Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 15 U 20/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hessen
Arzthaftung: Notwendigkeit der Aufklärung über alternative Strahlentherapie bei Karzinom
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arzthaftung: Notwendigkeit der Aufklärung über alternative Strahlentherapie bei Karzinom
- rabüro.de
Notwendigkeit der Aufklärung über alternative Strahlentherapie bei Karzinom
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden; Höhe des Schmerzensgeldes bei unterbliebener Aufklärung über die Möglichkeit einer Strahlentherapie zur Behandlung eines Hautkarzinoms am männlichen Penis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Teilresektion des Glans Penis ohne zureichende Aufklärung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Teilresektion des Glans Penis ohne zureichende Aufklärung - 30.000,00 EUR Schmerzensgeld
Verfahrensgang
- LG Marburg, 19.12.2013 - 5 O 25/11
- OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 15 U 20/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 15 U 20/14
Für die ärztliche Hinweispflicht kommt es entscheidend nicht nur auf einen bestimmten Grad der Komplikationsdichte, sondern maßgeblich auch darauf an, ob das in Frage stehende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders schwer belastet (BGH VersR 2009, 257).Den Einwand der sogenannten hypothetischen Einwilligung, also dass der Kläger sich dem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung über dessen Risiken unterzogen und nicht eine Brachytherapie vorgezogen hätte, der grundsätzlich beachtlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2008 - VI ZR 198/07 -, juris), hat die Beklagte bereits nicht erhoben.
- BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12
Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 15 U 20/14
Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (BGH, Urteil vom 15. April 2014 - VI ZR 382/12 -, juris).Die Ermittlung des Standards ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der sich dabei auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch einen Sachverständigen aus dem betroffenen medizinischen Fachgebiet stützen muss (BGH, Urteil vom 15. April 2014 - VI ZR 382/12 -, juris).
- BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 15 U 20/14
Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGH Urteil vom 13. Juni 2006 - VI ZR 323/04, BGHZ 168, 103 Rn. 13 -, juris).
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03
Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 15 U 20/14
Zur Frage der jeweils anwendbaren Leitlinien kommt es hierbei auf die Situation zum Zeitpunkt der Behandlung an (BGH, Urt. v. 25.11.2003 - VI ZR 8/03 - NJW 2004, 1452, 1453). - BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 15 U 20/14
Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 601; VersR 2001, 876; VersR 2001, 874). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 15 U 20/14
Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 601; VersR 2001, 876; VersR 2001, 874). - BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 15 U 20/14
Für einen solchen hypothetischen Kausalverlauf im Sinne des rechtmäßigen Alternativverhaltens ist die Beklagte beweispflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03 -, juris). - BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 15 U 20/14
Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 601; VersR 2001, 876; VersR 2001, 874).