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   OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07   

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https://dejure.org/2008,30978
OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07 (https://dejure.org/2008,30978)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.2008 - 15 U 146/07 (https://dejure.org/2008,30978)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 15 U 146/07 (https://dejure.org/2008,30978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 4 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Anspruchsverjährung: Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist in Übergangsfällen; Entstehung des Schadensersatzanspruches aus fehlerhafter Anlageberatung; Hemmung der Verjährung durch Einreichung und Bekanntgabe eines Güteantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsverjährung: Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist in Übergangsfällen; Entstehung des Schadensersatzanspruches aus fehlerhafter Anlageberatung; Hemmung der Verjährung durch Einreichung und Bekanntgabe eines Güteantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07
    Hierfür spricht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch eine Vermutung (vgl. BGH NJW 2004, 1868).

    Aufgrund der schuldhaften Vertragspflichtverletzung der Beklagten können die Kläger verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie sich an dem Anlagemodell nicht beteiligt und den Darlehensvertrag nicht abgeschlossen (vgl. BGH NJW 2004, 1868 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung NJW 2008, 506 ausgeführt, dass dann, wenn sich ein Schadensersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stütze, die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen beginne.

    Die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung NJW 2008, 506 zitierte Rechtsprechung kann demnach aus Sicht des Senats im vorliegenden Fall keine eigenständigen Schadensersatzansprüche wegen des unterlassenen Hinweises auf die Mitteilung im Brancheninformationsdienst bzw. das Totalverlustrisiko rechtfertigen.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03

    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07
    Bei langen Verzögerungen kann aber der Betreiber der Zustellung verpflichtet sein nachzufragen, warum die Zustellung ausbleibt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1436; NJW 2005, 1194).
  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07
    So betraf die Entscheidung BGHZ 71, 86 die Wiederholung einer schädigenden Handlung.
  • BGH, 04.03.1977 - V ZR 236/75

    Personenschäden oder Sachschäden durch wiederholte unerlaubte Lärmeinwirkungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07
    Die Entscheidung BGH NJW 1978, 262 betraf wiederholte Emissionen, die eigene Schadensfolgen hatten.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07
    Für die Entscheidung kann dahinstehen, ob zwischen den Parteien ein Vertrag über Anlageberatung zustande gekommen ist oder ob die Beklagte aus einem stillschweigend zustande gekommenen Auskunftsvertrag haftet, der den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH-NJW-RR 2007, 1690 mit weiteren Nachweisen; zu den Pflichten bei Kapitalanlageberatung grundsätzlich BGH NJW 1993, 2433).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07
    Für die Entscheidung kann dahinstehen, ob zwischen den Parteien ein Vertrag über Anlageberatung zustande gekommen ist oder ob die Beklagte aus einem stillschweigend zustande gekommenen Auskunftsvertrag haftet, der den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH-NJW-RR 2007, 1690 mit weiteren Nachweisen; zu den Pflichten bei Kapitalanlageberatung grundsätzlich BGH NJW 1993, 2433).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07
    Diese subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns gelten auch in sogenannten Überleitungsfällen, d. h. bei Ansprüchen, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind (BGH NJW 2007, 1584; NJW 2007, 2034).
  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07
    Er bezog sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs III ZR 305/98, das auch auf ihn zutreffe.
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81

    Intermarkt II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 15 U 146/07
    Auch in der Entscheidung BGH NJW 1985, 1023 ging es schließlich um wiederholte Handlungen.
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 218/06

    Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung vor dem Inkrafttreten des

  • BGH, 27.05.1986 - III ZR 239/84

    Verjährung der Schadensersatzansprüche eines Gesellschafters wegen steuerlicher

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

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