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OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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ZugabeVO § 1 Abs. 1
Rücknahmegarantie für Standardsoftware - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 53
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.1989 - I ZR 132/87
Vertrauensgarantie; Werbung mit unbeschränktem Umtausch- oder Rückgaberecht
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90
Er hat die Ansicht vertreten, daß die streitgegenständliche Werbung gegen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. Mai 1989 »Vertrauensgarantie« (GRUR 1989, 697 ) berufen.Ebenso wie die Parteien geht der Senat von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Vorschrift aus, nach deren Inhalt als Zugabe eine von der Hauptware oder Leistung verschiedene, zusätzliche Nebenware oder -leistung zu begreifen ist (vgl. hierzu BGH GRUR 1989, 697 - Vertrauensgarantie).
Hinsichtlich eines Umtausch- und Rückgaberechts ist die Qualifizierung als Zugabe dann bejaht worden, wenn - wie das Landgericht auch zutreffend ausführt - dieses als willkürlich und von objektiven Kriterien völlig losgelöst erscheint (BGH GRUR 1989, 697 - Vertrauensgarantie).
Insoweit ist aber der vorliegende Fall nicht mehr von demjenigen zu unterscheiden, der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofes GRUR 1989, 697 - Vertrauensgarantie - war, in dem es um die Einräumung eines Rückgaberechts im Uhren- und Schmuckhandel ging.
- BGH, 31.01.1958 - I ZR 182/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90
Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß im Vertrag über die Hauptleistung zugesagte Nebenleistungen als Zugaben im Sinne von § 1 Abs. 1 ZugabeVO angesehen werden können (vgl. BGH GRUR 1958, 455 (456) Federkernmatratze; GRUR 1975, 553 (555) - Preisgarantie). - BGH, 25.10.1974 - I ZR 8/74
Preisgarantie
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90
Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß im Vertrag über die Hauptleistung zugesagte Nebenleistungen als Zugaben im Sinne von § 1 Abs. 1 ZugabeVO angesehen werden können (vgl. BGH GRUR 1958, 455 (456) Federkernmatratze; GRUR 1975, 553 (555) - Preisgarantie).
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 53/92 Die Vereinigten Großen Senate haben durch Beschluß vom 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] - wie folgt erkannt:.
Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den in Zukunft zu stellenden Anforderungen Stellung genommen.
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93 Die Klägerin hat weiterhin die Auffassung vertreten, der erkennende Senat sei in der vorliegenden Sache nicht an die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) gebunden; er habe auch für das Geschäftsjahr 1993 von den Anforderungen des § 21 g Abs. 2 GVG auszugehen.
Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den aus § 21 g Abs. 2 GVG abzuleitenden Anforderungen für die Mitwirkungsgrundsätze eines überbesetzten Senates beim Bundesgerichtshof Stellung genommen.
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92 Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den in Zukunft zu stellenden Anforderungen Stellung genommen.
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 117/92 Die Kläger sind weiter der Auffassung, der erkennende Senat sei in der vorliegenden Sache nicht an die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93 - NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) gebunden; er habe auch für das Geschäftsjahr 1992 von den Anforderungen des § 21 g Abs. 2 GVG auszugehen.
Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93 - NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den aus § 21 g Abs. 2 GVG abzuleitenden Anforderungen für die Mitwirkungsgrundsätze eines überbesetzten Senats beim Bundesgerichtshof Stellung genommen.
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92 Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den in Zukunft zu stellenden Anforderungen Stellung genommen.
- OLG Saarbrücken, 21.10.1998 - 1 U 949/97
Zusage eines uneingeschränkten Umtausch- und Rückgaberechts
Mit dieser Wertung sieht der Senat sich in Übereinstimmung mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Auffassung in der wettbewerbsrechtlichen Literatur (…vgl. BGH, a.a.O.;… OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamburg WRP 1992, 191, 193; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 53;… Baumbach-Hefermehl, a.a.O. mit weiteren Nachw.).