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   OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17   

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https://dejure.org/2018,38413
OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17 (https://dejure.org/2018,38413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2018 - 25 W 52/17 (https://dejure.org/2018,38413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 25 W 52/17 (https://dejure.org/2018,38413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf einer zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages führenden Willenserklärung

  • rechtsportal.de

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf einer zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages führenden Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Frankfurt, 19.11.2014 - 19 U 74/14

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17
    Die Oberlandesgerichte Köln (Urteil vom 25.01.2012 -13 U 30/11) und Frankfurt (Main) (Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14) haben in vergleichbaren Fällen das Zeitmoment für die Verwirkung eines Widerrufsrechts bereits nach erheblich kürzeren Zeitspannen von 7 bzw. 8 1/2 Jahren bezogen auf den Abschluss eines Darlehensvertrages als erfüllt erachtet.

    Allerdings stehen das Zeitmoment und das Umstandsmoment insofern in Wechselwirkung zueinander, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14 - Tz. 44, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13

    Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17
    Die zeitlichen und sonstigen Umstände des Falles müssen in ihrer Gesamtheit die Beurteilung tragen, dass Treu und Glauben dem Gläubiger die Verfolgung des Anspruchs verwehren, mit dessen Geltendmachung der Schuldner nicht mehr rechnen musste (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2014 - I 14 U 55/13 - Tz. 33, zitiert nach juris).

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass eine Bank im Vertrauen darauf, aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, in der Weise disponiert, dass sie nach der Beendigung eines Darlehens in Bezug auf dieses Vertragsverhältnis keine Rückstellungen mehr bildet (OLG Düsseldorf Urteil vom 09.01.2014 - I-14 U 55/13 - Tz. 20, zitiert nach juris).

  • BGH, 22.07.2014 - KZR 13/13

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelten:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17
    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, NJW 2014, 3092 Rz. 23).
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 279/11

    Stromlieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17
    Zumutbar ist die Klageerhebung nach allgemeinen Grundsätzen, sobald sie einigermaßen erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos möglich ist (st. Rspr. des BGH, siehe nur Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 279/11 - mwN).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17
    Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB hat Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt (vgl. BGH, WM 2010, 1399, Rz. 2).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17
    Selbst wenn man zugunsten des Antragstellers, der schon bei Valutierung des Darlehens Kenntnis von sämtlichen den Anspruch begründenden tatsächlichen Voraussetzungen (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) hatte, davon ausgeht, dass ihm eine Klageerhebung jedenfalls nicht vor dem Ablauf des Jahres 2009 zumutbar war, weil der Bundesgerichtshof erst in der vom Antragsteller selbst zitierten Entscheidung vom 21.04.2009 (XI ZR 55/08) von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Wirksamkeit von formularmäßigen Zinsanpassungsklauseln im Aktivgeschäft von Banken abgewichen ist, begann der Lauf der Verjährung mit dem Ende des Jahres 2009 (vgl. zu der ähnlichen Fallgestaltung betreffend Bearbeitungsentgelte: BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 17/14 - Tz. 42 ff, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17
    Ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn aber hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (vgl. BGH, WM 2008, 1077, 1078).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17
    Das gilt erst recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht (BGHZ 160, 216, 232).
  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 442/16

    Widerruf einer Verbraucherdarlehensvertrages: Ordnungsgemäße Klagerhebung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17
    Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, dass es dem Darlehensnehmer nach Widerruf seiner auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung möglich und zumutbar ist, das Kreditinstitut im Wege einer Leistungsklage auf die Rückabwicklung des Leistungsverhältnisses in Anspruch zu nehmen (vgl. nur BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15 - Tz. 13 ff; Urteil vom 14.03.2017 - XI ZR 442/16 - Tz. 19, jeweils zitiert nach juris.
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17
    Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, dass es dem Darlehensnehmer nach Widerruf seiner auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung möglich und zumutbar ist, das Kreditinstitut im Wege einer Leistungsklage auf die Rückabwicklung des Leistungsverhältnisses in Anspruch zu nehmen (vgl. nur BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15 - Tz. 13 ff; Urteil vom 14.03.2017 - XI ZR 442/16 - Tz. 19, jeweils zitiert nach juris.
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Verwirkung bei Erklärung des Widerrufs acht

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

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