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   OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14   

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https://dejure.org/2014,51719
OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14 (https://dejure.org/2014,51719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2014 - 20 W 172/14 (https://dejure.org/2014,51719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 20 W 172/14 (https://dejure.org/2014,51719)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot des Insichgeschäfts auch für Erwerb von Erbteil durch Minderjährigen

  • erbrechtsiegen.de

    Erbteilerwerb durch Minderjährigen - verbotenes Insichgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot des Insichgeschäfts auch für Erwerb von Erbteil durch Minderjährigen

  • rechtsportal.de

    Genehmigungsbedürftigkeit des unentgeltlichen Erwerbs eines Erbteils durch einen Minderjährigen von den Eltern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei minderjährigem Erbteilserwerber erforderlich

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Mutter kann ihrer minderjährigen Tochter nicht wirksam einen Erbteil schenken, ohne das Familiengericht einzuschalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei minderjährigem Erbteilserwerber erforderlich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 842
  • FamRZ 2015, 1902
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Deggendorf, 07.01.1999 - 1 T 155/98

    Zum lediglich rechtlichen Vorteil bei einer unentgeltlichen Erbanteilsübertragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14
    Nach verbreiteter Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, ist (auch) der unentgeltliche Erwerb eines Erbteils durch einen Minderjährigen wegen der Erbenhaftung nie lediglich rechtlich vorteilhaft, auch dann nicht, wenn er bereits Miterbe ist (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 968, 3614; Landgericht Deggendorf MittBayNot 1999, 285; vgl. auch Pöting MittBayNot 2007, 376).

    Nachdem sich der Ausgleich mehrerer Miterben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile richtet, trifft den minderjährigen Erbteilserwerber ggf. eine entsprechend erhöhte Haftungsquote (vgl. dazu im Einzelnen: Landgericht Deggendorf MittBayNot 1999, 285).

    Da - wie oben dargelegt - aufgrund des Erbteilserwerbs jedenfalls die Haftungsquote im Innenverhältnis erweitert wird, stellt sich dieser Umstand als Übernahme einer fremden Verbindlichkeit im Sinne des § 1822 Nr. 10 BGB durch das minderjährige Kind - hier: die Beteiligte zu 4. - dar (vgl. Landgericht Deggendorf MittBayNot 1999, 285; für das Genehmigungserfordernis weiter: Pöting MittBayNot 2007, 376; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 968, 3614; Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2033 Rz. 10; Erman/Bayer, BGB, 14. Aufl., § 2033 Rz. 7; Münchener Kommentar/Gergen, BGB, 6. Aufl., § 2033 Rz. 17, je m. w. N.).

  • OLG Köln, 20.05.1996 - 2 Wx 10/96

    Prüfungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14
    Auszugehen ist zunächst davon, dass die von den Vertragsbeteiligten bewilligte und beantragte Grundbucheintragung den Eintritt der Unrichtigkeit des Grundbuchs durch eine wirksame Erbteilsübertragung voraussetzt (vgl. dazu Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 962; OLG Köln RPfleger 1996, 446).

    Ob im vorliegenden Grundbuchverfahren darüber hinaus davon ausgegangen werden könnte, dass ausnahmsweise eine Genehmigungsbedürftigkeit des dinglichen Erbteilsübertragungsvertrags im Hinblick auf das Grundgeschäft - die Schenkung des Erbanteils - gemäß §§ 1643 Abs. 1, 1821 Nr. 5 BGB anzunehmen wäre (vgl. hierzu auch OLG Köln Rpfleger 1996, 446), kann dann offen bleiben.

  • OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 57/11

    Grundbuch: Überprüfung der Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nicht nach einer Gesamtbetrachtung des dinglichen und des schuldrechtlichen Teils des Rechtsgeschäfts, sondern nach einer isolierten Betrachtung allein des dinglichen Erwerbsgeschäfts (BGHZ 187, 119; BGHZ 161, 170; Senat NotBZ 2012, 303, je zitiert nach juris).

    Hierauf beschränkt sich der Verfahrensgegenstand der Beschwerde, da Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur die Zwischenverfügung und die darin enthaltene Beanstandung und nicht der Eintragungsantrag selbst ist (vgl. die Nachweise bei Senat NotBZ 2012, 303).

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nicht nach einer Gesamtbetrachtung des dinglichen und des schuldrechtlichen Teils des Rechtsgeschäfts, sondern nach einer isolierten Betrachtung allein des dinglichen Erwerbsgeschäfts (BGHZ 187, 119; BGHZ 161, 170; Senat NotBZ 2012, 303, je zitiert nach juris).
  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nicht nach einer Gesamtbetrachtung des dinglichen und des schuldrechtlichen Teils des Rechtsgeschäfts, sondern nach einer isolierten Betrachtung allein des dinglichen Erwerbsgeschäfts (BGHZ 187, 119; BGHZ 161, 170; Senat NotBZ 2012, 303, je zitiert nach juris).
  • KG, 17.11.2022 - 1 W 345/22

    Erforderlichkeit einer familienrechtlichen Genehmigung bei Übertragung eines

    Daran ändert es nichts, wenn der Minderjährige bereits Miterbe ist (Anschluss an OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 20 W 172/14, NJW-RR 2015, 842 = ZEV 2015, 342).

    Daran ändert es nichts, wenn der Minderjährige bereits Miterbe ist (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2015, 842, 843).

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