Es kann offen bleiben, ob eine Bank, wenn sie Wertpapiere aus ihrem eigenen Bestand an ihren Kunden veräußert (sog. Eigengeschäft , vgl. die in § 2 Abs. 3, Satz 2 WpHG niedergelegte Definition), über ihre Gewinnmarge aufklären muss oder ob der Kunde bei Kenntnis von einem solchen Eigengeschäft ohnehin mit Handelsspannen und Gewinnmargen rechnet (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 4.3.2010 - 3 U 9/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 2.11.2010 - 17 U 62/10; vgl. auch OLG Frankfurt -Urteil vom 16.3.2011 - 23 U 55/10- jeweils juris).

    Der Senat hat mit Blick auf abweichende Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 16.3.2011 - 23 U 55/10; OLG Bamberg, Urteil vom 7.6.2010 - 4 U 241/09; OLG Celle, Beschluss vom 4.3.2010 - 3 U 9/10- jeweils juris; OLG Dresden, Beschluss vom 27.9.2010 - 8 U 0713/10) die Revision gemäß § 543 ZPO zugelassen.

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff., zit. nach juris, Rn. 11 m.w.Nw.).

    Aufgrund des Anlageberatungsvertrags war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über alle diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Kunden von besonderer Bedeutung sind, weil er ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll, und keine sachgerechte Anlageentscheidung treffen kann (Senat, Urteil vom 17.2.2010 - 17 U 207/09- juris; BGH, Urteil vom 6.7.1993 - XI ZR 12/93 - juris).

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10
    In Fällen falscher Anlageempfehlung streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen (vgl. BGHZ 61, 118, 122; BGHZ 124, 151, 159 f., BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff., zit. nach juris, Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10

    Aufklärungspflicht der Banken über umsatzabhängige Vertriebsprovison

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10
    Die umsatzabhängig von der Emittentin an die Beklagte gezahlte Emissionsvergütung steht nach der maßgeblichen Interessenlage einem zurückfließenden Ausgabeaufschlag beziehungsweise einer umsatzabhängig zurückfließenden Verwaltungsgebühr gleich (vgl. Senat, Urteil vom 8.9.2010 - 17 U 90/10- Revision durch Rücknahme erledigt; Urteil vom 1.12.2010 - 17 U 3/10; Hinweisbeschluss vom 8.12.2010 - 17 U 160/10; Urteil vom 16.02.2011 - 17 U 179/10).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 179/10

    Schadensersatz wegen fehlerhaffter Anlageberatung (hier: fehlende Offenlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10
    Die umsatzabhängig von der Emittentin an die Beklagte gezahlte Emissionsvergütung steht nach der maßgeblichen Interessenlage einem zurückfließenden Ausgabeaufschlag beziehungsweise einer umsatzabhängig zurückfließenden Verwaltungsgebühr gleich (vgl. Senat, Urteil vom 8.9.2010 - 17 U 90/10- Revision durch Rücknahme erledigt; Urteil vom 1.12.2010 - 17 U 3/10; Hinweisbeschluss vom 8.12.2010 - 17 U 160/10; Urteil vom 16.02.2011 - 17 U 179/10).
  • OLG Bamberg, 07.06.2010 - 4 U 241/09

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Aufklärungspflicht der Bank über ihre

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

  • OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09

    Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung (hier: Lehman-Zertifikate

  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

  • OLG Karlsruhe, 02.11.2010 - 17 U 62/10

    Informationspflichten der Bank im Festpreisgeschäft

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