Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 7 U 54/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19088
OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 7 U 54/02 (https://dejure.org/2002,19088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2002 - 7 U 54/02 (https://dejure.org/2002,19088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 7 U 54/02 (https://dejure.org/2002,19088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,19088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 149; VVG § 150; AHB § 3 II Nr. 1
    Pflichtgemäßes Ermessen des Versicherers bei Entscheidung über Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 394
  • NZM 2003, 295
  • VersR 2003, 588
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16

    Umfang der Leistungspflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung bei noch nicht

    Das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Frankfurt vom 18.12.2002 - 7 U 54/02 - sei nicht einschlägig, da sie - die Klägerin - keinen Befreiungs- oder Zahlungsanspruch geltend mache, sondern wegen des Deckungseinwands der Beklagten und des nur vorläufig übernommenen Versicherungsschutzes die Feststellung der Verpflichtung der Beklagte zur uneingeschränkten Gewährung von Versicherungsschutz begehre.

    Auch das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es im Rahmen der Haftpflichtversicherung im pflichtgemäßen Ermessen des Versicherers liege, darüber zu entscheiden, ob die Ansprüche des Dritten als berechtigt anzuerkennen oder als unberechtigt abzuwehren seien, dass der Versicherer mit der Zusage der Abwehr unbegründeter Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer von dem ihm insoweit zustehenden Wahlrecht Gebrauch mache und mit dieser Zusage seine Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag zurzeit erfülle, so dass eine Klage des Versicherungsnehmer gegen den Versicherer auf Feststellung von Ansprüchen Dritter erst dann in Betracht komme, wenn das Bestehen des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt sei (OLG Frankfurt, Urt. v. 18.12.2002, - 7 U 54/02 -, VersR 2003, 588).

  • OLG Köln, 06.09.2016 - 9 U 29/16

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der nur teilweisen Berechtigung eines

    Die Ausführungen bei Prölss/Martin/Lüke VVG, 29. Aufl., § 100, Rn. 20 bezögen sich ersichtlich nur auf eine Freistellungsklage, was sich daraus ergebe, dass die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (VersR 2003, 588) zitiert werde.
  • LG Wiesbaden, 02.02.2007 - 9 O 190/06

    Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung: Anspruch auf Schuldbefreiung

    Sofern der Versicherer - wie hier die Beklagte - die Abwehr für unbegründet erachteter Schadensersatzansprüche anbietet, kommt eine Klage auf Befreiung von dieser Schuld erst in Betracht, wenn das Bestehen des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt ist (§ 156 As. 2 VVG, vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1993, 1390; OLG Frankfurt, VersR 2003, 588).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht