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   OLG Frankfurt, 18.11.1983 - 1 UF 113/83   

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https://dejure.org/1983,3176
OLG Frankfurt, 18.11.1983 - 1 UF 113/83 (https://dejure.org/1983,3176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.1983 - 1 UF 113/83 (https://dejure.org/1983,3176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 1983 - 1 UF 113/83 (https://dejure.org/1983,3176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1570, 1581, 1634
    Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Berücksichtigung der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit den Kindern bei dem Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung des Ehegattenunterhalts; Ausübung des Umgangsrechts; Kostenabzug vom Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1570 § 1581 § 1534
    Berücksichtigung der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts bei Unterhaltsberechnung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 178
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 307/81

    Umzugskosten der unterhaltsberechtigten, geschiedenen Ehefrau als Sonderbedarf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.1983 - 1 UF 113/83
    Läßt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 1982 (FamRZ 1983, 29 ff = BGHF 3, 503) zu, daß Umzugskosten als Sonderbedarf anzusehen sein können, wieviel mehr besteht dann eine Berechtigung, zu der Ausübung der Umgangsbefugnis kontinuierlich auftretende Kosten als Mehraufwand gelten zu lassen, um den das Nettoeinkommen des Antragsgegners ebenfalls zu bereinigen ist.
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.1983 - 1 UF 113/83
    Unabhängig von den subjektiven Einstellungen der an dem Umgangsrecht Beteiligten ergibt sich die Bedeutung eines Fortbestehens des persönlichen Kontakts der beiden Kinder mit dem Antragsgegner schon im Zusammenhang mit möglichen familiären Entwicklungen nach der Scheidung der Eltern (vgl. BVerfG FamRZ 1983, 872 ff), denn der nichtsorgeberechtigte Antragsgegner könnte aus verschiedenen Gründen zu der späteren Übernahme der elterlichen Sorge verpflichtet werden.
  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93

    Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen

    Das gilt grundsätzlich sowohl gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind als auch gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehegatten (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1987, 1295; OLG Frankfurt 3. Familiensenat FamRZ 1987, 1033; OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 58 f [OLG Karlsruhe 20.06.1991 - 2 UF 92/91]; Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 2. Aufl. § 1634 Rdn. 31; Rolland/Nehlsen - von Stryk FamK § 1634 Rdn. 23; Soergel/Strätz BGB 12. Aufl. § 1634 Rdn. 30; Staudinger/Peschel-Gutzeit BGB § 1634 Rdn. 325; Kalthoener/Büttner Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 5. Aufl. Rdn. 386, 994; ähnlich auch Göppinger/Strohal Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 271, 675; abweichend für den Ehegattenunterhalt OLG Frankfurt 1. Familiensenat FamRZ 1984, 178 und 1991, 78; ihm folgend MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. § 1634 Rdn. 34; Palandt/Diederichsen BGB 53. Aufl. § 1634 Rdn. 41 und Heiß/Heiß Unterhaltsrecht I 3.161; vgl. aber auch Heiß/Deisenhofer aaO. 12.28).
  • OLG Bamberg, 07.07.1987 - 7 UF 30/87
    Zwar hat das Oberlandesgericht Frankfurt (FamRZ 1984, 178) die Abzugsfähigkeit solcher Kosten anerkannt; dort lag allerdings ein außergewöhnlicher Sachverhalt zugrunde: Ein Postbeamter hatte nach Abzug des Kindesunterhalts ein verfügbares Einkommen von rund 1.450 DM.
  • OLG Frankfurt, 25.11.1986 - 3 UF 346/85

    Zur einkommensmindernden Berücksichtigung der einem Elternteil entstehenden

    Ob in Ausnahmefällen, insbesondere bei ohnehin geringem Einkommen des Unterhaltspflichtigen (vgl. OLG Frankfurt - 1. Familiensenat - FamRZ 1984, 178) im Verhältnis zum sorgeberechtigten Ehegatten der Vorwegabzug solcher Fahrtkosten gerechtfertigt sein kann, erscheint zweifelhaft, mag aber hier dahingestellt bleiben.
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