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   OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01   

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https://dejure.org/2004,45811
OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01 (https://dejure.org/2004,45811)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01 (https://dejure.org/2004,45811)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2004 - 11 Ws (Kart) 1/01 (https://dejure.org/2004,45811)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
    Gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist auch für bereits abgeschlossene Taten bestehen aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BVerfGE 81, 132, 135; BVerfG NStZ 2000, 251; BGHSt 46, 310, 317 ff.; BGH Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03).

    Das gilt im Hinblick auf sämtliche Bieter, die sich an der Absprache beteiligt haben, unabhängig davon, ob sie den Auftrag erhalten haben (BGH, Beschluss vom 21.10.1986 - KRB 5/86, WuW/E 2329, 2334 - Prüfgruppe; Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03).

  • BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86

    Verjährungsbeginn - Aufsichtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
    Das gilt im Hinblick auf sämtliche Bieter, die sich an der Absprache beteiligt haben, unabhängig davon, ob sie den Auftrag erhalten haben (BGH, Beschluss vom 21.10.1986 - KRB 5/86, WuW/E 2329, 2334 - Prüfgruppe; Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03).
  • BGH, 21.10.1986 - KRB 7/86

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
    Es besteht schon wegen des langen Zeitraums zwischen den Submissionsabsprachen und ihrer Aburteilung ein geringeres Bedürfnis, das ordnungswidrige Verhalten zu ahnden (BGH Beschluss vom 21.10.1986 - KRB 7/86, WuW/E 2336 f. - U-Bahn-Bau Frankfurt).
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
    Allein dieser erhebliche, nahezu 5 Jahre betragende Zeitraum zwischen den Submissionsabsprachen und ihrer Aburteilung durch den Bußgeldbescheid vom 16. Februar 2000 stellt ebenso die die Dauer des Beschwerdeverfahrens einen Milderungsgrund dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13), der zu einer Herabsetzung der von der Kartellbehörde verhängten Geldbußen führen musste.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
    Allein dieser erhebliche, nahezu 5 Jahre betragende Zeitraum zwischen den Submissionsabsprachen und ihrer Aburteilung durch den Bußgeldbescheid vom 16. Februar 2000 stellt ebenso die die Dauer des Beschwerdeverfahrens einen Milderungsgrund dar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13), der zu einer Herabsetzung der von der Kartellbehörde verhängten Geldbußen führen musste.
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
    Gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist auch für bereits abgeschlossene Taten bestehen aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BVerfGE 81, 132, 135; BVerfG NStZ 2000, 251; BGHSt 46, 310, 317 ff.; BGH Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
    Gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist auch für bereits abgeschlossene Taten bestehen aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BVerfGE 81, 132, 135; BVerfG NStZ 2000, 251; BGHSt 46, 310, 317 ff.; BGH Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03).
  • BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00

    Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01
    Gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist auch für bereits abgeschlossene Taten bestehen aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BVerfGE 81, 132, 135; BVerfG NStZ 2000, 251; BGHSt 46, 310, 317 ff.; BGH Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03).
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