Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,45811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 16.02.2000 - JsOWi I - 1/00
- OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
- OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01 Anmerkung: Ein Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
Frankfurter Kabelkartell
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
Gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist auch für bereits abgeschlossene Taten bestehen aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BVerfGE 81, 132, 135; BVerfG NStZ 2000, 251; BGHSt 46, 310, 317 ff.; BGH Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03).Das gilt im Hinblick auf sämtliche Bieter, die sich an der Absprache beteiligt haben, unabhängig davon, ob sie den Auftrag erhalten haben (BGH, Beschluss vom 21.10.1986 - KRB 5/86, WuW/E 2329, 2334 - Prüfgruppe; Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03).
- BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86
Verjährungsbeginn - Aufsichtspflichtverletzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
Das gilt im Hinblick auf sämtliche Bieter, die sich an der Absprache beteiligt haben, unabhängig davon, ob sie den Auftrag erhalten haben (BGH, Beschluss vom 21.10.1986 - KRB 5/86, WuW/E 2329, 2334 - Prüfgruppe; Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03). - BGH, 21.10.1986 - KRB 7/86
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
Es besteht schon wegen des langen Zeitraums zwischen den Submissionsabsprachen und ihrer Aburteilung ein geringeres Bedürfnis, das ordnungswidrige Verhalten zu ahnden (BGH Beschluss vom 21.10.1986 - KRB 7/86, WuW/E 2336 f. - U-Bahn-Bau Frankfurt).
- BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91
Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
Allein dieser erhebliche, nahezu 5 Jahre betragende Zeitraum zwischen den Submissionsabsprachen und ihrer Aburteilung durch den Bußgeldbescheid vom 16. Februar 2000 stellt ebenso die die Dauer des Beschwerdeverfahrens einen Milderungsgrund dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13), der zu einer Herabsetzung der von der Kartellbehörde verhängten Geldbußen führen musste. - BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
Allein dieser erhebliche, nahezu 5 Jahre betragende Zeitraum zwischen den Submissionsabsprachen und ihrer Aburteilung durch den Bußgeldbescheid vom 16. Februar 2000 stellt ebenso die die Dauer des Beschwerdeverfahrens einen Milderungsgrund dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13), der zu einer Herabsetzung der von der Kartellbehörde verhängten Geldbußen führen musste. - BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
Gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist auch für bereits abgeschlossene Taten bestehen aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BVerfGE 81, 132, 135; BVerfG NStZ 2000, 251; BGHSt 46, 310, 317 ff.; BGH Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03). - BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
Gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist auch für bereits abgeschlossene Taten bestehen aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BVerfGE 81, 132, 135; BVerfG NStZ 2000, 251; BGHSt 46, 310, 317 ff.; BGH Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03). - BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00
Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
Gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist auch für bereits abgeschlossene Taten bestehen aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BVerfGE 81, 132, 135; BVerfG NStZ 2000, 251; BGHSt 46, 310, 317 ff.; BGH Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03).