Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 37/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 9 ErbbauV
Erbbaurechtsvertrag: Erbbauzinsanpassung bei Änderung der planungsrechtlichen Situation - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung der Höhe des Erbbauzinses aufgrund vertraglicher Vereinbarung; Ergänzende Vertragsauslegung; Lebenshaltungskostenindex als wertbildender Faktor
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der Erhöhung des Erbpachtzinses wegen Steigerung des Verkehrswertes eines Grundstücks aus dem Gesichtspunkt von " Recht und Billigkeit"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Änderung des für ein Gewerbegrundstück geschuldeten Erbbauzinses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.04.2002 - 21 O 335/01
- OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 37/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.09.1992 - V ZR 116/91
Anpassung des Erbbauzinses infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 37/02
Zwar ist es allgemein üblich, daß der Erbbauzins bei der Begründung des Erbbaurechts nach einem Prozentsatz des Grundstückswerts bestimmt wird (vgl. BGH, NJW 2003, 354, 355 f.; BGHZ 119, 220, 222 f.). - BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00
Anpassung des Erbbauzinses
- BGH, 25.10.2002 - V ZR 396/01
Rechtsfolgen der Festsetzung des Erbbauzinses nach nur vorläufiger Bestimmung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 37/02
Zwar ist es allgemein üblich, daß der Erbbauzins bei der Begründung des Erbbaurechts nach einem Prozentsatz des Grundstückswerts bestimmt wird (vgl. BGH, NJW 2003, 354, 355 f.; BGHZ 119, 220, 222 f.).